Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland: Mit Kindergrundsicherung die Kinderarmut in Deutschland besiegen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro für jedes Kind direkt nach der Bundestagswahl. Mit einer Kindergrundsicherung soll der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem. Um die Kindergrundsicherung sozial gerecht und entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie langsam mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von 330 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus.

„Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben unseres Sozialsystems nicht geeignet. Arme Kinder sollten nicht über eine Unterstützung durch Hartz-IV-Leistungen stigmatisiert werden. Und wir dürfen es nicht mehr länger hinnehmen, dass Kinder aus ärmeren Familien häufiger einen schlechten Gesundheitszustand haben, oder öfter von Entwicklungsverzögerungen, psychischen Auffälligkeiten und Übergewicht betroffen sind, als Kinder aus gut situierten Haushalten. Das Statistische Bundesamt hat unlängst festgestellt, dass reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Der wissenschaftliche Beirat des Landwirtschaftsministeriums hat im letzten Jahr ein Gutachten vorgelegt, nach dem die derzeitige Grundsicherung ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht ausreicht, um eine gesundheitsförderliche Ernährung zu realisieren. Diese Befunde müssen Konsequenzen nach sich ziehen, deshalb braucht es endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nach der Verabschiedung der EU-Kindergarantie durch den Europäischen Rat Mitte Juni, die auch die Bekämpfung von Kinderarmut durch die Mitgliedsstaaten als Ziel festlegt, ist jetzt Tempo gefragt. In der Kindergarantie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten eine nationale Koordination für die Kindergarantie benennen und der Kommission bis März nächsten Jahres einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 vorlegen sollen. Diese Chance muss genutzt werden, um Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick zu nehmen und entsprechende Neuausrichtungen anzugehen“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kinderzuschlag oder das „Starke-Familien-Gesetz“ wichtige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. Zugleich fehlen aber nach wie vor eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, unbürokratische Zugänge zu den Leistungen sowie weitere umfassende Maßnahmen, um der zunehmenden Verfestigung von Armut zu begegnen und Bildungsaufstiege zu befördern.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Allein das unterstreicht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die dringende Notwendigkeit, endlich entschlossen gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen  veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Kinderarmut findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kinderarmut , weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderarmut-in-deutschland .

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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