Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagt die äußerst unterschiedliche und teils mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Anfang Dezember veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk die Pilotstudie „Kinderrechte-Index“. Darin wird zum ersten Mal der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den deutschen Bundesländern gemessen und ausgewertet. Der „Kinderrechte-Index“ beleuchtet verschiedene Lebensbereiche von Kindern und die damit verbundenen Politikfelder. Er soll damit ein Instrument für die Landesregierungen sein, um die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern. So wird etwa das Kinderrecht auf Bildung mit 24 Indikatoren überprüft. Dazu gehören beispielsweise die Verankerung von Kinderrechten in Bildungs- und Rahmenplänen für Schulen und Kitas, der Anteil des Bildungsbudgets am Landeshaushalt, die Einschätzung von Kindern hinsichtlich der Medienbildung oder Schulabbruchsquoten.
„Mit der Entwicklung eines systematischen Kinderrechte-Monitorings in Deutschland leisten wir Pionierarbeit. Noch immer steht Deutschland bekanntermaßen vor großen ungelösten Herausforderungen bei der Umsetzung von Kinderrechten. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, im Hinblick auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung hat die Bundesrepublik auch im Jahr 2019 weiterhin großen Nachholbedarf. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens ist“, so Krüger weiter.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes feiert heute ihren 30. Geburtstag. „Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1989 hat dieses wichtige Abkommen weltweit und in Deutschland geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Ihrer Perspektive wird heute mehr Aufmerksamkeit geschenkt, Kinder mehr als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Trotzdem werden nach wie vor die Interessen von Kindern im täglichen Leben und im Handeln von Behörden und Verwaltungen vielfach übergangen. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen mehr Anstrengungen als bisher unternehmen. Kinderpolitik auf Augenhöhe, mit einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen und mehr Beteiligung von Kindern muss das Gebot der Stunde sein“, so Krüger.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.