In der Pilotstudie "Kinderrechte-Index" wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in den verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Dafür wurden Kinderrechte-Indikatoren entwickelt und mit Daten untersetzt.
Hintergrund
Im Jahr 1989 hat die internationale Staatengemeinschaft mit der UN-KRK der Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Rechte von Kindern besonders gefährdet sind und Kinder ihre Rechte nicht in derselben Weise durchsetzen können wie Erwachsene: Kinder sind in hohem Maße schutzwürdig und benötigen daher verschiedene Formen der individuellen Förderung und Unterstützung. Die Kinderrechte stehen auch den rund 13,6 Millionen Kindern, das heißt im Sinne der UN-KRK: Menschen unter 18 Jahren, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu.
Inwiefern die Rechte der Kinder hierzulande vollumfänglich oder zumindest teilweise verwirklicht sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, auf die Kinder häufig selbst keinen Einfluss haben. Zu diesen Faktoren zählen Merkmale wie beispielsweise ihr Geschlecht, ihre Herkunft oder der Erwerbsstatus der Eltern. Ebenso haben – neben dem unmittelbaren familiären und sozialen Umfeld – der Ort, an dem sie leben, sowie die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die dort gelten, einen entscheidenden Einfluss auf ihr Aufwachsen.
Auch wenn das Grundgesetz die Maßgabe gleichwertiger Lebensverhältnisse vorgibt, werden die vielfältigen Lebensbedingungen, in denen Kinder in Deutschland aufwachsen, im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland entscheidend durch die Bundesländer geprägt: Auf Landesebene werden Gesetze verabschiedet, Programme entwickelt und Rahmenbedingungen gesetzt, die Kinder und ihre Lebenssituation oft unmittelbar betreffen. Dementsprechend liegt auch die Gewährleistung der Kinderrechte zu einem nicht unerheblichen Teil in den Händen der Länder.
Dennoch fällt eine fundierte Einschätzung zum Umsetzungsstand auf der Landesebene schwer, da bisher kein kinderrechtliches Datenerfassungssystem oder eine entsprechende systematische Datensammlung existiert. Kurz gesagt: Ohne kinderrechtlich relevante Daten und Informationen ist es schwierig, die Verwirklichung der in der UN-KRK festgelegten Kinderrechte für alle Kinder zu überprüfen und letztlich nachhaltig zu garantieren.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Frühjahr 2017 mit der Pilotstudie "Kinderrechte-Index" ein Projekt auf die Agenda gesetzt, welches an der Analyse und Systematisierung von Daten zur Umsetzung der UN-KRK ansetzt. Die Ziele sind es, eine empirische, vergleichbare Grundlage zur Beurteilung der Umsetzung der UN-KRK in den Bundesländern zu schaffen, Kinderrechte-Indikatoren und erstmals einen "Kinderrechte-Index" zu entwickeln, der die Umsetzungsstände von Kinderrechten in den Bundesländern systematisch miteinander vergleicht.