In zahlreichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg diskutieren die Landesparlamente darüber, schon 16 Jährigen auf kommunaler oder Landesebene das aktive Wahlrecht einzuräumen. Der Landtag Brandenburg beschließt in seiner heutigen Sitzung darüber, das Wahlalter auf kommunaler und Landesebene auf 16 Jahre zu senken. Damit würde Brandenburg als zweites Bundesland nach Bremen folgen, wo bei der Wahl zur Bürgerschaft im Mai erstmals 16 Jährige bei einer Landtagswahl in Deutschland das aktive Wahlrecht hatten.
Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerks, Dr. Heide-Rose Brückner, sieht Brandenburg damit auf einem guten Weg, die Kinderrechte umzusetzen: „Das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken ist ein wichtiger Schritt, dass das Recht auf Mitbestimmung nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verwirklicht wird. Mit der Teilnahme an Wahlen können schon 16 Jährige über Angelegenheiten mitbestimmen, die sie betreffen. Das Wahlrecht ist die direkteste Form, Einfluss zu nehmen."
Das Land Brandenburg würde damit den Forderungen zahlreicher junger Menschen und von Expertinnen und Experten folgen, die sich wie das Deutsche Kinderhilfswerk seit langem für eine Absenkung des Wahlalters aussprechen. Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages hat das Deutsche Kinderhilfswerk diese Position bereits deutlich gemacht. Das Wahlalter 16 kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Mittelfristig muss eine weitere Absenkung auf 14 Jahre umgesetzt werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.