BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung fordert Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten in den Hilfen zur Erziehung

 

Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich für eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung ausgesprochen. In seinem aktuellen Positionspapier „Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich Hilfen zur Erziehung“ setzt sich das BundesNetzwerk dafür ein, gerade in schwierigen Lebenssituationen die Rechte der Kinder ernst zu nehmen. Dafür braucht es für den gesamten Zeitraum einer Hilfe zur Erziehung ein Beteiligungskonzept, das den Entscheidungs- und Aufnahmeprozess, den Betreuungsprozess und den Verselbständigungsprozess einschließt.

„Gerade im Bereich der Hilfen zur Erziehung besteht ein großes Machtgefälle zwischen den Kindern und Jugendlichen auf der einen und den Fachkräften auf der anderen Seite. Dieses ermöglicht einen Machtmissbrauch, dem wir durch entsprechende Strukturen entgegenwirken müssen. Durch gelingende Beteiligungsverfahren machen wir die jungen Menschen stark und fördern ihr Selbstbewusstsein. Selbstwirksamkeitserfahrungen, die durch Mitbestimmung ermöglicht werden, helfen den Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebensgestaltung“, betont Dominik Bär, Mitglied der Lenkungsgruppe des BundesNetzwerkes.

Kinder und Jugendliche müssen nach Ansicht des BundesNetzwerkes grundsätzlich frühzeitig und altersentsprechend über ihre Rechte, die Grenzen der Beteiligung und die Möglichkeit zu Anregungen und Beschwerden informiert werden, um die Transparenz während der gesamten Hilfe zu gewährleisten. Sie sind entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen Bereichen der Hilfeplanung angemessen zu beteiligen. Das Hilfeplanverfahren muss am Willen, den Zielen und den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen. Entscheidungen im Rahmen der Hilfeplanung sind grundsätzlich gemeinsam zu treffen.

Um dies zu ermöglichen fordert das BundesNetzwerk die Einrichtung von parteilichen Informationsstellen, damit der Umsetzungsprozess von struktureller Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Hilfen zur Erziehung in Gang gesetzt wird und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten auch zukünftig gewährleistet sind. Diese können an bestehende Fachbereiche, wie Kinder- und Jugendbüros, Kinderbeauftragte, Fachberater für politische Bildung usw. angegliedert werden. Sie sollen die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informieren, eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen, über Auswirkungen und weitere Verfahrensabläufe bei der Inanspruchnahme von Unterstützungen aufklären sowie über Mitwirkung und Gestaltung einer Hilfekonferenz und Hilfeplanverfahren informieren.

Bei den Trägern der Hilfen zur Erziehung muss die Beteiligung von jungen Menschen zum Grundprinzip ihres pädagogischen Handelns werden. Die Aufgabe der Hilfeträger ist, neben der Aufarbeitung der Hilfeursache, einen kontinuierlichen Verselbständigungsprozess in Gang zu setzen und diesen selbstkritisch zu begleiten.

„Die Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung erhalten, kommen in der Regel aus einer sehr schwierigen Familien- oder Lebenssituation. Oftmals sind sie verletzt, verängstigt, verunsichert und orientierungslos. Sie treffen auf unbekannte Erwachsene, sind oftmals konfrontiert mit den Bemühungen der Eltern, die Situation zu verharmlosen oder ihre Kinder als Problemverursacher darzustellen. Zu dieser stark belasteten Lebenssituation kommt, dass sie ihre Rechte nicht kennen, nicht wissen, was sie im Rahmen der Jugendhilfe erwartet und im Extremfall ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen müssen“, so Bär weiter. „Gerade in einer so schwierigen Lebenssituation müssen Kinder und Jugendliche die Erfahrung machen, dass nicht Erwachsene über ihren Kopf hinweg Entscheidungen treffen. Mit einer Heimunterbringung wird in das individuelle Leben von Kindern und Jugendlichen extrem eingegriffen. Die jungen Menschen benötigen dann den größtmöglichen Schutz, eine starke Unterstützung bei der Findung, Formulierung und Durchsetzung ihrer Interessen, eine hohe Transparenz und umfassende Beteiligung bei ihrer weiteren Lebensplanung.“

Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein bundesweites Netzwerk von Fachkräften aus dem Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das BundesNetzwerk setzt sich dafür ein, dass das Recht von Kindern und Jugendlichen, sich zu beteiligen, gesetzlich in Bund, Ländern und Kommunen verankert wird. Außerdem tritt das BundesNetzwerk dafür ein, dass Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein Qualitätsmerkmal in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen wird. Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung wurde 2008 auf Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes gegründet und hat rund 150 Mitglieder. Mehr Informationen zum Bundesnetzwerk unter www.kinderpolitik.de/netzwerk.

 

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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