Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche stärken - Naturfreundejugend erhält 5.000 Euro für Projekt „Kinderrechte sind für alle da“

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), und der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, werden morgen in Jena am Thüringer Kindergipfel teilnehmen und einen Zuwendungsbescheid über 5.000 Euro an die Naturfreundejugend für das Projekt „Kinderrechte sind für alle da“ übergeben. Das Geld stammt aus dem Länderfonds „Kinderrechte stärken!“, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und dem Freistaat Thüringen initiiert und finanziert wurde.

 

Sozialministerin Heike Taubert sagte vorab: „Wir brauchen mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Eine Demokratie muss auch die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im Blick haben. Denn daraus ergeben sich neue Perspektiven. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen können so viel zielgerichteter in Planungsprozesse einbezogen werden. Das verbessert letztlich auch die Akzeptanz vieler Entscheidungen. Ich bin darum froh, dass das Deutsche Kinderhilfswerk und der Freistaat Thüringen einen gemeinsamen Fonds anbieten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen zu stärken.“

 

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, sagte vorab: „Der gemeinsame Förderfonds ‚Kinderrechte stärken!’ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Freistaats Thüringen ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Förderung von Projekten zur Stärkung von Kinderrechten und Beteiligung. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte Bescheid wissen, um sie einfordern zu können. Und sie brauchen Beteiligungsstrukturen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.“

 

Hintergrund: Die Mittel des Landesfonds sollen für die Förderung von Projekten in Thüringen verwendet werden, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechte stark machen. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, bei denen Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit an der Planung beteiligt sowie bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Anträge können durch freie (Vereine, Verbände, Initiativen) und öffentliche Träger gestellt werden. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der allgemeinen Fördergrundsätze in der Regel mit einer Höchstfördersumme von 5.000 Euro. Es besteht die Möglichkeit einen Folgeantrag einzureichen. Über die Förderung entscheiden der Freistaat Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam.

 

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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