Kinderrechte-Index 2025

Der Kinderrechte-Index 2025 untersucht, inwiefern die UN-Kinderrechtskonvention heute in allen sechzehn Bundesländern umgesetzt wird. Wie bereits in der Pilotstudie aus dem Jahr 2019 liegt der Fokus auf einem Vergleich zwischen den Ländern.

Kinderrechte-Index 2025

Der Kinderrechte-Index 2025 untersucht, inwiefern die UN-Kinderrechtskonvention heute in allen sechzehn Bundesländern umgesetzt wird. Wie bereits in der Pilotstudie aus dem Jahr 2019 liegt der Fokus auf einem Vergleich zwischen den Ländern.

Ob frühkindliche Bildung, Freizeitangebote, ärztliche Versorgung oder Kinder- und Jugendbeteiligung: Auch 2025 sind die Chancen junger Menschen regional sehr unterschiedlich verteilt. Noch immer ist der Wohnort entscheidend dafür, wie gut ein Kind in Deutschland seine Rechte wahrnehmen kann. Das zeigen die Ergebnisse des Kinderrechte-Index 2025.

Die Studie untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern und zeigt so vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung auf. Damit ist der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Instrument insbesondere für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern. Denn insgesamt wird deutlich: Kein Bundesland setzt bisher alle Kinderrechte konsequent um.

Der Kinderrechte-Index 2025 erscheint online und setzt sich zusammen aus dem zusammenfassenden Studienbericht, sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefen zu den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer sowie einer Beschreibung zur Methodik.

Wie schneiden die Bundesländer ab? 

Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Zusammenfassender Studienbericht

Der Kinderrechte-Index 2025 im Überblick

Der Studienbericht fasst die übergreifenden Ergebnisse und Erkenntnisse des Kinderrechte-Index 2025 zusammen. Er gibt einen Überblick über die Zielsetzung, die Datenquellen und die Beteiligten sowie über die Berechnung der Ländergruppen und die Einteilung der Teilindizes.

Zum zusammenfassenden Studienbericht 

Analysepapiere

Sechs Kinderrechte wurden untersucht

Für den Kinderrechte-Index hat das Deutsche Kinderhilfswerk sechs Kinderrechte durch die Bildung und Kategorisierung von 101 Indikatoren umfangreich ausgewertet. Mithilfe dieser Indikatoren zeichnet der Kinderrechte-Index ein konkretes und differenziertes Bild der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Diese sechs zentralen Kinderrechte wurden in Analysepapieren genauer betrachtet und ausgewertet.

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf Beteiligung"

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf Schutz"

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf Bildung"

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf einen angemessenen Lebensstandard"

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf Gesundheit"

    Analysepapier

    Teilindex "Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben"

Ländersteckbriefe

Wie gut werden die Kinderrechte in den Bundesländern umgesetzt?

Bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland kommt es vor allem darauf an, wo Kinder und Jugendliche aufwachsen. Denn wie die Kinderrechte im Alltag konkret verwirklicht werden können, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ab wie viel Jahren dürfen sie bei der Wahl über die Landespolitik mitentscheiden? Wie steht es um den Zugang zu Spielräumen und der Gesundheitsversorgung? Wie ist das Bildungssystem aufgestellt? 

Die detaillierten Auswertungen ausgesuchter Kinderrechte zeigt, welche Bundesländer die jeweiligen Kinderrechte besser oder schlechter umgesetzt haben. Darauf basierend wurden Ländergruppen gebildet: überdurchschnittlich, durchschnittlich und unterdurchschnittlich. Diese Ergebnisse sind allerdings differenziert zu betrachten. Während auch die Länder in der überdurchschnittlichen Gruppe Entwicklungsbedarfe zeigen, sind Beispiele guter Praxis ebenso in der unterdurchschnittlichen Gruppe zu finden. 

Methodikbericht

Datenquellen und Berechnung

Der Kinderrechte-Index basiert auf einem Methodenmix. So wurden 101 Kinderrechte-Indikatoren gebildet und auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen ausgewertet. Bei der Indikatorenbildung orientiert sich der Kinderrechte-Index an der Methodik des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte. Damit umfasst der Kinderrechte-Index für jedes Recht

  • Strukturindikatoren (rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen wie Gesetze oder Institutionen),
  • Prozessindikatoren (Bemühungen zur Umsetzung der Kinderrechte wie beispielsweise Programme) und
  • Ergebnisindikatoren (Auswirkungen der Maßnahmen und Ergebnisse der Umsetzung der Rahmenbedingungen, wie etwa die Wahrnehmungen der Kinder und Jugendlichen oder Auswirkungen eines Prozesses). 

Dafür führte das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen etwa zu rechtlichen Rahmenbedingungen, politischen Programmen und Maßnahmen sowie Wahrnehmungen von Kindern und Jugendlichen durch. Außerdem unterstützten ein interdisziplinärer Expert*innen-Beirat und der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes das Projektteam bei der Erstellung des Kinderrechte-Index.

Der Methodikbericht beschreibt ausführlich, wie die 101 Kinderrechte-Indikatoren hergeleitet wurden, auf denen der Kinderrechte-Index 2025 basiert. Zudem werden die verschiedenen Datenquellen sowie die Vorgehensweise bei Zusammensetzung und Berechnung dargelegt.

Zum Methodikbericht 

Wissenschaftlicher Beirat

Der Kinderrechte-Index 2025 wurde vom Projektteam des Deutschen Kinderhilfswerkes entwickelt und fachlich von einem interdisziplinären wissenschaftlichen Beirat bestehend aus zehn Mitgliedern unterstützt. Die Expert*innen aus verschiedenen Forschungs- und Praxisfeldern des Themas Kinderrechte brachten ihre Expertise bei der Festlegung und Auswertung der Indikatoren sowie in methodischen Fragen der Datenerhebung ein. Der kritische Austausch mit dem Beirat, seine Impulse und das fachliche Feedback waren zentral für das Ziel einer erfolgreichen Neuauflage.

    Prof.in Dr. Bettina Amrhein 

    Prof.in Dr. Bettina Amrhein ist Professorin für inklusive Bildung und Diversität an der Universität Duisburg-Essen. Sie bildet Lehrkräfte im Umgang mit (emotionaler) Heterogenität aus und begleitet Schulen weltweit in ihren inklusiven Schulentwicklungsprozessen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie wir Schulen zu emotional sicheren Orten für Schüler*innen und pädagogisches Personal machen können. Im Rahmen des Transferprojekts Umbraise bietet sie mit Ihrem Team eine neue wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Unterstützungsstruktur für Bildungsinstitutionen im Umgang mit als störend erlebtem Verhalten an.

    Dr.-Ing. Peter Apel

    Dr.-Ing. Peter Apel ist Raumplanungsingenieur und gründete 1999 das Planungsbüro STADTKINDER in Dortmund. Sein Büro ist bundesweit ein zentraler Akteur in der kinder- und jugendfreundlichen Stadtplanung und bekannt für die Spielleitplanung, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen durch ihre Beteiligung in die Stadtentwicklung integriert. Er engagiert sich zudem als Sachverständiger bei Kinderfreundliche Kommunen e.V.

    Prof. Dr. Philipp B. Donath

    Prof. Dr. Philipp B. Donath ist Professor für Rechtswissenschaften an der University of Labour in Frankfurt am Main. Seine Forschungsschwerpunkte sind Europäisches Arbeitsrecht, Arbeitskampf- und Verfassungsrecht. Er verfasste bereits verschiedene Gutachten zu kinderrechtlichen Fragestellungen, unter anderem auch für das Deutsche Kinderhilfswerk.

    Prof. Dr. Karim Fereidooni

    Prof. Dr. Karim Fereidooni ist Professor für Didaktik der sozialwissenschaftlichen Bildung an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Rassismuskritik in pädagogischen Institutionen, Schulforschung, politische Bildung in der Migrationsgesellschaft und diversitätssensible Lehrer*innenbildung. Er berät zahlreiche politische Gremien, unter anderem die Bundesregierung zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit sowie Integration durch Bildung.

    Prof.in Dr. Katharina Gerarts

    Prof.in Dr. Katharina Gerarts ist Professorin für Kindheitspädagogik an der IU International University in Mainz. Sie forscht zu Theorie und Praxis der Kinderrechte im Bildungswesen, in Politik und Gesellschaft und war die erste Beauftragte für Kinderrechte im Land Hessen. Zudem ist sie als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der National Coalition engagiert, einem bundesweiten Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. 

    Dr. Angelika Guglhör-Rudan

    Dr. Angelika Guglhör-Rudan ist Erziehungs- und Sozialwissenschaftlerin und wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut in München. Ihre Forschung fokussiert sich auf die Perspektiven von Kindern und ihrer Beteiligung an Forschungsprozessen. Außerdem beschäftigt sie sich mit dem Zusammenspiel von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Bezug auf kindliche Lebenswelten.

    Gerda Holz

    Gerda Holz ist Sozialarbeiterin und Politikwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Kinderarmut in Deutschland. Sie leitete unter anderem die AWO-ISS-Langzeitstudie am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. in Frankfurt am Main, welche die Lebenslagen und Zukunftschancen von (von Armut betroffenen) Kindern im Zeitverlauf in den Blick nimmt. Ihre Forschungs- und Konzeptarbeit wurde vielfach in Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Armutsfolgen und die Ermöglichung von Teilhabe für Kindern übertragen.

    Claudia Kittel

    Claudia Kittel ist Erziehungswissenschaftlerin, leitet die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte und setzt sich so für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein. Das indikatorenbasierte Monitoring von Kinderrechten, wie das Kinder- und Jugendrechtemonitoring in Hessen, ist dabei einer ihrer Schwerpunkte.

    Anne Lütkes

    Anne Lütkes ist Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. und leitet den Expert*innen-Beirats zur Neuauflage des Kinderrechte-Index. Sie war Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie in Schleswig-Holstein, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf und zudem als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Vorstandsvorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. 

    Prof.in Dr. Silvia Schneider

    Prof.in Dr. Silvia Schneider ist Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie. Sie forscht zu psychischer Gesundheit und psychischen Störungen bei jungen Menschen, vor allem in Form von Langzeitstudien, sowie zum Thema Diagnostik. Prof.in Dr. Silvia Schneider ist Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum und seit März 2021 koordiniert sie außerdem den Standort Bochum-Marburg innerhalb des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG). Aktuelle Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Urban Mental Health sowie die partizipative Forschung mit Kindern und Jugendlichen. 

    Dr. Christiane Meiner-Teubner

    Dr. Christiane Meiner-Teubner ist Erziehungswissenschaftlerin und Mitglied der Leitung und Geschäftsführung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund. Sie forscht insbesondere zu den strukturellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung und dem Ganztag im Grundschulalter. Hierbei stehen Fragen zur Teilhabe der Kinder, der Qualität und der Personalsituation der Angebote im Mittelpunkt. Dafür analysiert Sie insbesondere amtliche Daten, deren Ergebnisse vielfach in die Bildungs- und Sozialberichterstattung einfließen und die sie ihm Rahmen politischer Beratungsprozesse einsetzt.

Fortschritte und Handlungsbedarfe

Die Neuauflage des Kinderechte-Index zeigt: In mehreren Bereichen gab es in den letzten Jahren Fortschritte. Seit der Pilotstudie 2019 haben einige Länder Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche gesetzlich gestärkt, Landeskinderschutzstrategien entwickelt und Programme gegen Kinderarmut gestartet. Von Bund und Ländern fordern wir: 

  • Kinder und Jugendliche an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen
  • klare Strategien und kommunale Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut
  • eine frühkindliche Bildung auszustatten mit ausreichend Kita-Plätzen, Fachkräften und tragfähigen Personal-Kind Schlüsseln
  • Investitionen in Schulen, mehr Personal und echte Inklusion für gerechte Bildungschancen
  • frühe Demokratiebildung in Kitas und Schulen auf der Grundlage der Kinderrechte
  • einen Rettungsschirm für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • stärkere Medienbildung, damit Kinder und Jugendliche sicher und kompetent mit digitalen Angeboten umgehen können
  • einen sofortigen Zugang zu Schule und gesundheitlicher Versorgung für geflüchtete Kinder
  • einen flächendeckenden Ausbau von psychosozialen und mentalen Hilfsangeboten
  • Justiz und Verwaltung kindgerechter zu gestalten, etwa durch verbindliche Standards zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften
  • dass Städte und Gemeinden kinderfreundlicher werden müssen – durch sichere Wege, gute Spielräume und echte Beteiligung

Wie können die Kinderrechte deutschlandweit besser umgesetzt werden? 

Damit Kinderrechte in allen Lebensbereichen verwirklicht werden, braucht es sowohl auf Bundesebene als auch in allen Bundesländern bereichsübergreifende Strategien mit klaren Zuständigkeiten und verbindlichen Zielen. Potential bietet z.B. der Austausch zwischen den Ländern, damit sie über Beispiele guter Praxis und durch gemeinsame Herausforderungen voneinander lernen können. Außerdem zeigt der Kinderrechte-Index 2025, dass Forschung und Monitoring ausgebaut werden müssen. Denn in vielen Bereichen fehlen weiterhin verlässliche und aufgeschlüsselte Daten. Ein bundesweites, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring könnte und müsste hier Abhilfe schaffen. Es würde Transparenz schaffen, Fortschritte sichtbar machen und helfen, politische Maßnahmen gezielter zu steuern. 

Fazit: Kein Bundesland kann sich zurücklehnen 

Die Studie macht deutlich: Kein Bundesland kann sich zurücklehnen. Alle Länder müssen die Kinder- und Jugendpolitik noch stärker priorisieren und mehr investieren. Der Kinderrechte-Index 2025 soll dazu beitragen, dass die Bundesländer ihre kinderrechtliche Agenda stärker als bisher in den Fokus nehmen und für ein gutes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen ihre kinderrechtlichen Bemühungen verstärken.

Eigene Datengrundlagen

Dem Kinderrechte-Index liegen umfangreiche eigene Datenerhebungen zugrunde. Diese sind nach den sechs Teilindizes aufgelistet.

Pilotstudie Kinderrechte-Index von 2019

2019 hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Pilotstudie Kinderrechte-Index vorgestellt – und eine hohe öffentliche Resonanz erfahren. Die Ergebnisse wurden in der Arbeit von Landtagen sowie Kinder- und Jugendministerien aufgegriffen. Zudem gab es bundesweite und regionale Berichterstattung in allen Bundesländern.

  • Kinderrechte-Index 2019

    Gesamte Studie

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  • Kinderrechte-Index 2019

    Zusammenfassung

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  • Kinderrechte-Index 2019

    Factsheet Englisch

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