Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Brandenburger Jugendministeriums wird aufgrund der sehr hohen Nachfrage in diesem Jahr von 105.000 Euro auf 130.000 Euro erhöht. Das Land Brandenburg trägt davon 115.000 Euro, das Deutsche Kinderhilfswerk 15.000 Euro. Projektanträge können bis zum 30. November 2020 gestellt werden, diese sollen bis Mitte Januar des kommenden Jahres abgeschlossen sein.
Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen und die Förderung altersgemäßer politischer Mitwirkung. Unterstützt werden außerdem Projekte, die insbesondere die Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und die Bekanntmachung der Kinderrechte befördern. Im Rahmen des Förderfonds ist auch eine Mikroförderung möglich: Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise an Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro soll von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.
Jugendministerin Britta Ernst: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Interessen aktiv ins Gemeinwohl einzubringen. Die Kommunalverfassung Brandenburgs hat ihnen dafür weitere Türen geöffnet. In immer mehr Kommunen des Landes Brandenburg engagieren sich junge Menschen, formulieren ihre Interessen und beteiligen sich an Prozessen der Entscheidungsfindung. Wir wollen junge Menschen zum Engagement motivieren und sie auf ihre politische Teilhabe vorbereiten. Sie sollen heute lernen, wie demokratische Mitbestimmung im Alltag funktioniert, damit sie morgen entscheiden können. Die Projekte des Förderfonds beim Deutschen Kinderhilfswerk sind eine sehr gute Möglichkeit, um Mitwirkung zu fördern. Ich danke dem Deutschen Kinderhilfswerk für die gute Zusammenarbeit und bin sicher, dass wir mit den Projekten die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen weiter stärken werden.“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Mittelaufstockung des gemeinsamen Förderfonds durch das Land Brandenburg freut uns außerordentlich. Die vielen Anträge zeigen deutlich, dass durch die verbindliche Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Brandenburger Kommunalverfassung die Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Menschen gestärkt wurden, und dass dieses Thema auch in Zeiten der Corona-Krise in vielen Brandenburger Kommunen hohen Stellenwert genießt. Die Unterstützung von Projekten in diesem Bereich als begleitende Maßnahme zur Gesetzesänderung ist unbedingt notwendig. Grundsätzlich gilt: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt einen zentralen Wert unserer demokratischen Gesellschaft dar. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Das wollen wir mit dem gemeinsamen Förderfonds mit dem Land Brandenburg erreichen.“
Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der altersgemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.
Außerdem werden Projekte unterstützt, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.