Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesverband für Freiraumgestaltung fordern endlich Klarstellung in Sachen Kinderlärm

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesverband für Freiraumgestaltung fordern Bund und Länder auf, das lautstarke Spiel von Kindern gesetzlich zu privilegieren. „Es kann nicht angehen, dass Spiel- und Bolzplätze oder Kindertagesstätten nach wie vor vor Gericht dem Ruhebedürfnis Einzelner unterliegen. Nach der monatelangen Debatte in Bund und Ländern, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, müssen nun endlich konkrete Gesetzesinitiativen folgen. Lärm, der von spielenden Kindern ausgeht, muss als sozial verträglich eingestuft werden. Der Regelungsbedarf hierfür betrifft nicht nur das Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungsrecht und das private Nachbarschaftsrecht“, so Holger Hofmann, Spielraumexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich ist für die Kommunen eines der Top-Investitionshemmnisse. Klarstellungen des Gesetzgebers würden also helfen, Städte kinderfreundlicher zu gestalten“, ergänzt  Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller vom Bundesverband für Freiraumgestaltung.

Die Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Berlin (LImSchG Bln), welches im Januar das Berliner Abgeordnetenhaus passiert hat, weist den richtigen Weg. Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen. Dort, wo Bundesgesetze berührt werden, muss der Bundestag für Klarstellung sorgen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesverband für Freiraumgestaltung führen im Rahmen der „bautec 2010“ (Messe Berlin) gemeinsame Fachveranstaltungen durch. Beide Verbände setzen sich für eine kindgerechte Stadtplanung ein. Familien mit Kindern sind die Zukunft unserer Gesellschaft und verdienen daher höchste Wertschätzung. Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht hinter Lärmschutzwände.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein. Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00 Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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