Im Dezember 2025 hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Neuauflage des „Kinderrechte-Index” veröffentlicht. Die Studie macht deutlich: es gibt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch großen Nachholbedarf. Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.
Der „Kinderrechte-Index” basiert auf 101 Indikatoren, die die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern untersuchen. Sechs Kinderrechte werden dabei in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Die Studie zeigt vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf. Damit ist der „Kinderrechte-Index” insbesondere für Landesregierungen ein Instrument, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese in den jeweiligen Bereichen gezielt zu verbessern.
Den zusammenfassenden Studienbericht, die sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefe zu den Ergebnissen jedes einzelnen Bundeslands sowie eine Beschreibung zur Methodik finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes. |