Deutsches Kinderhilfswerk legt Entwurf für Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg. Dazu legt das Deutsche Kinderhilfswerk zur heutigen Expertenhearing von Landesjugendring Baden-Württemberg und dem Dachverband der Jugendgemeinderäte in Stuttgart einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Gemeindeordnung vor. Darin werden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt. „Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig sichergestellt sein, dass die Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte sich in den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wiederfinden“, betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Gemeindeordnung verpflichtend eingeführt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht Sinn, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können. Damit würde der Baden-Württemberg auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen. Zudem würde sich die Veränderung der Gemeindeordnung dem Aktionsplan des Europarates für die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ entsprechen.

In seinem Entwurf schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk vor, dass die Beteiligung mit geeigneten Verfahren erfolgen muss. Außerdem sollte die Gemeinde darlegen, wie sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt hat. Ein in Baden-Württemberg erprobtes Modell dafür sind die Jugendgemeinderäte. Darüber hinaus gibt es weitere geeignete Verfahren, seien sie projektbezogen oder offen, jede Gemeinde ist dazu verpflichtet die Rechte der Kinder umzusetzen. Das geht aus der Staatenverpflichtung hervor, die die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangen ist.___________________________________________________________________________

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, PressesprecherTelefon: 030-308693-11Mobil: 0160-6373155Fax: 030-2795634Mail: presse@dkhw.deInternet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de 

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit 40 Jahren für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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