Deutsches Kinderhilfswerk sieht großen Nachholbedarf bei Kinderrechten in Hamburg

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht großen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hamburg. Das ist das zentrale Ergebnis des ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute in Berlin vorgestellt hat. In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ werden Beispiele guter Umsetzung, aber auch die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Besonders gut wird dabei für Hamburg die Umsetzung der Kinderrechte auf Beteiligung und auf Gesundheit beurteilt, insbesondere die gesetzliche Verankerung von Beteiligungsrechten im Bezirksverwaltungsgesetz, das jährlich stattfindende fünftägige Planspiel „Jugend im Parlament“, und die Versorgung mit Kinderärztinnen und -ärzten. Bei den Rechten auf Bildung, auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung werden die größten Entwicklungsbedarfe gesehen, beispielsweise bei den Ausgaben für die Kindertagesbetreuung gemessen an der eigenen Wirtschaftsleistung, bei der Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern und Eltern, bei der Armutsgefährdungsquote für Kinder, und beim Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kinder- und Jugendarbeit am Gesamthaushalt.

„30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland kinderrechtlich vor einem föderalen Flickenteppich. Und auch innerhalb der Bundesländer sehen wir Licht und Schatten, da macht Hamburg keine Ausnahme. Das Land hat deutliche Stärken, vor allem bei der Umsetzung der Rechte auf Beteiligung und auf Gesundheit, doch die Kinderrechte müssen in allen Lebensbereichen von Kindern vollumfänglich umgesetzt werden. Daher hoffen wir sehr, dass Hamburg den Kinderrechte-Index zum Anlass nimmt, von den Stärken anderer Bundesländer zu lernen, die Verbesserungsbedarfe ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt anzugehen. So sehen wir beispielsweise bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, bei der Medienbildung an Schulen, bei Rückzugsräumen in den Schulpausen und dem Zustand der Toiletten an Schulen, oder bei verbindlichen Kinderschutzstandards in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge noch viel Luft nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Mit dem Kinderrechte-Index haben wir eine empirische Grundlage zur Beurteilung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern geschaffen. Damit können die Bundesländer erstmals in dieser Hinsicht systematisch miteinander verglichen werden. Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

Der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Dabei wurden durch das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch repräsentative Umfragen unter Kindern und Eltern in den Bundesländern erhoben. In schriftlichen Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in den weitergehenden Recherchen zur Pilotstudie werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten „Inklusion und Exklusion in der Schule“ sowie „Armutserfahrungen“ eingeholt wurden. Schließlich hat der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes auf Grundlage der Ergebnisse des Kinderrechte-Index Forderungen zum Recht auf Beteiligung formuliert.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index, Ländersteckbriefe der 16 Bundesländer und den gesamten Kinderrechte-Index finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index .

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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