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Newsletter Kinderpolitik
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Safer Internet Day: Deutsches Kinderhilfswerk fordert wirksamere gesetzliche Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Internet |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des Safer Internet Day am 5. Februar wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet angemahnt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.
„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.02.2019 und Beitrag der Tagesschau zum Safer Internet Day |
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2. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland nimmt dramatische Ausmaße an |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielsweise vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdecken und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter. „Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit (...)“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 07.01.2019 |
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3. |
Dokumentation der Fachtagung “Kindgerechte Justiz” online |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren. Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen, menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarates zu kindgerechter Justiz entspricht.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstalteten daher am 7. September 2018 die Fachtagung „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“. Auf der Fachtagung wurde diskutiert, wie Kinder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren im Gesamten besser begleitet werden können. Im Mittelpunkt standen die Fragen, welche Barrieren und Belastungen es im deutschen Justiz- und Verwaltungssystem gibt und wie europäische und internationale Vorgaben zur Wahrung ihrer Rechte umgesetzt werden können.
Bei der Fachtagung wurden in Arbeitsgruppen zu sechs Themenschwerpunkten Empfehlungen an unterschiedliche Akteure herausgearbeitet. Zentrale Themen hierbei waren die Umsetzung des Kindeswohlvorrangs gemäß Artikel 3 sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention.
Mehr Infos: Hintergrund und Inhalt der Veranstaltung “Kindgerechte Justiz - Zugang zum Recht für Kinder” und Dokumentation der Fachtagung “Kindgerechte Justiz” des Deutschen Kinderhilfswerkes (PDF) |
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5. |
Verbände fordern umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten |
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Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten. In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.
Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten und dem Deutschen Krebsforschungszentrum haben u.a. der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation SumOfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs am 19. Januar mehr als 50.000 Unterschriften für ein Werbeverbot für Tabakprodukte an die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Studien zeigen, dass insbesondere junge Menschen auf Tabakaußenwerbung reagieren – 75 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen diese wahr. Besonders ins Auge fallen dabei Plakatwände. Neben dem Freundeskreis ist Zigarettenwerbung der häufigste Grund für junge Menschen, mit dem Rauchen anzufangen.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.01.2019 und der Appell mit allen Unterzeichnenden |
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7. |
Gesunde Ernährung von Kindern durch gesetzliche Maßnahmen stärker fördern |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen angemahnt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.
Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen. Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.01.2019 |
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9. |
„Keine Papiere – keine Geburtsurkunde?“ - Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter |
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Um Rechte wie den Zugang zu staatlichen Leistungen oder Leistungen der Gesundheitsvorsorge wahrnehmen zu können, ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Die Grundlage für den Identitätsnachweis erfolgt in Deutschland, indem Geburten ins Geburtenregister eingetragen und Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Bei diesen Verwaltungsvorgängen müssen auch die Eltern des Kindes ihre Identität nachweisen. Für Menschen, die geflüchtet sind, ist dies nicht immer möglich. Die Beschaffung der entsprechenden Papiere aus den jeweiligen Heimatländern kann zeitaufwändig sein, in Einzelfällen ist sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen sogar nicht möglich. Hierdurch treten relevante Verzögerungen bei der Geburtenregistrierung des neugeborenen Kindes ein. Innerhalb dieser Zeit besteht die Gefahr, dass erforderliche Vorsorgeleistungen wie die Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder oder Impfungen nicht wahrgenommen werden können.
Die neue Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Keine Papiere – keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter" gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen. Im Zentrum steht dabei die Ausschöpfung bereits bestehender gesetzlicher Möglichkeiten, insbesondere die umgehende Ausstellung eines beglaubigten Registerauszugs als Übergangslösung sowie die Möglichkeit des Identitätsnachweises durch Versicherungen an Eides statt.
Mehr Infos: Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte “Keine Papiere – keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter” |
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10. |
Citizenship Education – Demokratiebildung in Schulen: Der neue Onlinekurs |
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Demokratie muss gelernt werden – und Schulen sind hierfür ein wichtiger Ort, da sie alle Kinder und Jugendlichen erreichen. Um dies zu verbessern, hat das Projekt „jungbewegt“ in Kooperation mit dem Institut für Didaktik der Demokratie der Leibniz Universität Hannover den Massive Open Online Kurs (MOOC) „Citizenship Education – Demokratiebildung in Schulen“ konzipiert.
Der Onlinekurs kann in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Lehrkräften eingesetzt werden. Er umfasst neun Module: Die ersten drei Module beleuchten die Herausforderungen vor denen die demokratische Zivilgesellschaft gegenwärtig steht, erläutern den normativen Auftrag von Schule im Bereich Demokratiebildung und vermitteln lerntheoretische Grundlagen. Die folgenden sechs Module greifen zentrale Themen demokratischer Schulentwicklung auf, z.B. das Zusammenleben in der diversen Gesellschaft, Menschenrechtsbildung, Mitgestaltung durch Engagement und Partizipation, Nachhaltigkeit und Globalisierung sowie Demokratiebildung im digitalen Zeitalter. Jedes Modul besteht aus videografierten Vorlesungen, Experteninterviews, Praxisreportagen und kurzen Impulsfilmen und kann auch als Einzelprodukt genutzt werden.
Mehr Infos: Online-Kurs „Citizenship Education – Demokratiebildung in Schulen“ (kostenlos) |
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