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Newsletter Kinderpolitik 22.07.21
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Deutsche Kinderhilfswerk legt einen Katalog mit zehn Forderungen für den "Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland" vor |
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Anlässlich der Bundestagswahlen im September legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den "Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland" vor. Die Forderungen werden wöchentlich auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. In den ersten beiden Papieren fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Absenkung des Wahlalters und die Beachtung und Umsetzung des Rechts auf Beteiligung.
In einer breiten überparteilichen Initiative direkt nach der Bundestagswahl soll das Wahlalter von der Europaebene bis hin zur kommunalen Ebene zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abgesenkt werden. Damit werde die Demokratie in Deutschland gestärkt und langfristig erhalten. Außerdem könnten so die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Des Weiteren sollte ein Ständiger Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung direkt nach der Bundestagswahl eingerichtet werden. Der Beirat solle eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen und dabei konkrete Handlungsempfehlungen im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung an die Bundesregierung geben. Flankiert werden soll der Beirat von einer „Bundesstelle Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Umsetzung der bundesweiten Beteiligungsstrategie sowie als Vernetzungsangebot für die bereits bestehenden Landesstellen.
Weitere Forderungen stellt das Deutsche Kinderhilfswerk u.a. zum Kindeswohl geflüchteter Kinder, zu Kinderrechten im digitalen Umfeld, zu einer kinderfreundlichen Stadt- und Verkehrsplanung und der Gestaltung eines kindgerechten Ganztags.
Mehr Infos: Kernforderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes, Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 13.07.21 und Pressemitteilung vom 20.07.21, Broschüre "Absenkung des Wahlalters" |
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2. |
Natur tut Kindern gut – Naturerfahrungsräume sind jetzt auch im Baugesetzbuch verankert |
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Um Kindern unmittelbare, authentische Naturkontakte direkt vor ihrer Haustür zu ermöglichen, können Städte und Gemeinden neuerdings im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Naturerfahrungsräume (NER) als öffentliche oder private Grünfläche festsetzen. Diese Änderung trägt zur Stärkung des innerstädtischen Grünraumes bei. Der Fachbeirat Naturerfahrungsräume im Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze (BdJA), in dem sich u.a. auch das Deutsche Kinderhilfswerk engagiert, begrüßt die gesetzliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch.
Damit wird eine Kernforderung des Fachbeirats umgesetzt, denn für ein gesundes Aufwachsen in der Stadt brauchen Kinder die Möglichkeit, ihre Umgebung im eigenständigen Draußenspiel zu entdecken – ob beim Herumtollen auf der Wiese oder im kreativen Hüttenbau. Nicht selten bieten solche geschützten Räume wie Naturerfahrungsräume Kindern in mehrfach belasteten, verdichteten Stadtquartieren die einzige Chance auf solche Erlebnisse.
Mit der Verankerung im BauGB erhalten Städte und Gemeinden Rechtssicherheit, wenn Naturerfahrungsräume geplant, entstehen und betrieben werden sollen. Mit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches am 14. Juni 2021 werden Naturerfahrungsräume als Kategorie der Bebauungspläne im § 9 Abs. 1 Nr. 15 explizit aufgeführt. Damit wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz nunmehr in einem zweiten Bundesgesetz die Notwendigkeit der Etablierung dieser Freiflächenkategorie anerkannt.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze (PDF) und Gesetzesbegründung der Bundesregierung zur Novellierung des BauGB |
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3. |
Alleinerziehende und ihre Kinder brauchen mehr Unterstützung |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Die von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie "Alleinerziehende weiter unter Druck" zeige, dass Alleinerziehende und ihre Kinder besonders stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können, so das Deutsche Kinderhilfswerk. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es kurzfristig höhere Hartz-IV-Regelsätze, fordert die Kinderrechtsorganisation.
Durch die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien nicht umfassend gewährleistet, führt das Deutsche Kinderhilfswerk aus. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder.
Bildung ist für das Deutsche Kinderhilfswerk dabei ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Der Fokus muss bereits auf der frühkindlichen Bildung liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauche es eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.
Mehr Infos: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung, Studie „Alleinerziehende weiter unter Druck“ und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.07.21 |
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4. |
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen legt erste Ergebnisse vor |
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Anderthalb Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung hat der Nationale Rat nun eine „Gemeinsame Verständigung“ vorgelegt. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen.
Kernpunkte der Gemeinen Verständigung sind:
1. Weiterer Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung
Schutzkonzepte sind für Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zentral, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen und Aufdeckung von Gewalttaten zu fördern. Daher hat der Nationale Rat über die Gelingensbedingungen (insbes. gute Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Partizipation und Vernetzung) beraten. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Schulen.
2. Vernetzte Hilfen für Unterstützung von Betroffenen
Die Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen spielen bei Aufdeckung sexualisierter Gewalt und zur wirksamen Hilfe eine wichtige Rolle. Die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und der Sozialen Entschädigung müssen gut zusammenarbeiten und Kinder und mögliche Gewaltkontexte mit geschultem Blick betrachten. Die verbesserte Qualifizierung und Vernetzung dieser Akteure sollen dazu dienen, Gefahren für Kinder schneller zu erkennen und entsprechend zu helfen.
3. Kindgerechte gerichtliche Verfahren qualifizieren Entscheidungen
Der Nationale Rat möchte die Rahmenbedingungen für Vernehmungen und Anhörungen im familiengerichtlichen und im Strafverfahren verbessern. Dazu wurden Praxishilfen für kindgerechte Verfahren entwickelt. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur besseren Umsetzung der Videovernehmung.
4. Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation
Der Nationale Rat verfolgt das Ziel, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern. Außerdem sollen spezifische Hilfen, wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote, verbessert und die Zusammenarbeit von Fachkräften gestärkt werden. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll mit dem Nationalen Rat Schutzkonzepte für den digitalen Raum erarbeiten, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Zur organisierten und rituellen Gewalt sollen Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht werden.
5. Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung zu (sexueller) Gewalt
Der Nationale Rat hat den Bedarf für eine verbesserte Datengrundlage zu Ausmaß und Erscheinungsformen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifiziert und sich auf konkrete Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung verständigt. Sie sollen helfen, mehr Wissen über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu generieren. Das ist die Grundlage guter politischer Entscheidungen.
Mehr Infos: Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (PDF), Pressemitteilung des BMFSFJ und Webseite der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Kindgerechten Justiz |
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6. |
Pandemie verschärft Gefahren für Kinder im Netz |
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Gefährliche Challenges, drastische Gewalt, Hass und Verschwörungstheorien: In der Corona-Krise haben sich die Risiken für junge Menschen im Netz verschärft. Vor allem bei der Nutzung von Messengern, Sozialen Netzwerken und Onlinespielen werden Kinder und Jugendliche mit Inhalten konfrontiert, die sie gefährden oder beeinträchtigen.
Melden User Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, reagieren viele Betreiber von Diensten unzureichend. Auch verlässliche Ansätze, die vor Interaktionsrisiken schützen, sind Mangelware. Und der Handlungsbedarf bleibt hoch, denn die Risiken für Kinder und Jugendliche im Netz unterliegen einer großen Dynamik, die durch die Pandemie nochmals befeuert wird. Dies zeigt der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net. jugendschutz.net registrierte im Jahr 2020 insgesamt 5.056 Verstoßfälle (2019: 6.950), 55 % davon in Social-Media-Angeboten. Den größten Anteil nahmen erneut mit 41 % Darstellungen sexualisierter Gewalt ein (2019: 37 %). 21 % der Verstöße waren dem Phänomen Politischer Extremismus zuzuordnen, 14 % entfielen auf Pornografie, gefolgt von Selbstgefährdung (12 %), Gewalt (9 %) und Cybermobbing (3 %).
Mehr Infos: Pressemitteilung von jugendschutz.net und Jahresbericht 2020 – Jugendschutz im Internet, Risiken und Handlungsbedarf (PDF), Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Medienkompetenz |
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10. |
Kinder und Jugendliche können bei den U18-Wahlen wählen |
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Auch dieses Jahr wird es anlässlich der Bundestagswahlen wieder U18-Wahlen geben. Als erprobtes Konzept der politischen Bildung werden sie immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten, denn zur Bundestagswahl, Europawahl oder Landtagswahlen rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche. An diesem Punkt setzt U18 an.
Mit der Anmeldung eines Wahllokals beginnen Kinder und Jugendliche die Vorbereitungen auf ihre eigene Wahl. Ihre selbstbestimmte Meinungsbildung, die Auseinandersetzung mit dem politischen System und Beantwortung ihrer Fragen sind Herzstück der Initiative U18. Eigene Themen und Prioritäten werden erkannt und untereinander diskutiert. Parteiprogramme werden hinterfragt und verglichen, so dass eine Wahlentscheidung getroffen werden kann.
Je nach Altersgruppe, verfügbaren Ressourcen und Engagement werden Aktionen und Events durchgeführt, mit denen die U18-Wähler*innen auch lokale Politiker*innen erreichen können. So soll U18 im Optimalfall in beide Richtungen wirken: junge Menschen beschäftigen sich mit Politik - und bringen junge Herzensthemen in die Politik ein!
Mehr Infos: Webseite der U18-Wahlen und Konzept der U18-Wahlen (PDF) |
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11. |
Stellenausschreibung: Mitarbeit im Bereich Online-Redaktion / Öffentlichkeitsarbeit Print / Pressearbeit (m/w/d) |
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Zum 15. September 2021 suchen wir als Elternzeitvertretung (voraussichtlich befristet bis zum 31.12.2022), eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Bereiche Online-Redaktion / Öffentlichkeitsarbeit Print / Pressearbeit.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Gewährleistung Aktualität auf www.dkhw.de; selbstständiges, termingerechtes Zusammentragen von Nachrichten und Projektkontexten
- Zielgruppenorientiertes Schreiben und redaktionelle Aufbereitung von Texten
- Mediengerechte und optische Aufbereitung von Inhalten und Fotos
- Laufende Suchmaschinen-Optimierung
- Redaktion, Lektorat und Koordination der Erstellung von Print- und Werbematerialien, Fachpublikationen etc.
- Unterstützung der Pressearbeit: Pressemeldungen und Teilnahme an Pressekonferenzen
Folgende Anforderungen stellen wir an Sie:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Berufserfahrung als Online-Redakteur/in
- Hohe Textsicherheit und Spaß am Formulieren
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion sowie Microsoft Office
- Sehr gute Kenntnisse in Typo3
- Sehr gute SEO-Kenntnisse, Google-Analytics-Kenntnisse von Vorteil
- Grundkenntnisse in der Fotobearbeitung
- Hohes Maß an Selbstorganisation und die Fähigkeit zu systematischen Arbeiten, Kompetenzen im Projektmanagement
- Interesse an Kinderrechten
Bitte reichen Sie zusätzlich zu Ihren Bewerbungsunterlagen eine kleine Schreibprobe für eine Unterseite auf www.dkhw.de ein, inklusive Spendenaufruf – Thema: „Das Deutsche Kinderhilfswerk wird 50 Jahre alt“.
Die Stelle ist befristet, Vergütung erfolgt nach Haustarif. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und sind ein aufgeschlossenes Team. Ihre vollständige Bewerbung, inklusive Gehaltsvorstellungen und gerne auch Arbeitsproben, richten Sie bitte bis spätestens 31.07.2021 per E-Mail an Frau Daniela Feldkamp unter jobs@dkhw.de.
Mehr Infos: Stellenausschreibung Mitarbeit im Bereich Online-Redaktion / Öffentlichkeitsarbeit Print / Pressearbeit (m/w/d) |
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