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Newsletter Kinderpolitik 23.09.21
Newsletter Kinderpolitik 23.09.21
Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk fordert umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik
2. Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen
3. Kinderrechte-Kompass hilft bei der Wahlentscheidung
4. Kindersache.de: Politik für Kinder einfach erklärt
5. Weltkindertag digital: Ein ganzer Monat für Kinder und ihre Rechte
6. Kinder informieren über ihre Rechte in der digitalen Welt
7. Jugendschutzgesetz: Flyer erklärt neue Regeln für den Schutz von Kindern
8. Neue Bundesregierung soll AnkER-Zentren abschaffen
9. Neues Rechtsgutachten: Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII
10. Studien zeigen bislang wenig beachtete Folgen der Pandemie für Jugendliche
11. Stellenausschreibung: Projektkoordinator*in Kinder- und Jugendbeteiligung/ Schwerpunkt Weiterbildungen (m/w/d)
1.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative für eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation steht die nächste Bundesregierung vor großen kinderpolitischen Baustellen. Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen deswegen endlich konsequent aufgegriffen werden. Dazu gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem.

Eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ist der Weg in eine nachhaltig wirksame Politik. So gilt es das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend zu beseitigen. Dazu, so das Deutsche Kinderhilfswerk, muss eine Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro für jedes Kind eingeführt und armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld etabliert werden. Außerdem muss die Ganztagsbetreuung in Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und die digitale Teilhabe, die Medienkompetenz und der Schutz von Kindern im digitalen Umfeld gezielt gefördert werden.

Deutschland müsse auch bei der rechtlichen Gleichstellung von geflüchteten Kindern vorankommen. Hier mangele es insbesondere an der Berücksichtigung des Kindeswohls in der Flüchtlingspolitik und einem gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit für geflüchtete Kinder. Gravierende Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Zugang zum Kinder- und Jugendhilfesystem, in Fragen des Familiennachzugs sowie bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Grundsätzlich müssen die Kinderrechte im Justiz- und Verwaltungssystem besser umgesetzt werden.

Die Kinderrechtsorganisation fordert zudem, einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung einzurichten. Er könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, sollte zudem die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abgesenkt werden. Vor Ort sei schließlich ein Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung vonnöten, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus rückt.

Mehr Infos: Forderungskatalog „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ anlässlich der Bundestagswahl 2021

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2.
Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen

Mehrere Kinderrechtsorganisationen haben die Kampagne #KinderrechteChampion ins Leben gerufen, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl im September 2021 auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Bundestagskandidat*innen können sich dabei als Kinderrechtechampion registrieren und versprechen damit, sich für die Umsetzung der Kinderrechte im neugewählten Bundestag einzusetzen.

Gleichzeitig erhalten Wähler*innen eine Orientierung, wenn sie ihre Stimme für Kinderrechte einsetzen und durch die Wahl eines #KinderrechteChampion eine Politik im Sinne der Kinderrechte mitgestalten möchten.

Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen.

Mehr Infos: Webseite Kinderrechtechampion

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3.
Kinderrechte-Kompass hilft bei der Wahlentscheidung

Wer so kurz vor der Wahl noch unsicher ist, wo er oder sie bei der Bundestagswahl das Kreuz setzen soll, kann den Kinderrechte-Kompass des Netzwerks Kinderrechte - National Coalition Deutschland als Wahlhilfe nutzen. Der Kinderrechte-Kompass vergleicht die sechs im Bundestag vertretenen Parteien anhand von zwölf ausgewählten Thesen und den Antworten der Parteien.

Mehr Infos: Webseite mit dem Kinderrechte-Kompass

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4.
Kindersache.de: Politik für Kinder einfach erklärt

Die Bundestagswahl ist gerade allgegenwärtig - im Straßenbild, in den Medien und generell in der Öffentlichkeit. Zwar dürfen Kinder noch nicht wählen, aber da Wahlen die wichtigste Form politischer Beteiligung in unserer Demokratie sind, ist es wichtig, sie früh darüber zu informieren und ihnen den Ablauf und die Bedeutung zu erklären. Die Kinderwebseite www.kindersache.de bietet daher im September ein Bundestagswahl-Spezial mit allen wichtigen Infos für Kinder an.

Thema des Monats: Wählen - Auch deine Stimme zählt 

Aber warum dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich nicht wählen? Und ist Beteiligung nicht ein Kinderrecht? Hier gibt die Webseite Kindern Argumente an die Hand, warum politische Partizipation wichtig ist und wie diese auch schon in ihrem Alter funktionieren kann. Ein Fokus wird dabei auf die Kinder- und Jugendwahl U18 mit Interviews und Hintergrundinformationen gelegt.

Mehr Infos: Webseite www.kindersache.de zu den Bundestagswahlen 2021 und Thema des Monats „Wählen auch deine Stimme zählt“, Webseite der U18-Wahlen mit den Wahlergebnissen der U18-Wahlen

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5.
Weltkindertag digital: Ein ganzer Monat für Kinder und ihre Rechte

Der diesjährige Weltkindertag wird in Form eines Kinderrechte-Spezials auf der Kinderwebseite www.kindersache.de den ganzen September gefeiert. Dort ist nun eine virtuelle Demonstrationsplattform zu finden. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei auf “Kinderrechte weltweit - Schule und Bildung” und “Kinderrechte in Deutschland - Kinderarmut”. In vielen interessanten Artikeln und Videos können Kinder und Jugendliche Neues über ihre Rechte lernen und ihr Wissen vertiefen. So können sie erfahren, wie der Schulalltag von Kindern auf der ganzen Welt aussieht. Sie können dann ihr Wissen in einem Kinderrechte-Quiz überprüfen oder an der Umfrage zu Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen teilnehmen.   

Ein besonderes Highlight ist die Videoclip-Reihe “Kinder fragen – Expert*innen antworten”. Hier stellen Kinder ihre wichtigsten Kinderrechte-Fragen, die von Expert*innen beantwortet werden - zum Beispiel: “Dürfen meine Eltern meine Chat-Nachrichten lesen?” oder "Unsere Lieblings-Skaterbahn wird abgerissen. Was können wir dagegen tun?"

Ergänzend zu unserer Videoclip-Reihe “Kinder fragen – Expert*innen antworten” finden Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte auf schulsache.de ein neues Praxismaterial "Privatsphäre im digitalen Raum". Es thematisiert Kinderrechte im digitalen Raum. Die Schüler*innen setzen sich mit Kinderrechtefragen und wichtigen Aspekten der Privatsphäre im Internet auseinander.

Mehr Infos: Webseite des Weltkindertags 2021 und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.09.21, Praxismaterial "Privatsphäre im digitalen Raum" und Webseite www.schulsache.de

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6.
Kinder informieren über ihre Rechte in der digitalen Welt

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen hat im Frühjahr seine Allgemeine Bemerkung Nr. 25 zu den Kinderrechten in digitalen Umgebungen veröffentlicht. Dem vorangegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit Kindern aus 27 Staaten der Welt. Zum Weltkindertag hat die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. auf ihrer Seite zwei Dokumente veröffentlicht, in denen Kinder in ihren eigenen Worten über ihre Rechte informieren. Es werden eine Kurzversion und eine Langfassung zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos: Kurzfassung „In unseren eigenen Worten - Kinderrechte in der digitalen Welt“ (PDF), Langfassung „Unsere Rechte in der digitalen Welt“ (PDF) und Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Kinderrechten in der digitalen Welt

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7.
Jugendschutzgesetz: Flyer erklärt neue Regeln für den Schutz von Kindern

Am 1. Mai ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht nun auch Regulierungen zum Schutz von Kindern in der digitalen Welt vor. Mit einem Flyer in der Optik eines Handys werden Kindern die neuen Regelungen zu ihrem Schutz sowie ihre Rechte im Internet kurz und verständlich nahegebracht.

Der Flyer wurde durch die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Mehr Infos: Flyer „Jugendschutz im Internet: Diese Rechte und Regeln sollen Kindern und Jugendlichen helfen und sie schützen“

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8.
Neue Bundesregierung soll AnkER-Zentren abschaffen

AnkER- und funktionsgleiche Einrichtungen sind Orte der Perspektivlosigkeit und der Angst. Daher soll die neue Bundesregierung sie abschaffen, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk, PRO ASYL, Jugendliche ohne Grenzen, die Landesflüchtlingsräte und viele weitere Organisationen und Initiativen anlässlich des Weltkindertags am 20. September. Statt Isolation und Entrechtung brauchen wir faire Asylverfahren und gleiche Rechte für alle Kinder, die in Deutschland leben.

Während ihres Asylverfahrens müssen Asylsuchende mittlerweile regelmäßig bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen wie AnkER-Zentren und ähnlichen Einrichtungen bleiben. Familien müssen bis zu sechs Monate dort leben. In diesen großen und oft abgelegenen Einrichtungen sind sie vom Rest der Gesellschaft isoliert und unterliegen Restriktionen wie Arbeitsverboten und Residenzpflicht. Kinder können meist weder die Regelschule noch reguläre Kitas besuchen und haben innerhalb der Einrichtungen kaum Platz zum Spielen und Lernen. Gleichzeitig erleben sie strukturelle Gewalt in ihrem direkten Wohnumfeld und müssen Abschiebungen und Polizeieinsätze miterleben. Weil die Einrichtungen oft abgelegen sind und der Zugang restriktiv gehandhabt wird, ist es für unabhängige Organisationen nahezu unmöglich, die Asylsuchenden zu unterstützen.

Der Versuch der Bundesregierung, Ankunft und schnelle Abschiebungen räumlich in den AnkER-Zentren miteinander zu verbinden, steht in Widerspruch zu den tatsächlichen Schutzansprüchen der Asylsuchenden. So wurde über der Hälfte der Antragsteller*innen im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen.

Die Organisationen fordern daher:

- Der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen muss auf wenige Wochen begrenzt werden
- Die neue Bundesregierung muss für qualitativ hochwertige Asylverfahren sorgen
- AnkER-Zentren und funktionsgleiche Einrichtungen müssen abgeschafft werden
- Die Unterbringung von Kindern und Familien in Wohnungen muss Vorrang vor der Unterbringung in Sammelunterkünften haben.

Mehr Infos: Aufruf „AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder – kein Ort für Niemanden!“ und Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes „Kindeswohl geflüchteter Kinder – Gleiche Rechte für alle Kinder“ (PDF)

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9.
Neues Rechtsgutachten: Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat das Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“ veröffentlicht.

Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X: Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen? Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen? Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden? Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?

Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffenen jungen Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.

Mehr Infos: Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“ (PDF)

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10.
Studien zeigen bislang wenig beachtete Folgen der Pandemie für Jugendliche

Diskussionen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jugendliche haben oft Bildungsthemen, psychische Belastungen oder Feiern und Party machen im Blick. Zentrale Fragen nach Verselbstständigung, Beteiligungsformen oder Freiräumen im Alltag blieben bisher weitgehend außen vor. Die aktuelle Publikation „Jugend ermöglichen – auch unter Bedingungen des Pandemieschutzes“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) trägt nun dazu bei, das bisher gezeichnete Bild über Lebenslagen und Alltag junger Menschen zu erweitern. Auch zeigt sie auf, wie die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe mit den teils radikal veränderten Rahmenbedingungen während der Pandemie umgegangen sind.

In zehn Studien beleuchten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die soziale und gesellschaftliche Bedeutung der Corona-Pandemie für Jugendliche. Dabei werden nicht nur krisenhafte, sondern auch mögliche positive Folgen wie etwa die Weiterentwicklung einer digitalen Jugendarbeit betrachtet.

Neben den Auswirkungen auf Jugendliche mit Behinderungen und queere junge Menschen untersuchen die Forschenden, wie Jugendliche und junge Erwachsene durch eigenes Engagement zur Bewältigung der Krise beitragen. Sie leisteten etwa besonders häufig Unterstützung, indem sie anderen zuhörten, bei technischen Fragen halfen oder Einkaufen gingen. Auch fanden sie selbst bei Belastungen Rückhalt in ihren sozialen Netzwerken. Auch die Folgen auf die Angebote und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe werden analysiert und dargestellt. Hierbei erläutern die Autorinnen und Autoren, wie Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Extremismusprävention oder die Allgemeinen Sozialen Dienste ihre Adressatinnen und Adressaten unter „Lockdown-Bedingungen“ erreichten.

Insgesamt bleiben gewalttätige Ausschreitungen Jugendlicher lediglich Einzelfälle. Eine Studie kommt zum Ergebnis, dass sich problematisches Verhalten Jugendlicher verstärkt in öffentliche Räume verlagert hat und hierdurch in der Öffentlichkeit höhere Aufmerksamkeit erfährt. Junge Menschen müssen bei geschlossenen Bars, Diskotheken oder Jugendclubs auf öffentliche Räume ausweichen, was zu Konflikten sowohl zwischen unterschiedlichen Gruppen Jugendlicher als auch mit der Polizei führen kann. Ausschreitungen wie im Jahr 2020 in Frankfurt oder Stuttgart stellen jedoch Ausnahmen dar.

 Mehr Infos: Webseite des Deutschen Jugendinstituts mit der Pressemitteilung und der Publikation „Jugend ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes“

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11.
Stellenausschreibung: Projektkoordinator*in Kinder- und Jugendbeteiligung/ Schwerpunkt Weiterbildungen (m/w/d)

Die Abteilung Kinder- und Jugendbeteiligung des Deutschen Kinderhilfswerks widmet sich in verschiedenen Projekten der Aufgabe, dem Recht auf Beteiligung in Bund, Land und Kommune zu einem größeren Stellenwert zu verhelfen. Hierzu zählen u.a. die Qualifizierung von Fachkräften sowie die Vernetzung engagierter Kinder und Jugendlicher.

Zur Unterstützung unserer Arbeit suchen wir zum 01.11.2021 Verstärkung. Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.10.2023 und sieht eine Wochenarbeitszeit von 40 h vor.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:

- Entwicklung und Koordination aktueller abteilungsrelevanter Projekte, insbesondere

- Projektleitung für Weiterbildungen im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung und Kinderrechte im Verwaltungshandeln

- Koordination des Kinder- und Jugendgipfels und ggf. ähnlicher Veranstaltungen

Anforderungen an die Bewerber*innen:

- Sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Kinderhilfswerkes und mit der Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern. Sie sind ein freundlicher und aufgeschlossener Mensch mit Interesse an der Hilfe für Kinder und anderen Arbeitsfeldern einer Kinderrechtsorganisation.

- Sie besitzen Kompetenzen und Berufserfahrung im Bereich Fort- und Weiterbildungen und Projektmanagement auf Basis eines einschlägigen Studiums aus den Bereichen Sozial- oder Kulturwissenschaften, Politikwissenschaften, VWL/ BWL oder einschlägiger Ausbildungen wie Veranstaltungsmanagement oder Verwaltung.

- Sie besitzen Einblicke und Grundkenntnisse im Themenfeld Kinderrechte und in der Kinder- und Jugendbeteiligung.

- Sie können sich mündlich und schriftlich gut ausdrücken.

- Sie arbeiten selbstständig und gewissenhaft, sind kommunikativ und zuverlässig.

Wir bieten:

- die Arbeit in einem aufgeschlossenen, engagierten Team,

- ein angenehmes Arbeitsumfeld in zentraler Lage und

- die Möglichkeit, teilweise mobil zu arbeiten (ein Dienst-Notebook wird gestellt).

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen inkl. Angaben zu Ihrer Gehaltsvorstellung senden Sie bitte bis 30.09.2021 ausschließlich als PDF-Datei per Mail an: Claudia Neumann, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbeteiligung unter jobs@dkhw.de

Mehr Infos: Stellenausschreibung Projektkoordinator*in Kinder- und Jugendbeteiligung/ Schwerpunkt Weiterbildungen (m/w/d)

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