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Newsletter Kinderpolitik
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Endgültiges Wahlergebnis der U18-Europawahl steht fest – Bundesweit haben 60.000 Kinder und Jugendliche abgestimmt |
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Bei der U18-Europawahl haben bundesweit 59.266 junge Menschen in 875 selbstorganisierten Wahllokalen ihre Stimme abgegeben. Das Ergebnis ist ein deutliches Signal: Junge Menschen haben vielfältige politische Interessen. So wünschen sie sich unter anderem eine stärkere Rolle Werte der Europäischen Union und den Ausbau der Zusammenarbeit in Europa. Die Kinder und Jugendlichen wählen mehrheitlich Parteien, die sich zur EU bekennen.
Das Wahlergebnis der gültigen Stimmen:
SPD: 19,7 Prozent CDUCSU: 19,4 Prozent Bündnis 90/Die Grünen: 13,9 Prozent AfD: 13,6 Prozent Die Linke: 6,8 Prozent Tierschutzpartei: 4,3 Prozent FDP: 4,1 Prozent
18,2 Prozent entfallen auf die weiteren Parteien.
Die U18-Wahl ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Der Erfolg der U18-Wahlen besteht aus einem offenen und niederschwelligen Konzept. Das Projekt schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort und zeigt: Politik macht Spaß. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestags-, Europa-, Landtags- ebenso wie zu Kommunalwahlen und setzen sich mit dem politischen Geschehen und der eigenen Wahlentscheidung auseinander. Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche für die parlamentarische Demokratie zu begeistern, ihre Interessen an politischen Themen zu stärken und diese sichtbarer zu machen. Jungen Menschen haben hier eine Stimme und das Recht zu wählen. Immer mehr junge Menschen haben über die letzten Jahre an einer wachsenden Zahl an selbstorganisierten Wahllokalen teilgenommen. Auch zur Bundestagswahl 2025 wird es wieder eine U18-Wahl geben.
Die bundesweiten sowie lokalen Ergebnisse der U18-Europawahl können unter https://wahlen.u18.org/wahlergebnisse/europawahl abgerufen werden. |
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4. |
75 Jahre Grundgesetz – Keine Party ohne Kinderrechte! |
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Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit dem Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Unter dem Motto „75 Jahre Grundgesetz – Keine Party ohne Kinderrechte“ machten die Bündnispartner (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland) in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind mit einer Social-Media-Aktion darauf aufmerksam, warum die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte dringend notwendig ist.
So könnten Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken auch die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer zunehmend alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.
Die Beiträge auf Social Media wurden vielfach geteilt und erreichten hunderttausende Menschen. Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. Dabei sieht das Bündnis die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.
Die gesamte Pressemitteilung des Aktionsbündnisses können Sie hier nachlesen. |
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6. |
Stellenausschreibung: Mitarbeiter*in Koordinierungsstelle Kinderrechte |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Koordinierungsstelle Kinderrechte ausgeschrieben. Diese umfasst die Projektkoordination im Themenfeld „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“, insbesondere hinsichtlich der Themenfelder Kinderarmut und Kinder- und Jugendbeteiligung. Darüber hinaus umfassen die Aufgabenfelder die Konzeption und Begleitung von Publikationen bzw. Onlineformaten sowie die Planung und Umsetzung von (regionalen) Veranstaltungen. Neben der Fachrecherche und inhaltlicher Arbeit an Projekt- und Veranstaltungskonzepten, unterstützen Sie zudem die allgemeinen Maßnahmen zur projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium, vorzugsweise im Bereich der Verwaltungswissenschaften, Öffentlichen Verwaltung oder Public Management bzw. in einem verwandten Fachbereich (z.B. Politikwissenschaften, Öffentliches Recht) oder eine vergleichbare Qualifikation im Themenfeld sowie einschlägige Berufserfahrung.
Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Bewerbungen können bis zum 28.06.2024 als PDF an Holger Hoffmann, jobs@dkhw.de geschickt werden.
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes. |
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Stellenausschreibung: Kinder- und Jugendbeauftragte*r in Zeven |
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Die Stadt Zeven schreibt eine Stelle als Kinder- und Jugendbeauftragte*r (m/w/d) im Rahmen der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung aus. Gesucht werden staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen, die Erfahrung im Bereich der Kinderrechte und der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie in kommunalen Strukturen haben.
Der Aufgabenschwerpunkte bildet die Leitung des Programmes „Kinderfreundliche Kommunen” sowie die Sicherstellung der Umsetzung des Aktionsplans durch Steuerung, Begleitung und Controlling. Darüber hinaus leiten Sie das Kinder- und Jugendbüro und sind auch in die Projektarbeit und die Netzwerkarbeit mit Akteuren im Bereich Kinder- und Jugendarbeit eingebunden.
Die Stelle ist unbefristet und umfasst 39 Wochenstunden. Bewerbungen können bis zum 29.06.2024 über das Bewerbungsportal der Stadt Zeven eingereicht werden.
Die vollständige Stellenausschreibung sowie das Bewerbungsportal finden Sie auf der Webseite der Stadt Zeven. |
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