Bau hausnaher Spielplätze: Strengere Vorschriften gefordert

Viele private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern kommen ihrer Pflicht zur Schaffung von Spielgelegenheiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr so nach, wie vom Gesetzgeber vorgesehen.

Ein Kind rutscht auf einem Spielplatz eine Rutsche hinunter

Seit mehr als 50 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk unter anderem für die Verbesserung der Spielraumsituation in Deutschland ein. Unser Ziel ist die bespielbare Stadt, in denen Kinder und Jugendliche ein engmaschiges Netz aus abwechslungsreichen, durch Grün- und Wegeverbindungen miteinander verknüpften Spielgelegenheiten vorfinden, die zum freien, möglichst selbstbestimmten Spielen einladen. 

Einen wichtigen Baustein in diesem Netz bilden die leicht erreichbaren, wohnortnahen Spielplätze. Insbesondere für jüngere Kinder haben die hausnahen Spielplätze eine große Bedeutung. Ihr Aktionsradius vergrößert sich erst mit den Jahren und stagniert dabei sogar, wenn frühe Erfahrungen auf hausnahen Spielplätzen ausbleiben. 

Seit einigen Jahren beobachten wir jedoch mit großer Sorge, dass etliche private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ihrer Pflicht zur Schaffung von Spielgelegenheiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr in dem ausreichenden Maße nachkommen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Damit geht nicht nur ein bedeutendes Flächenpotential verloren, der Nutzungsdruck auf die verbliebenen öffentlichen Spielflächen steigt dadurch um ein Vielfaches.

Vorschriften konsequenter umsetzen

Folglich sah das Deutsche Kinderhilfswerk die Notwendigkeit, eine bundesweite Untersuchung vorzunehmen und dabei gezielt herauszuarbeiten, über welchen Handlungsspielraum die Kommunen tatsächlich verfügen, um die Einhaltung der Pflicht zum Spielplatzbau einzufordern und welche Vorschläge zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Situation unterbereitet werden können.

Die Bilanz der vorliegenden Studie  zeigt, dass sowohl in den gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Bundesländer als auch in der kommunalen Praxis erhebliche Unterschiede bestehen.

Die Studie zur "Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten" untersuchte und verglich geltenden Vorschriften zur Anlage und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen in 18 Großstädten aus acht Bundesländern. Das sind Zweidrittel aller 26 Großstädte mit über 250.000 Einwohnern aus der Hälfte der Bundesländer in Deutschland. 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Studie .

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es wichtig, diese Vorschriften konsequenter als bisher umzusetzen und zu kontrollieren. Ausnahmen sollten immer von der Kommune eingeschätzt und nicht allein von den Architekten oder Bauträgern entschieden werden. Für die in begründeten Einzelfällen mögliche Befreiung von der Pflicht sollten die Kommunen in jedem Fall eine Ablösesumme verlangen, die in öffentliche Spielplätze investiert wird.

Spielplätze sollten mehrere Bedingungen erfüllen

Darüber hinaus sollte der Mangel an einziehenden Familien nicht zur Befreiung von der Pflicht zur Anlage eines Spielplatzes führen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass im Nachhinein bewusst vermieden wird, Familien einziehen zu lassen, um dieser Pflicht auch später nicht nachkommen zu müssen. Zudem sollten nicht nur die Lage und die Größe von Spielplätzen anhand der Planungsunterlagen, sondern auch die Realisierung und Gestaltungsqualität kontrolliert werden, ebenso wie der Fortbestand und die ordnungsgemäße Instandhaltung.

Besonders wichtig ist es auch, dass die Planung der Spielplätze möglichst von professionellen Spielplatzplanern bzw. Garten- und Landschaftsarchitekten durchgeführt wird und die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner und damit die Kinder an der Planung und Schaffung des Spielraumes beteiligt werden. Dafür wäre es in vielen Fällen notwendig, dass die Spielplätze erst innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug der Familien zu schaffen sind.

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