Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Und das feiern wir mit! Doch jemand fehlt auf der Tanzfläche – die Kinderrechte!
Als Aktionsbündnis “Kinderrechte” fordern das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland daher gemeinsam mit der Deutschen Liga für das Kind, dass die Rechte der Kinder endlich im Grundgesetz abgesichert werden.
Denn Kinderrechte im Grundgesetz sind wichtig, weil:
- Deutschland dadurch mehr in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen wird
- Kinder besser geschützt werden
- die Rechte der Eltern zum Wohle der Kinder gestärkt werden können
- durch die Beteiligung der jungen Generation unsere Demokratie gestärkt wird
Dazu sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen."
Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.
Mehr Informationen unter: https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/