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Newsletter Kinderpolitik 25.11.21
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Internationaler Tag der Kinderrechte: Kinderrechte-Song „Ich darf das!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes veröffentlicht |
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Passend zum Internationalen Tag der Kinderrechte am vergangenen Samstag hat die Radioversion des Kinderrechte-Songs „Ich darf das!“ mit einem Musikvideo Premiere gefeiert. Zugleich wurde der Song auf allen gängigen Streamingdiensten wie Spotify, Deezer, Youtube und iTunes veröffentlicht.
Der Song wurde als großangelegte Gemeinschaftsaktion mit Schülerinnen und Schülern von Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes zusammen mit den Musikern Johannes Meergans und Elias Hadjeus von der Band Honigkuchenpferd komponiert. Dazu hatten sich die Kinder im Rahmen einer Schul-Projektwoche mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten auseinandergesetzt und in ihren Textbeiträgen auf den Punkt gebracht, was ihnen bei diesem Thema wichtig ist. Anschließend sangen sie den Songtext selbst ein. Im Mittelpunkt des eigens zur Veröffentlichung gedrehten Musikvideos steht die zwölfjährige Schauspielerin Hanna Burrichter, die in einer Doppelrolle als geniale Wissenschaftlerin und Politikerin versucht, beim Thema Kinderrechte zwischen Kindern und Erwachsenen zu vermitteln. Als prominenter Unterstützer moderiert der Musiker und Schauspieler Bürger Lars Dietrich das Video an.
Der Song „Ich darf das! Der Kinderrechte-Song des Deutschen Kinderhilfswerkes“ dient auch dem guten Zweck: Der Vertriebspartner recordJet schüttet die kompletten Einnahmen über einen Charity Deal direkt an das Deutsche Kinderhilfswerk aus.
Mehr Infos: Webseite mit dem Kinderrechte-Song und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.11.21 |
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2. |
Appell von Kinder- und Menschenrechtsorganisationen: Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen stoppen – Evakuierung jetzt! |
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Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen laut einem gemeinsamen Aufruf von 28 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die Organisationen einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.
Der Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze ist eine politische, rechtliche und im Ergebnis humanitäre Katastrophe. Den Betroffenen – unter ihnen viele Kinder und Jugendliche – muss dringend geholfen werden und ihr Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Europa darf nicht länger mit Füßen getreten werden, so die Organisationen.
Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen.
Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland, Ärzte ohne Grenzen, AWO Bundesverband, Brot für die Welt, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Der Paritätische Gesamtverband den Appell unterzeichnet.
Mehr Infos: Appell „Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!“ (PDF) und Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes |
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3. |
Breites Bündnis fordert die Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag |
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Ein breites Bündnis von 38 Verbänden setzt sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein. Neben dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband hat auch das Deutsche Kinderhilfswerk die Erklärung unterzeichnet.
Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.
Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, müsse in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert werde. In einem Bundesqualitätsgesetz seien Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden. Der Bund sollte sich dabei verlässlich und dauerhaft finanziell einbringen.
Mehr Infos: Webseite mit dem Aufruf und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 25.10.21 |
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Tag der Kinderrechte: Großer Handlungsbedarf bei Kinderrechten in der digitalen Welt |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte mehr Investitionen und Engagement von Bund, Ländern und Kommunen gefordert, um allen Kindern die Teilhabe am digitalen Umfeld nachhaltig zu garantieren. Einen großen Handlungsbedarf in diesem Bereich zeigt nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation auch der General Comment des UN-Kinderrechteausschusses auf ("General comment No. 25 (2021) on children's rights in relation to the digital environment"), der unter dem Titel "Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld" in deutscher Fassung veröffentlicht wurde. So muss insbesondere das im Frühjahr beschlossene Jugendschutzgesetz konsequent umgesetzt und der Digitalpakt Schule zügig realisiert werden.
Der General Comment zeigt auf, dass alle Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Kinder haben ein Recht auf Zugang zum Internet und auf Teilhabe an digitalen Angeboten. Dabei sind sie vor Gewalt und Ausbeutung ebenso zu schützen wie ihre Daten und ihre Privatsphäre. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Zudem fordern die Vereinten Nationen Medienbildung für alle Schülerinnen und Schüler, sodass Kinder und Jugendliche die Potenziale des digitalen Raums für sich und ihre Rechte nutzen können. Auch ist es unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen.
Bei aller Verpflichtungen des Staates durch die Vereinten Nationen können sich die Anbieter aber nicht zurücklehnen. Es liegt ganz wesentlich auch in ihrer Verantwortung für Kinder sowohl attraktive als auch sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Sie können durch die datenschützende und Privatsphäre achtende Gestaltung ihrer Angebote maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder weniger Cybergrooming und Hass ausgesetzt sind.
Mehr Infos: Webseite Kinderrechte in der digitalen Welt mit der „Allgemeinen Bemerkungen Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.11.21 |
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6. |
Neue Studie zu Interaktionsrisiken im Internet: Kinder zwischen Schutz und Teilhabe |
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Kinder und Jugendliche brauchen in Social-Media-Angeboten und Online-Games Maßnahmen, die sie vor Interaktionsrisiken wie Mobbing und Cybergrooming schützen. Damit solche Maßnahmen ihre Wirkung entfalten, müssen sie an die subjektiven Bewältigungsstrategien der Kinder und Jugendlichen angepasst sein. Um herauszufinden, wie Kinder und Jugendliche auf Interaktionsrisiken blicken und mit ihnen umgehen, hat das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes eine qualitative Studie durchgeführt.
Laut den Ergebnissen wünschen sich Kinder zwischen 9 und 13 Jahren, die bereits Medienerfahrungen haben, Messenger beispielsweise als sichere Kommunikationswege mit Freundinnen und Freunden, Familie und Bekannten. Auf Social Media und besonders in Online-Spielen sind sie dagegen offener für den Kontakt mit Unbekannten. Gleichzeitig haben sie hier ein hohes Schutzbedürfnis gegenüber aggressiven Interaktionen, unerwünschten Kontakten und negativen Kontakterfahrungen. Die in der Studie befragten Kinder kennen viele Möglichkeiten, um Interaktionsrisiken zu vermeiden oder auf sie zu reagieren. Institutionelle Unterstützungswege wie Anlaufstellen in Schulen oder im Internet nennen sie dabei selten. Es zeigt sich außerdem, dass Kinder bei der Mediennutzung oft in Situationen kommen, in denen sie abwägen müssen, ob sie sich eher vor (potenziellen) Risiken schützen oder ihrem Teilhabebedürfnis nachgehen wollen.
Mehr Infos: Studie „Online-Interaktionsrisiken aus der Perspektive von Neun- bis Dreizehnjährigen“ (PDF), Kurzfassung der Studie (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 02.11.21 |
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Plattform kinderrechtekommentare.de ab sofort online |
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Vergangene Woche ist die neue Plattform www.kinderrechtekommentare.de online gegangen. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort.
Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt.
Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. Die Allgemeinen Bemerkungen richten sich nicht zuletzt an die politischen Verantwortungträger*innen. Diesen sei oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der UN-Konvention gut umgesetzt werden können. Auch das hat der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst.
Mehr Infos: Webseite www.kinderrechtekommentare.de und Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte |
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Stellenausschreibung: Studentische/r Mitarbeiter/in in der Politischen Kommunikation und Pressearbeit (m/w/d) |
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Die Abteilung Politische Kommunikation koordiniert die politische Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes und wirkt damit auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin. In der Abteilung werden diverse kinderpolitische Projektmaßnahmen durchgeführt und politische Handlungsimpulse zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland entwickelt.
Im Rahmen dessen suchen wir ab Januar 2022 in der Politischen Kommunikation und Pressearbeit zur Unterstützung unserer Arbeit für unsere Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Berlin eine/n studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Der/die Bewerber/in unterstützt die politische Arbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Pressekommunikationen durch die Recherche, Auswertung und redaktionelle Aufbereitung von statistischen Daten, mit dem Ziel politisch relevante Fragestellungen auf Basis empirischer Forschungsergebnisse in den Blick zu nehmen.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 10-15 Stunden/Woche (ein Anwesenheitstag/Woche, Rest Homeoffice).
Aufgabenprofil:
- Unterstützung der kinderrechtlichen Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes, insbesondere in der Abteilung Politische Kommunikation und Pressearbeit
- Recherche und Auswertung empirischer Forschungsergebnisse zu aktuellen sozialpolitischen, kinderrechtlich relevanten Fragestellungen
- Teilnahme an Sitzungen der Abteilung Politische Kommunikation im Deutschen Kinderhilfswerk
Wir erwarten:
- Interesse an politischer Analyse von Datensätzen und Statistiken sowie an aktuellen politischen Debatten mit kinderpolitischem/kinderrechtlichem Bezug
- Selbstständige und gewissenhafte Arbeit an der Schnittstelle von politischer Lobbyarbeit und Pressearbeit
- Mathematisches Grundverständnis und gute Ausdrucksfähigkeit
- Eigenverantwortliche und proaktive Arbeitsweise
- Identifizierung mit den Zielen des Deutschen Kinderhilfswerkes
Weiterhin wünschenswert sind
- Kenntnisse über die Arbeitsweisen einer Nichtregierungsorganisation/eines gemeinnützigen Vereins
- Gesucht werden vorrangig Studierende einschlägiger Masterstudiengänge in Geistes- und Sozialwissenschaften (Politik, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)
Die Stelle ist zunächst befristet auf 12 Monate, eine Verlängerungsoption besteht. Die Bezahlung erfolgt nach Haustarif. Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29. November 2021 per E-Mail an Frau Nina Ohlmeier über jobs@dkhw.de.
Mehr Infos: Webseite mit der Stellenausschreibung Studentische/r Mitarbeiter/in in der Politischen Kommunikation und Pressearbeit (m/w/d) |
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