Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert an diesem Wochenende in Siegen anlässlich des bevorstehenden 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention die Kinder- und Jugendbeteiligung aus kinderrechtlicher Sichtweise. Dabei werden sich die Teilnehmenden mit Fragen der frühkindlichen Beteiligung auseinandersetzen und die Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen durch Veränderungen im Verwaltungshandeln debattieren. Außerdem geht es um den Umgang mit den indirekt an Beteiligungsprozessen beteiligten Personen wie Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Politikerinnen und Politikern, deren Anwesenheit sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Beteiligungsprozesse haben kann. Zum Treffen des BundesNetzwerkes kommen rund 130 Beteiligungsfachkräfte aus ganz Deutschland zusammen, u.a. aus den Bereichen Kita, Schule, Jugendarbeit, Verwaltung und Stadtplanung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinder- und Jugendbüros und Kinderbeauftragte. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Stadtjugendring Siegen e.V. und der Universitätsstadt Siegen statt.
„Uns bei der Stadt Siegen ist bewusst, wie wichtig die frühe Beteiligung an demokratischen Prozessen und gesellschaftlichen Gestaltungsfragen ist, damit aus Kindern informierte und mündige Bürgerinnen und Bürger werden, die reflektiert und differenziert für die Werte unseres demokratischen, freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats eintreten. Deshalb sind wir gerne Gastgeber des BundesNetzwerk-Treffens und arbeiten auch im Netzwerk mit. In unserer Stadt läuft in Sachen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einiges. Wir haben bereits ein gut funktionierendes Jugendparlament und einen sehr aktiven Stadtjugendring und hoffen, Anregungen aus dem BundesNetzwerk-Treffen zu ziehen, um die Beteiligung der jungen Generation in allen Bereichen unseres Gemeinwesens noch zu verbessern“, sagt der Siegener Bürgermeister Steffen Mues.
„Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention brauchen wir in Deutschland insbesondere beim Kinderrecht auf Beteiligung sowohl eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen als auch mehr Engagement von Staat und Zivilgesellschaft bei der konkreten Umsetzung. Dafür sind nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte und ausreichende zeitlichen Ressourcen zur Umsetzung der Beteiligungsprozesse notwendig, sondern auch gesetzliche Regelungen, die Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen obligatorisch machen und zudem für eine entsprechende Infrastruktur sorgen. Studien zeigen sehr deutlich, dass Beteiligung hilft, Kinder stark zu machen und negative Armutserfahrungen auszugleichen. Das gilt es zu nutzen, beispielsweise durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein bundesweites Netzwerk von Fachkräften aus dem Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das BundesNetzwerk setzt sich dafür ein, dass das Recht von Kindern und Jugendlichen, sich zu beteiligen, gesetzlich in Bund, Ländern und Kommunen verankert wird. Außerdem tritt das BundesNetzwerk dafür ein, dass Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein Qualitätsmerkmal in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen wird. Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung wurde 2008 auf Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes gegründet und hat rund 250 Mitglieder. Mehr Informationen zum BundesNetzwerk unter www.kinderpolitik.de/netzwerk .
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.