Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Abschluss von Verträgen

Präambel

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist ein 1972 gegründeter, bundesweit tätiger und gemeinnütziger Verein. Er setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland, deren Beteiligung im öffentlichen Leben und die Überwindung von Kinderarmut ein. Wir initiieren und unterstützen Maßnahmen und Projekte, die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern fördern. In diesem Sinne richtet das Deutsche Kinderhilfswerk in seiner Arbeit einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten. Weil sie das können.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dem Vertragsverhältnis mit Auftragnehmer*innen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. zugrunde.

§ 2 Ausführung

  1. Der* die Auftragnehmer*in gestaltet seine* ihre Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des* der Auftragnehmer*in gewahrt.
  2. Ist es dem* der Auftragnehmer*in gestattet Subauftragnehmer*innen mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, sichert er* sie die Leistungserbringung im Sinne des Deutschen Kinderhilfswerks schriftlich ab.
  3. Werden während der Dauer des Auftrags Änderungen in der Leistungsbeschreibung vom* von der* die Auftragnehmer*in vorgenommen, werden diese nur Gegenstand des Vertrages, wenn sie vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ausdrücklich bestätigt werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingehend beglichen.
  2. Die Rechnungslegung hat per Mail an rechnung@dkhw.de zu erfolgen. Sie sollte so gestaltet sein, dass eine klare Zuordnung durch den Auftraggeber möglich ist.
  3. Im Fall einer Steuerbefreiung muss der Grund für die fehlenden Umsatzsteuerangaben auf der Rechnung vermerkt sein.
  4. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge werden seitens des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht vorgenommen. Die Steuerpflicht geht zu Lasten des* der Auftragnehmer*in. Der* die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, das Honorar selbst zu versteuern und ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie anfallende Sozialabgaben abzuführen.
  5. Sollten die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden, so sind die bis dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen, Teilleistungen nur dann zu vergüten, wenn sie für den Auftraggeber eine verwertbare Leistung darstellen. In diesem Fall streben Auftraggeber und Auftragnehmer*in eine einvernehmliche Lösung an.
  6. Sofern die Erstattung von Reise- und oder Übernachtungskosten Teil der Vertragsleistung durch das Deutsche Kinderhilfswerk sind, entnehmen Sie bitte weitere Informationen zur Kostenübernahme den aktuell gültigen „Reisekostenrichtlinie für Externe“. Diese sowie das Formular für die Abrechnung der Kosten stehen als Download unter www.dkhw.de/service/sonstige-informationen zur Verfügung.

§ 4 Bedingungen

  1. Durch diesen Vertrag ist weder in arbeitsrechtlicher noch in versicherungsrechtlicher Hinsicht ein Arbeitsverhältnis begründet.
  2. Der* die Auftragnehmer*in versichert dem Deutschen Kinderhilfswerk, dass er* sie regelmäßig für Dritte tätig ist.
  3. Bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderungen, die zu keiner oder einer verzögerten Leistungserbringung führen, hat der* die Auftragnehmer*in das Deutsche Kinderhilfswerk unverzüglich zu verständigen und in Absprache mit dem Deutschen Kinderhilfswerk nach einem gleichwertigen Ersatz zu suchen.

§ 5 Datenschutz

  1. Der* die Auftragnehmer*in ist im Sinne der EU-DSGVO verpflichtet, etwaige personenbezogenen Daten, die innerhalb der beschriebenen Aktion übertragen werden, nicht für eigene persönliche Zwecke zu nutzen, sondern diese ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten aus den Vorschriften der EU-DSGVO und BDSG zu verwenden und mit Ablauf des Vertrages gemäß DIN 66399 datenschutzkonform unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu vernichten bzw. in Absprache mit dem DKHW zurückzugeben. Die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeiter*innen sind auf die Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Des Weiteren verpflichten sich die Kooperationspartner, die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen und auf Anfrage in geeigneter Weise nachzuweisen.
  2. Der* die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, absolute Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen dieser Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Tatsachen und Vorgänge, welche das Deutsche Kinderhilfswerk betreffen, zu wahren. Dieses gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
  3. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der* die Auftragnehmer*in sämtliche Unterlagen, welche das Deutsche Kinderhilfswerk betreffen, zeitnah an das Deutsche Kinderhilfswerk zurückzugeben.

§ 6 Nutzungsrechte (bei Werkverträgen)

  1. Der* die Auftragnehmer*in stellt die von ihm zu erbringende Werkleistung frei von Urheberrechten Dritter her. Er* sie übernimmt die Gewähr dafür, dass die abgelieferten Werke grundsätzlich frei von Urheberrechten Dritter sind. Bei etwaigen Schutzrechtsverletzungen stellt er* sie den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Stellt sich nachträglich heraus, dass durch die Werkleistung Schutzrechte Dritter verletzt worden sind, so ist der* die Auftragnehmer*in verpflichtet, dem Auftraggeber das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung zu sichern. Ist die Sicherung der weiteren Nutzung in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen nicht möglich, so hat der* die Auftragnehmer*in nach Rücksprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Der* die Auftragnehmer*in haftet für die Zeit, während der die Nutzung der Werkleistung aus Rechtsgründen nicht möglich ist, entsprechend den Regelungen der §§ 634, 335 BGB.
  2. Die urheberrechtlich geschützten Werke, die der* die Auftragnehmer*in in Erfüllung seiner* ihrer Pflichten aus diesem Vertrag schafft, werden zu dem Zweck hergestellt, den zur umfassenden Nutzung und Auswertung der Werke in die Lage zu versetzen, und zwar auch durch Verwertungs- und Nutzungsarten, deren Gebrauch – selbst oder durch Lizenznehmer bei Vertragsschluss oder bei der Schaffung der Werke noch nicht zum Zweck des Vereins gehörten.
  3. Bei ausschließlicher Übertragung der Nutzungsrechte (Absatz 3): Das Recht das Werk zu vermieten oder zu verleihen, ist mit eingeräumt. Der Auftraggeber kann die Werke selbst oder einem Dritten und mit Angabe des Autorennamens nutzen lassen. Sämtliche Nutzungsrechte sind für beliebig viele Auflagen und Ausgaben in unbeschränkter Höhe eingeräumt. Änderungen erfolgen unter der Wahrung der geistigen Eigenart des Werks.
    Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt.
    Durch das nach diesem Vertrag zu zahlende (Werk)honorar ist die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte mit abgegolten.
    Der* die Auftragnehmer*in erklärt sich zudem bereit, dass die entstandenen Materialien als Open Educational Ressource unter einer – durch den Auftraggeber zu bestimmenden – Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden (bspw. CC-BY SA). Der* die Auftragnehmer*in erklärt, über die Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise anderweitig verfügt zu haben.
  4. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat das Erstveröffentlichungsrecht. Das heißt, nur das Deutsche Kinderhilfswerk darf darüber bestimmen, ob, wann, wie und unter welcher Bezeichnung das Werk erstmals veröffentlicht werden darf.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Sollte das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. von Dritten wegen Rechtsverstößen des Auftraggebers gegen Schutzrechte, diese AGB oder geltendes Recht in Anspruch genommen werden, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von diesen Ansprüchen frei. 

Stand: 14.05.2024