Am 30. November 2026 von 11:00 - 12:30 Uhr nimmt der zweite Termin der Veranstaltungsreihe “Kindgerechte Justiz” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Deutschen Kinderhilfswerkes die anstehende Reform der Strafprozessordnung zum Anlass, um den Fokus auf für die StPO-Reform relevanten kinderrechtlichen Aspekte zu legen.
In der Veranstaltung werden mögliche Änderungen der Strafprozessordnung auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz dargestellt und mit Perspektive aus einem Landesministerium und aus Betroffenenperspektive beleuchtet.
Die Veranstaltung richtet sich an Politik, Ministerien, Zivilgesellschaft, Praxis und Wissenschaft. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







