Deutsches Kinderhilfswerk: Deutscher Bundestag braucht ein kinderfreundliches Petitionsportal

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Verbesserung der Möglichkeiten für Kinder in Deutschland, öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. „Kindern und Jugendlichen muss die Möglichkeit einer öffentlichen Petition beim Deutschen Bundestag erleichtert werden. Deshalb regt das Deutsche Kinderhilfswerk eine gründliche Überprüfung des Systems im Hinblick auf dessen Kinderfreundlichkeit an“ betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner. „Aus unserer Sicht ist das System bisher nicht unbedingt kinderfreundlich. Zu prüfen wäre vor allem, ob durch ein entsprechend gestaltetes, einfaches und übersichtliches kinderfreundliches Portal Kinder dazu angeregt werden können, ihr Grundrecht nach Artikel 17 Grundgesetz und ihre einschlägigen Rechte aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention zu nutzen. Wir haben deshalb die Mitglieder des Petitionsausschusses und des Familienausschusses des Deutschen Bundestages um eine entsprechende Initiative gebeten“ so Brückner weiter.

Wichtig ist dabei nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass das Portal kind- und jugendgerechte Erklärungen bietet, welche Petitionen eingereicht werden können und wie das Verfahren funktioniert. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Somit steht auch Kindern und Jugendlichen dieses Grundrecht uneingeschränkt zu.

Über das allgemeine Petitionsrecht hinaus hat der Petitionsausschuss seit dem 01.09.2005 als zusätzliches Angebot die Möglichkeit geschaffen, öffentliche Petitionen einzureichen. Mit dieser Möglichkeit wurde ein öffentliches Forum zu einer sachlichen Diskussion wichtiger allgemeiner Anliegen geschaffen, in dem sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. Dieses Forum soll allen Teilnehmern eine Möglichkeit bieten, vorgetragene Sachverhalte und Bitten zur Gesetzgebung wie auch Beschwerden aus unterschiedlichen Sichtweisen kennen zu lernen und in die eigene Meinungsbildung einzubeziehen.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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