Förderfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung: Deutsches Kinderhilfswerk und Land Brandenburg rufen zu Bewerbungen auf

Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Brandenburger Jugendministeriums setzt seine erfolgreiche Arbeit in 2020 fort und ruft zu Bewerbungen auf. Für Projekte, die bis 30. November 2020 beantragt werden können und bis Mitte Januar des kommenden Jahres abgeschlossen sein sollen, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg aktuell Fördermittel in Höhe von 105.000 Euro bereit. Das Land trägt davon 95.000 Euro.

Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen und die Förderung altersgemäßer politischer Mitwirkung. Unterstützt werden außerdem Projekte, die insbesondere die Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und die Bekanntmachung der Kinderrechte befördern. Im Rahmen des Förderfonds ist auch eine Mikroförderung möglich: Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise an Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro soll von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.

Jugendministerin Britta Ernst: „In immer mehr Kommunen des Landes Brandenburg engagieren sich junge Menschen, formulieren ihre Interessen und beteiligen sich an Prozessen der Entscheidungsfindung. Diese erfreuliche Entwicklung setzt sich nun fort. Der Förderfonds beim Deutschen Kinderhilfswerk ist eine wunderbare Möglichkeit, um diese Entwicklung weiter zu unterstützen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Das Fortbestehen des gemeinsamen Förderfonds freut uns natürlich sehr. Die hohe Nachfrage in den letzten Jahren zeigt deutlich, dass die verbindliche Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Brandenburger Kommunalverfassung die Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Menschen stärkt. Zugleich wird deutlich, wie wichtig die Unterstützung von Projekten in diesem Bereich als begleitende Maßnahme zur Gesetzesänderung ist. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Das wollen wir mit dem Förderfonds erreichen.“

Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der altersgemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.

Außerdem werden Projekte unterstützt, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/brandenburg.  

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher 
Telefon: 030-308693-11 
Mobil: 0160-6373155 
Fax: 030-308693-93 
Mail: presse@dkhw.de 
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de 

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland. 

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