Wichtiges zur UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen wird umgangssprachlich als Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bezeichnet und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 2. September 1990 völkerrechtlich in Kraft getreten. 

Unser Video für Kinder - und auch für alle Erwachsene - erklärt einfach und anschaulich, warum die Kinderrechte wichtig sind und warum sie immer noch nicht voll umfänglich umgesetzt sind.

Heute zählt die Kinderrechtskonvention zu den meist ratifizierten Menschenrechtsverträgen – bis auf die USA sind alle Staaten der UN-KRK beigetreten. Am 5. April 1992 ist die UN-KRK in Deutschland in Kraft getreten. Im Fokus der Konvention stehen Kinder als Rechtsträger, d.h. alle Menschen unter 18 Jahren. Die Staaten verpflichten sich in 54 Artikeln die Rechte von Kindern zu gewährleisten, unterteilt in die Verpflichtung zur Achtung (respect), zum Schutz (protect) sowie Gewährleistungen (fulfill) der Kinderrechte. Die vier Grundprinzipien der UN-KRK sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Diese Rechte bilden die Grundlage für die Umsetzung aller anderen Rechte in der UN-KRK.

In Ergänzung zur Kinderrechtskonvention existieren drei Fakultativprotokolle betreffend 1. Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, 2. Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie und
3. Individualbeschwerde.

UN-Fachausschuss für Kinderrechte

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle werden vom UN-Fachausschuss für Kinderrechte überwacht, der aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten besteht. Vertragsstaaten können Mitglieder nominieren und wählen. Ausschussmitglieder werden in ihrer persönlichen Kapazität für vier Jahre gewählt und können wiedergewählt werden.

Die Hauptaufgabe des UN-Fachausschusses für die Rechte des Kindes ist das Monitoring der Umsetzung der UN-KRK und der Zusatzprotokolle über Staatenberichten die, die die Staaten regelmäßig abgeben müssen (alle 5 Jahre nach Abgabe des ersten Staatenberichtes zwei Jahre nach Ratifizierung).Der Ausschuss hat einen konstruktiven Dialog mit jedem Staat, so dass er seine akkurate Einschätzung der Situation für Kinderechte im Land vornehmen und Empfehlungen abgeben kann, wie der Staat seine Verpflichtungen umsetzen kann. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) können das Berichtsverfahren beeinflussen und die Empfehlungen des Ausschusses für ihre politische Lobbyarbeit auf nationaler Ebene verwenden.

Alle deutschen Staatenberichte und Abschließenden Bemerkungen an Deutschland finden Sie hier.

Die letzten Empfehlungen des Kinderrechteausschusses an Deutschland vom 23. September 2022 können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Zur Erklärung und Konkretisierung der einzelnen Bestimmungen der UN-KRK hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bereits 25 Allgemeine Bemerkungen (General Comments) veröffentlicht. Sie sind keine völkerrechtlichen Verträge und somit auch nicht rechtlich bindend im engeren Sinne, doch werden sie als richtungsweisende Interpretationshilfe der Vorschriften der UN-KRK herangezogen. Sie helfen Staaten bei der Umsetzung der UN-KRK und der Zusatzprotokolle sowie bei der Berichterstattung. General Comments basieren auf der Erfahrung des Ausschusses bei der Überprüfung der Staatenberichte und den wiederkehrenden Kinderrechtsverletzungen, missverstandenen Bestimmungen oder neu aufkommenden Problemen bei der Umsetzung der Konvention.

NGOs mit relevanter Expertise können sich am Entwicklungsprozess von General Comments beteiligen. Die veröffentlichten General Comments sind dann nützliche Instrumente für die politische Lobbyarbeit von NGOs, um Staaten auf ihre Pflichten im Bereich der Kinderrechte aufmerksam zu machen oder beim Einsatz für nationale Gesetzesänderungen.

Wichtige Akteure zur Umsetzung der UN-KRK in Deutschland

Die National Coalition Deutschland ist ein Netzwerk mit der Aufgabe, die UN-KRK mit Zusatzprotokollen in Deutschland bekannt zu machen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Das Ziel ist es, Bund, Ländern und Gemeinden sowie anderen Verantwortungsträgern ihre Rolle bei der Umsetzung der Kinderrechte zu verdeutlichen. Derzeit besteht das Netzwerk aus etwa 120 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte, ist 2016 von der Bundesregierung mit der unabhängigen Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland betraut worden.

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