So sieht wirksame Beteiligung (nicht) aus! {IF[ANREDE=="Herr"]}Lieber {VORNAME} {NACHNAME}, {ELSEIF[ANREDE=="Frau"]}Liebe {VORNAME} {NACHNAME}, {ELSE[ANREDE]}Liebe Leserinnen und Leser, {ENDIF[ANREDE]}
wenn wir über das Kinderrecht auf Beteiligung sprechen, nutzen wir oft das Beispiel Spielplätze. Natürlich ist Beteiligung weit mehr. Kinder und Jugendliche haben das Recht mitzubestimmen: bei allem, was sie betrifft. Aber beim Thema Spielplätze erleben wir besonders oft, wie über die Köpfe von Kindern hinweg entschieden wird.
Ein Beispiel, das uns zuletzt sehr beschäftigt hat: In Schwerin wurde der Abriss eines Spielplatzes beschlossen – ohne Kinder und Jugendliche anzuhören und zu beteiligen. Das Areal soll verkauft werden. Das ist nicht nur traurig für die Kinder und alle Menschen im Stadtteil, die einen beliebten Treffpunkt verlieren, sondern auch ein gravierender Rechtsverstoß. Denn in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz, wonach Kommunen verpflichtet sind, die Meinungen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Wir haben das Landesinnenministerium auf diesen Verstoß hingewiesen und fordern, dass die Beteiligung nachgeholt wird – alles andere wäre ein fatales Signal für die Kinderrechte.
Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, dass das Recht von Kindern auf Beteiligung flächendeckend verankert und auch tatsächlich umgesetzt wird. Wie das funktionieren kann, zeigt unser aktuelles Projekt des Monats von der Nordseeinsel Pellworm. Dort haben sich Kinder und Jugendliche dafür eingesetzt, dass der Abenteuerspielplatz um einen Kletterturm erweitert wird (oben im Bild).
Kennen Sie Beispiele, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausgeblieben ist oder besonders gut erfolgt ist? Dann schreiben Sie uns!
PROJEKT DES MONATS Nordseekinder hoch hinaus!
Was tun, wenn man als Nordseekind geboren wird und gern hoch hinaus möchte? Bei einer Ideenwerkstatt im Herbst 2024 zu Freizeitideen auf der Nordseeinsel Pellworm hatten Sinje (13), Annik (12), Meta (11), Yeva (13) und Dana (14) die Idee einer Kletteranlage. Sie bauten einen Prototypen und stellten diesen Vertreter*innen der Gemeinde, des Sportvereins und der Spielplatzinitiative vor. Mithilfe einer Förderung des Deutschen Kinderhilfswerkes konnte die Idee realisiert werden. “Es ist echt cool, da drauf zu klettern und zu wissen: Das haben wir gemacht!”, sagt Sinje.
AUSZEICHNUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Jetzt für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis bewerben! Kinder und Jugendliche aufgepasst: Das Deutsche Kinderhilfswerk verleiht 2026 wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis an Projekte, bei denen ihr euch beispielhaft für eure Rechte und die anderer stark macht. Die Gewinnerprojekte erhalten insgesamt 30.000 Euro Preisgeld in drei Kategorien. Bewerbt euch bis 15. Dezember auf unserer Webseite!
KINDER- UND JUGENDBEIRAT Wir begrüßen zwei neue Mitglieder!
Der Kinder- und Jugendbeirat (KiJuBei) des Deutschen Kinderhilfswerkes hat zwei neue Mitglieder: Nathan, 13 (3.v.l) und Luki, 12 (2.v.r.) aus Köln möchten sich für die Rechte der Kinder in Deutschland engagieren. Aktuell sind elf junge Menschen aus ganz Deutschland im KiJuBei. Der Beirat berät uns bei Maßnahmen und Projekten. Außerdem vertreten die Mitglieder die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Politik. Hier sehen Sie den KiJuBei bei einem Besuch im Bundestag mit dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose (CDU).
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118 10117 Berlin Fax: 030 - 308693-0 Fax: 030 - 308693-93
Vereinsregisternummer: 15507 Fotonachweise: 1. © Dunja Lucht , 2. © Deutsches Kinderhilfswerk e.V./Cindy und Kay, 3. © Dunja Lucht, 4. © Deutsches Kinderhilfswerk e.V. , 5. © Deutsches Kinderhilfswerk e.V. |