Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Reisekostenerstattung sowie zur Honorarkostenregelung beim Deutschen Kinderhilfswerk.
Reisekosten von Externen werden erstattet, sofern diese vertraglich geregelt sind. Sofern keine vertragliche Regelung besteht, bedarf es einer vorherigen formlosen Genehmigung per E-Mail. In beiden Fällen sind die voraussichtlichen Kosten dem Projektverantwortlichen zu nennen.
Für die Abrechnung ist das Reisekostenformular für Externe einzureichen.
Die Richtlinie zur Erstattung von Reisekosten für Externe finden Sie hier zum Download:
Das Formular zur Abrechnung von Reisekosten finden Sie hier zum Download:
Hinweis: Die Formulare sind nicht für Microsoft Edge geeignet!
Hier finden Sie unsere Honorarkostenregelung, die für Honorar- und Werkverträge mit Dritten gelten, die Dienstleistungen für das Deutsche Kinderhilfswerk erbringen: