Uwe Kamp

Pressesprecher

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14.11.2019

Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern abschaffen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über Hartz-IV-Sanktionen die vollständige Abschaffung der Sanktionen für Familien mit Kindern. „Bundesregierung und Bundestag sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche zum Anlass nehmen, die bisherige Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern zu beenden. Die schlichte Umsetzung des Karlsruher Urteils ist aus Sicht von Familien mit Kindern zu wenig. Kinder leiden unter jeder Kürzung der Hartz-IV-Leistungen, denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Insofern ist jede Kürzung eine außergewöhnliche Härte für die Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Bundesverfassungsgericht hat neben seiner eigentlichen Entscheidung ja durchaus eine Grundsatzdiskussion über Hartz-IV-Sanktionen angeregt. Demnach liege es im Entscheidungsspielraum des Staates, ob er weiterhin Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten ansetzen will. Aus Sicht der Kinder kann das nur heißen: Schluss mit den Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern“, so Hofmann weiter.

Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern werden bei einer zu engen Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen sein. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden. Deshalb setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen ein, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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