Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich auf ein echtes Highlight in Sachen Kinderrechte: den 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte am Wochenende in Freiburg. Der Lauf findet am 28. September von 16 Uhr bis 29. September um 16 Uhr im Seepark-Stadion statt. Ausgetragen wird der Freiburger 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte von der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH in Kooperation mit der Stadt Freiburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Unterstützt wird die Veranstaltung vom Kinderschutzbund Freiburg und dem Spielmobil Freiburg. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt für diese Veranstaltung Projektmittel in Höhe von bis zu 7.500 Euro bereit.
„Wir brauchen in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Diese muss Kinder und Erwachsene erreichen. Kinderrechte sind kein Kinderkram und auch kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Dabei hilft auch der Freiburger 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte, der im bundesweiten Vergleich ein echtes Highlight ist. Deshalb unterstützen wir als Kinderrechtsorganisation diese Veranstaltung sehr gerne. Wir freuen uns auf ein tolles Event, bei dem zuallererst die Kinderrechte im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Und natürlich hoffen wir auch, dass möglichst viele Spendengelder für Freiburger Kinder- und Jugendprojekte zusammenkommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Vor fast 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auch in Deutschland muss vieles verändert werden um die Umsetzung der Konvention zu verbessern. Das fängt damit an, dass die meisten Kinder ihre Rechte nicht einmal kennen. Deshalb werden wir parallel zum 24-Stunden-Lauf eine Kinderrechte-Rallye durchführen. Dadurch kommen wir direkt mit den Kindern in Kontakt und können sie über ihre Rechte informieren. Besonders wichtig ist uns das Recht auf Beteiligung, da Kinder bei Entscheidungen die sie betreffen einbezogen werden müssen“, sagen der 14-jährige Urs Jentzsch und der 15-jährige Jonathan Neubert aus Freiburg, die beide Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes sind.
Beim 24-Stunden-Lauf laufen, walken, gehen oder fahren in Rollstühlen die Teams mit je ca. 10 - 50 Personen 24 Stunden lang in einer frei einteilbaren Staffel auf einer 400m-Bahn. Die Teammitglieder können sich so oft abwechseln wie sie möchten – immer eine Person sollte für mindestens eine Runde unterwegs sein. Ziel des Freiburger 24-Stunden-Laufes ist es, auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die dieses Jahr ihren 30. Geburtstag feiert, aufmerksam zu machen und die zentralen Themen Kinderrechte und Kinderschutz in die Öffentlichkeit zu tragen.
Der 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte sollte in diesem Jahr ursprünglich am 29./30. Juni stattfinden, dieser Termin wurde jedoch aufgrund der hohen Temperaturen und Ozonwerte zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgesagt. Da Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Gruppierungen schon im Vorfeld des ursprünglichen Veranstaltungstermins im Juni 2019 die Möglichkeit hatten, Förderanträge für Projekte zu stellen, fand die Jury-Sitzung zur Zulassung der Förderanträge bereits vor dem Termin im Juni statt. So werden beim Nachholtermin des 24-Stunden-Laufs lediglich die schon gestellten Förderanträge berücksichtigt.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.