Linda Zaiane

Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Kinderrechte

030 - 308693-0
Fachtagung

Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder

am 7. September 2018 von 10:00 bis 17:15 Uhr

im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastr. 24, 10117 Berlin

Die gesamte Dokumentation mit Ergebnissen der Workshops und den Impulsvorträgen können Sie hier einsehen oder als PDF-Datei herunterladen: Dokumentation Fachtagung "Kindgerechte Justiz - Zugang zum Recht für Kinder"

Das Programm der Fachtagung finden Sie hier: Programm Fachtagung "Kindgerechte Justiz"

Marta Santos Pais, Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Gewalt gegen Kinder, hat die Teilnehmenden der Fachtagung in einer Videobotschaft adressiert:

Inhalt der Veranstaltung

Jedes Jahr stehen in Deutschland tausende Kinder vor Gericht. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Um den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung zu tragen, macht die VN-Kinderrechtskonvention Vorgaben für ein kindgerechtes Justizsystem. So müssen auch die Interessen des Kindes in Gerichts- und Verwaltungsverfahren als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden (Artikel 3 VN-Kinderrechtskonvention) und dem Kind ist die Möglichkeit zu geben, angehört zu werden (Artikel 12 VN-Kinderrechtskonvention). Vom Europarat gibt es explizite Leitlinien für die Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz. 

Auf der Fachtagung Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Deutschen Kinderhilfswerks soll die Situation der Kinder im Justizsystem in Deutschland betrachtet und über den Stand der Umsetzung internationaler Vorgaben für kindgerechte Justiz diskutiert werden. Verschiedene Studien zeigen, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt. Danach fühlen sich viele Kinder schlecht über den Gerichtsprozess informiert und wünschen sich ernster genommen zu werden.

Es soll der Blick darauf gerichtet werden, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann, welche Lehren aus der Gestaltung ausländischer Rechtssysteme gezogen und welche konkreten Handlungsempfehlungen den zuständigen Stellen mitgegeben werden können. Nach einführenden Vorträgen zur Situation in Deutschland, internationalen Vorgaben und der Perspektive von Kindern und Jugendlichen soll in verschiedenen Workshops darüber diskutiert werden, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, um Verfahren kindgerechter zu gestalten.

Zusammenfassung der Workshops

Workshop 1: Begleitung von Kindern in gerichtlichen Verfahren - Verfahrensbeistand und psychosoziale Prozessbegleitung
Dr. Christoph Gebhardt (Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt a.D.) und Anja Reisdorf (Verfahrensbeistand und Psychosoziale Prozessbegleiterin)

Der Workshop beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie Kinder in gerichtlichen Verfahren besser begleitet werden können. Die Institution des Verfahrensbeistandes und der psychosozialen Prozessbegleitung werden hierzu besonders in den Blick genommen. Dies soll auch dem Versuch dienen, Erfahrungen und Ansätze aus der Begleitung von Kindern im Familienrecht und dem Strafrecht fruchtvoll zusammenzubringen. Ziel des Workshops ist es, konkrete Handlungsempfehlungen zur Thematik der Begleitung in gerichtlichen Verfahren zu formulieren. Hierbei wird sich an folgenden Leitfragen orientiert:

  • Wie werden und können Kinder an einem Gerichtsverfahren beteiligt werden?
  • Was ist Aufgabe und Rolle von Verfahrensbeiständen und psychosozialen Prozessbegleiterinnen und - begleitern? Wo besteht hier noch Verbesserungsbedarf?
  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Akteurinnen und Akteure? Und wäre eine bessere Vernetzung sinnvoll?
  • Was braucht es, um Verfahrensbeistandschaften und psychosoziale Prozessbegleitungen einheitlicher umzusetzen?

Workshop 2: Rechte von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren
Dr. Rainer Balloff (Gesellschafter des Instituts für Gericht & Familie Berlin) und Dr. Gabriele Bindel-Kögel (Sozialforscherin, OTH Regensburg)

Der Workshop setzt sich genauer mit den Rechten von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren auseinander. Schwerpunktmäßig werden in diesem Kontext die Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren und die Zusammenarbeit der einzelnen institutionellen Akteurinnen und Akteuren in diesem Bereich besprochen. Anhand folgender Leitfragen sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur kindgerechten Ausgestaltung von familiengerichtlichen Verfahren formuliert werden:

  • Wie kann eine kindgerechte Anhörungspraxis aussehen? Und wie können hier zum Beispiel jüngere, entwicklungsverzögerte Kinder angehört werden?
  • Gibt es Fälle, bei denen eine persönliche Anhörung unterlassen werden sollte? Welche Alternativen bestehen hier?
  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der einzelnen institutionellen Akteurinnen und Akteuren? Bedarf es einer weiteren Vernetzung?
  • Wo besteht noch Bedarf an Qualifikation und Weiterbildung dieser Akteurinnen und Akteure?

Workshop 3: Rechte von Kindern in Verwaltungs-/öffentlich-rechtlichen Verfahren

Der Workshop befasst sich übergeordnet mit den Kinderrechten bzw. ihrem Zugang zum Recht in Verfahren des öffentlichen Rechts.

Gruppe A: Rechte von Kindern im Verwaltungshandeln
Annette Huber (Leiterin Hauptamt, Stadt Weil am Rhein) und Nathalie Schulze-Oben (Innenministerium Nordrhein-Westfalen, Vorstandsmitglied DKHW)

Die Gruppe A wird sich innerhalb dieses Themenfeldes tiefer mit den Kinderrechten im Verwaltungshandeln auseinandersetzen. Zentrales Thema hierbei wird die Umsetzung des Kindeswohlvorrangs gemäß Artikel 3 VN-Kinderrechtskonvention sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß Artikel 12 VN-Kinderrechtskonvention sein. Bereiche im Verwaltungshandeln, die Kinder und Jugendliche maßgeblich betreffen, sind zum Beispiel Stadtplanung, Betreuung, Bildung oder Jugendarbeit. Um einen praktischen Bezugspunkt zu geben, werden Ansätze und Erfahrungen einer „Kinderfreundlichen Kommune“ (Stadt Weil am Rhein) vorgestellt und unter den Teilnehmenden diskutiert. Folgende Leitfragen sollen im Workshop besprochen werden:

  • Welche Vorgaben ergeben sich aus dem Kindeswohlvorrang gem. Artikel 3 VN-Kinderrechtskonvention für die Verwaltungspraxis? Wie kann eine Kindeswohlbegutachtung (best interest assessment) vollzogen werden?
  • Welche Verfahren können in der städtischen Verwaltung eingesetzt werden, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen ausreichend zu berücksichtigen?
  • Welche gesetzlichen Pflichten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln von Kommunen gibt es? Wie wird das Beteiligungsrecht umgesetzt?

Gruppe B: Rechte von Kindern in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Dr. Claudia Appelius (BAMF, Entscheiderin, Sonderbeauftragte Unbegleitete Minderjährige) und Uta Rieger (UNHCR-Zweigstelle Nürnberg)

Der Workshop beschäftigt sich mit den Anforderungen an ein kindgerechtes Verfahren im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Schwerpunktmäßig soll hier auf das Verfahren von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern eingegangen werden. Die Situation von begleiteten Minderjährigen wird aber ebenfalls mitbedacht. Anhand konkreter Praxiserfahrungen aus dem Asyl-/Aufenthaltsverfahren von minderjährigen Geflüchteten, insbesondere auch in Bezug auf die Anhörung von Minderjährigen durch das BAMF, sollen bestehende Defizite sowie der konkreter Handlungsbedarf erörtert und diskutiert werden. Folgende Leitfragen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Welche Maßnahmen wurden vom BAMF schon ergriffen, um ein kindgerechtes Asylverfahren zu gewährleisten (bezüglich unbegleiteter Minderjähriger und Kinder, die Familienangehörige in Deutschland haben) und wo gibt es eventuell noch Möglichkeiten, das Verfahren zu verbessern? Wie wirkt sich die allgemeine Beschleunigung der Asylverfahren auf Verfahren aus, in denen Kinder betroffen sind?
  • Welche Maßnahmen müssten von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten ergriffen werden, damit asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren kindgerecht ausgestaltet sind? Gibt es hier eventuell schon gute Beispiele, auf die zurückgegriffen werden könnte?
  • Welche Anforderungen müssen an die Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen gestellt werden, um ein kindgerechtes Verfahren zu gewährleisten (einschließlich bei Alterseinschätzungsverfahren)?

Workshop 4: Rechte von minderjährigen Opferzeuginnen und –zeugen in Ermittlungs- und Strafverfahren
Prof. Dr. Jörg Fegert (Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm), Stephan Kirchinger (Vorsitzender Richter am Landgericht München) und Ulrike Stahlmann-Liebelt (Leitende Oberstaatsanwältin Flensburg)

Der Workshop befasst sich mit der Situation von Kindern und Jugendlichen als Opferzeuginnen und –zeugen in strafrechtlichen Verfahren. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Rechte der Opferzeuginnen und –zeugen besser gewahrt, entwicklungspsychologische Erkenntnisse berücksichtigt und Prozessbelastungen reduziert/vermieden werden können. Dazu werden auch bereits existierende Best Practice-Beispiele vorgestellt. Bei der Umsetzung der Kinderrechte im Verfahren werden u.a. die Anhörungssituation und Verhinderung erneuter Viktimisierung und der Schutz der Privatsphäre und Identität minderjähriger Opfer besprochen. Zudem soll das Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz einerseits und Recht des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren andererseits betrachtet werden. Die Entwicklung der Videovernehmung im Bereich München seit 2000 wird vorgestellt und sowohl negative als auch positive Erfahrungen beleuchtet.

Folgenden Leitfragen stehen im Mittelpunkt:

  • Was ist bei der richterlichen Vernehmung zu beachten und wie kann die Vernehmungssituation insgesamt kindgerecht ausgestaltet werden (u.a. auch bezüglich Räumlichkeiten und Atmosphäre)?
  • Wie kann die Videovernehmung effektiv durchgeführt und genutzt werden?
  • Wie wird der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung umgesetzt?
  • Wie sind die Fachkräfte qualifiziert und wie kann deren Vernetzung ausgestaltet werden?

Workshop 5: Internationale Rechtsinstrumente zur Durchsetzung von Kinderrechten in gerichtlichen Verfahren
Karolina Babicka (International Commission of Jurists) und Dr. Matthias Lehnert (Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Jentsch)

Der Workshop gibt einen Überblick über Kinderrechte auf internationaler Ebene im Hinblick auf den Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche. Die übergeordnete Frage ist, wie NGOs sich u.a. durch Lobbyarbeit und Unterstützung strategischer Prozessführung für eine kindgerechte Justiz und den Zugang zum Recht für Kinder engagieren können. In dem Workshop wird eine allgemeine Einführung gegeben und konkrete Fallbeispiele vorgestellt. Folgende Fragen sollen unter den Teilnehmenden diskutiert werden:

  • Wie garantiert das internationale Menschenrechtssystem den Zugang zum Recht für Kinder? (VN-System und EU/Europarat)?
  • Wie funktionieren die individuellen Beschwerdemechanismen im Einzelnen?
  • Welche Besonderheiten sind vor dem Hintergrund des deutschen Gerichtsverfahrens zu beachten?

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. – Koordinierungsstelle Kinderrechte
Britta Kaufhold
E-Mail: koordinierungsstelle@dkhw.de 
Tel: 030/30 86 93-64

Die Fachtagung ist eine Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Deutschen Kinderhilfswerkes.

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