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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Tag der Kinderrechte: Stimme von Kindern durch Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz stärken
2. Start der zivilgesellschaftlichen Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“
3. Gemeinsame Erklärung: Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben
4. Datenreport 2018: Soziale Herkunft prägt die Lebenssituation von Kindern in Deutschland entscheidend
5. Neue Studie der Bertelsmann Stiftung: Kommt das Geld bei den Kindern an?
6. Einladung zum Fachgespräch: „Wirksame Wege für bessere Teilhabe von Kindern: Reform föderaler Strukturen“ am 26.11.2018 in Berlin
7. Deutsches Kinderhilfswerk: Facebook-Kampagne zu Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder
8. Jugendmedienschutzindex 2018: Viele Lehrkräfte fühlen sich kaum in der Lage, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Medien zu schützen
9. Einladung zur Fachtagung: „Politische Bildung und Medienbildung zwischen Jugendmedienschutz und digitaler Teilhabe” am 29.11.2018 in Berlin
10. Anhörung im Familienausschuss des Bundestags: Kritik und Zweifel am Gute-Kita-Gesetz
11. Bundesinitiative zum „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ zieht Bilanz
12. Mitreden und Mitgestalten: Auftakt zum Beteiligungsprozess für das neue Kinder- und Jugendhilferecht in Deutschland
1.
Tag der Kinderrechte: Stimme von Kindern durch Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz stärken

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Bund und Länder anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20.11.2018 dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt.

Im Wortlaut des Grundgesetzes kommt der Gedanke bislang nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

Ein im vergangenen Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.11.2018 und Gutachten zur Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz (PDF)

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2.
Start der zivilgesellschaftlichen Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“

Im kommenden Jahr wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz statt. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten, der Politik die hohe Relevanz aus allen Teilen des Landes zuzurufen und auch jedem Kind, jeder/m Jugendlichen und allen Erwachsenen bekannt zu machen. Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ möchte dafür eine Plattform bieten, das Engagement einzelner vervielfachen und für mediale Resonanz und hohe Strahlkraft sorgen.

Zu diesem Zweck lud das Deutsche Kinderhilfswerk im September 2018 zu einem Treffen ein, was viele Verbände, Vereine und Akteure mit bundesweitem und regionalem Aktionsradius wahrnahmen. Das Ergebnis war ein „gemeinsames Verständnis“ der Initiative, das Zielstellungen und verschiedene Aktionsmöglichkeiten formulierte. Verbände und Vereine können nun unabhängig voneinander oder auch gemeinsam aber unter einheitlichem Motto Veranstaltungen und Aktionen in ihrem Ort durchführen. Zur Verstärkung und Sichtbarkeit der Initiative sollen eine gemeinsame Aktion, ein gemeinsames Symbol sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit über Social Media gestaltet werden.

Organisationen oder auch Unternehmen, die sich dieser Initiative anschließen möchten, melden sich bitte bei Daniela Tews unter Tel. 030 30 86 93 -61 oder tews@dkhw.de. Wir freuen uns besonders über Interessierte, die sich auch an der Entwicklung und Organisation der gemeinsamen Aktion oder der Gestaltung eines gemeinsamen Symbols (z.B. ein unverkennbares Giveaway) beteiligen möchten. Dazu finden in Kürze erste Treffen in Berlin statt. Nebenher bietet das Deutsche Kinderhilfswerk allen Mitstreiter/-innen aktuelle Informationen zum politischen Prozess, eine digitale Vernetzungsmöglichkeit für gemeinsame Aktionen und die Möglichkeit, selbst Informationen im Netzwerk der Initiative zu verbreiten.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht erstmalig und eindeutig die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-AG an einem Formulierungsvorschlag des Gesetzestextes, der bis Ende 2019 vorgelegt werden soll. Dieser Prozess darf nicht für sich allein stehen, sondern er muss seine Triebkraft aus der breiten zivilgesellschaftlichen Akzeptanz und Forderung ziehen können.

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3.
Gemeinsame Erklärung: Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Nationale Armutskonferenz und zahlreiche Kinder-, Jugend- Familien- und Wohlfahrtsverbände die Bundesregierung auf, gegen die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien vorzugehen. Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland in Armut. Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, vielmehr müßte die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden.

Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen. Sie wirkt sich entscheidend auf die Zukunfts- und Bildungschancen aus: Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten.

Die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände bemängeln, dass die Erhöhung des Kindergeldes bei Familien im Grundsicherungsbezug und vielen Alleinerziehenden nicht ankämen, denn das Kindergeld würde mit der Grundsicherung und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Außerdem würde die dringend notwendige Neuberechnung der Kinderregelsätze komplett ausgeklammert. Auch Maßnahmen wie das Baukindergeld würden Familien, die kein Geld für den Erwerb von Wohneigentum haben, nicht helfen. Darüber hinaus griffen die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets zu kurz und seien nicht mit genügend Geld unterlegt. Die Verbände fordern die geplanten Maßnahmen so auszugestalten, dass sie tatsächlich zur Armutsbekämpfung beitragen, und benennen genaue Forderungen in ihrer Erklärung. 

Mehr Infos: Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 07.11.2018  

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4.
Datenreport 2018: Soziale Herkunft prägt die Lebenssituation von Kindern in Deutschland entscheidend

Die soziale Herkunft wirkt sich nicht nur stark auf Bildungschancen von Kindern aus, sondern auch auf ihre Gesundheit. Die steigende Kinderarmut erschwert zudem die kulturelle, soziale und politische Teilhabe. Das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in der Schule variiert deutlich zwischen den Schulformen. Dies sind einige Ergebnisse des aktuellen „Datenreport 2018 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland“.

In Deutschland leben immer weniger Kinder. Ihre derzeitige und zukünftige Lebenssituation wird immer noch entscheidend durch ihre soziale Herkunft geprägt. So steigen die Chancen von Kindern auf hohe Bildungsabschlüsse, wenn die Eltern selbst einen hohen Bildungsstand haben. Kinder aus Elternhäusern mit niedrigerem sozioökonomischem Status haben zudem schlechtere Chancen, gesund aufzuwachsen. Das subjektive Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in den Schulen variiert stark nach Schulform. Trotz guter Wirtschaftslage stagniert der Anteil der armutsgefährdeten Kinder. Kinder und Jugendliche in Haushalten mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern sind dabei am stärksten von Armut gefährdet.

Dieses Bild zeichnet der am 14.11.2018 vorgestellte „Datenreport 2018 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland“. Der Datenreport wird herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und dem Sozio-oekonomischen Panel am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Mehr Infos: Pressemitteilung und Datenreport im Internetangebot der Bundeszentrale für politische Bildung

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5.
Neue Studie der Bertelsmann Stiftung: Kommt das Geld bei den Kindern an?

Kinder profitieren von direkten staatlichen Geldtransfers wie dem Kindergeld. Entgegen bestehender Vorurteile werden diese sogenannten Direktzahlungen von den Eltern in der Regel nicht zweckentfremdet – und etwa für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik ausgegeben. Sie werden vielmehr in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder investiert. Zudem reduzieren Eltern aufgrund des Kindergelds nicht ihre Arbeitszeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Analyse von Dr. Holger Stichnoth und seinem Team vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim in Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Jüngste Untersuchungen legen nahe, dass bei zweckgebundenen Sach- und Geldleistungen – wie dem Bildungs- und Teilhabepaket – mit rund 30 Prozent ein erheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel für Verwaltungsaufwand verbraucht wird. Dazu kommt, dass viele Bedürftige die Mittel gar nicht erst beantragen. Um die Kinderarmut in Deutschland zurückzudrängen, muss bei armen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gezielt mehr Geld ankommen. Dazu schlägt die Studie eine neue finanzielle Leistung vor, das Teilhabegeld. Es soll sicherstellen, dass Kinder gut aufwachsen können und gute Bildung erhalten und bündelt bisherige staatliche Maßnahmen wie das Kindergeld, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, den Kinderzuschlag und die SGB-II-Regelbedarfe für Kinder.

In Reaktion auf die Studie der Bertelsmann Stiftung forderte auch das Deutsche Kinderhilfswerk Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. (…) Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betonte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung, Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 21.11.2018

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6.
Einladung zum Fachgespräch: „Wirksame Wege für bessere Teilhabe von Kindern: Reform föderaler Strukturen“ am 26.11.2018 in Berlin

In Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk lädt die Heinrich-Böll-Stiftung zu dem Fachgespräch „Wirksame Wege für bessere Teilhabe von Kindern: Reform föderaler Strukturen“ ein. Das Fachgespräch findet am 26.11.2018 (14:00 bis 18:00 Uhr) in Berlin (Schumannstr. 8, 10117 Berlin) statt.

In Deutschland hängen die Zukunftschancen von Kindern nicht nur stark von der Familie und der Herkunft ab, sondern auch vom Ort, an dem Kinder aufwachsen. Rahmenbedingungen, die einen Ausgleich schaffen können, sind nicht an jedem Ort in Deutschland gleichermaßen vorhanden - über das Angebot entscheidet zumeist nicht zuletzt die finanzielle Lage der jeweiligen Kommune.

Eine Gesamtstrategie mit dem Ziel, jedem Kind gleiche Teilhabe- und Verwirklichungschancen zu garantieren, muss besonders sozial benachteiligte Kinder und junge Menschen in den Blick nehmen. Um für diese Personengruppe eine nachhaltige Förderung der Infrastruktur zu gewährleisten, müssen insbesondere die Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes ausgeweitet werden, damit er über konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hinaus zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Sinne einer flächendeckenden Sicherung gleicher sozialer Chancen tätig werden kann In dem Fachgespräch soll fachöffentlich mit Expertinnen und Experten über die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut diskutiert werden.

Mehr Infos: Online Anmeldeformular und Programm des Fachgesprächs (PDF)

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7.
Deutsches Kinderhilfswerk: Facebook-Kampagne zu Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat im November eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder durchgeführt. Die Kampagne unter dem Motto „Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitete mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive wurden über einen Zeitraum von zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führten die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

„Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Digitale Medien sind alltägliche Begleiter beim Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Bereits in den ersten Lebensjahren machen Kinder ihre ersten Erfahrungen mit Medien – und das in der Regel in der Familie. Wie Kinder die Welt sehen, was ihnen wichtig ist, wie sie sich verhalten, wird durch das, was tagtäglich um sie herum geschieht, beeinflusst. Sei es in der Familie, im Freundeskreis, im Kindergarten, in der Schule – und eben auch durch Medieninhalte.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk vom 07.11.2018 und Landingpage “Medien wirken. Ein Leben lang.”

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8.
Jugendmedienschutzindex 2018: Viele Lehrkräfte fühlen sich kaum in der Lage, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Medien zu schützen

Hausaufgabenheft, Brotdose, Smartphone – längst hat die Digitalisierung der Kinder und Jugendlichen auch den Schulhof erreicht. Aber welche Rolle spielt der Jugendmedienschutz an Deutschlands Schulen? Und wie gut sind Lehrkräfte und Fachpädagogen darauf vorbereitet, die von ihnen betreuten Heranwachsenden vor negativen Surf-Erlebnissen zu schützen?

Das Ergebnis einer explorativen Studie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter sowie der unabhängigen Forschungseinrichtungen Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, ist besorgniserregend: Nur 50 Prozent der befragten Lehrkräfte und Fachpädagog/innen trauen sich zu, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Risiken zu unterstützen oder zu beraten – auch die eigenen Fähigkeiten in der Welt der Online-Medien werden nur geringfügig besser eingeschätzt. Die Verantwortung, beim Jugendmedienschutz aktiv zu werden, sehen die Befragten vor allem bei den Eltern und den Anbietern von Online-Content, sozialen Plattformen, Messaging-Diensten und Behörden; mit 76 Prozent wird den Schulen zwar etwas geringere Verantwortung zugeschrieben, dafür aber wird diesen bescheinigt, dass sie dieser Verantwortung weitgehend gerecht werden.

Bei der Frage nach möglichen Schutzmechanismen halten Lehrkräfte und Fachpädagogen technische Einschränkungen für sinnvoll und wenig hinderlich in der Ausübung des Unterrichts oder der Nutzung der Online-Angebote. 77 Prozent halten Sicherungen und Schutzmechanismen auf Geräten wie Smartphone oder Tablet für richtig. Eine große Mehrheit der Befragten (83 Prozent) ordnet den Schutz von Kindern und Jugendlichen höher ein, als den freien Zugang zu allen Online-Angeboten.

Weitere Infos: Pressemitteilung von klicksafe.de, Informationen zum Jugendmedienschutzindex 2018 und Gesamtstudie „Jugendmedienschutzindex: Der Umgang mit onlinebezogenen Risiken“ (PDF)

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9.
Einladung zur Fachtagung: „Politische Bildung und Medienbildung zwischen Jugendmedienschutz und digitaler Teilhabe” am 29.11.2018 in Berlin

Der Landesverband Kinder- und Jugendfilm e.V. lädt gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29.11.2018 (10:00 bis 20:00 Uhr) zur Fachtagung „YouTube, Snapchat & Co: Politische Bildung und Medienbildung zwischen Jugendmedienschutz und digitaler Teilhabe“ in das Filmtheater Friedrichshain und das Haus Königstadt, in Berlin ein. Die bundesweite Fachtagung nimmt dieses Jahr ein Spannungsfeld in den Fokus, das sich als ebenso unlösbar wie auch relevant für politische und mediale Bildungsarbeit darstellt: Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention fordert, Kindern den Zugang zu den Medien zu ermöglichen, erwartet aber gleichzeitig einen angemessenen Kinder- und Jugendschutz.

Die Fachtagung setzt sich in Fachbeiträgen, Podiumsdiskussionen, Workshops und Best-Practice-Beispielen mit beiden in Artikel 17 geforderten Polen auseinander: dem Schutz des Wohlergehens des Kindes auf der einen Seite und der Befähigung zur Teilhabe an digitalen Medien auf der anderen Seite. Sie stellt die Frage, wie vereinbar diese auf den ersten Blick widerstreitenden Forderungen sind und was für Konsequenzen sich daraus für die pädagogische Praxis ergeben.

Die Fachtagung besteht aus Vorträgen, einer Panel-Diskussion und Workshops und versteht sich als Plattform zum Austausch für Akteur/innen aus den Bereichen politische, kulturelle und mediale Bildung mit Schulen und Kinderrechtsinitiativen, bindet aber genauso die Produzent/innen und Anbieter von Kindermedien mit ein. Ziel der Tagung ist, Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispiele für Pädagog/-innen und Produzierende von Kindermedien aufzuzeigen und zu diskutieren.

Mehr Infos: Alle Informationen zur Fachtagung und Online Anmeldung

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10.
Anhörung im Familienausschuss des Bundestags: Kritik und Zweifel am Gute-Kita-Gesetz

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Expertinnen und Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies zeigte zum einen am 05.11.2018 die öffentliche Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, ebenso wie der von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“.

Von den geladenen Sachverständigen der Anhörung wurde einhellig begrüßt, dass der Bund sich zukünftig verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will.

Es gab aber auch Kritik. So wurde einhellig kritisiert, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Einige Sachverständigen forderten auch eine angemessene Fachkräfte-Kind-Relation. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Mehr Infos: Öffentliche Anhörung als Video in der Mediathek des Bundestages, Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (PDF) und Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (PDF)

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11.
Bundesinitiative zum „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ zieht Bilanz

Im Jahr 2016 wurde von UNICEF und dem Bundesjugendministerium die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ ins Leben gerufen. Die Partner der Initiative haben 2016 erstmals bundesweit einheitliche „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt.

Die Mindeststandards gelten als Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung, das Monitoring und die Evaluierung von einrichtungsinternen Konzepten zum Schutz von Kindern und anderen schutzbedürftigen Menschen. Sie umfassen insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, externe Kooperationen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen, die Förderung des Wohlbefindens und der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte und die Evaluierung der Wirkungen der Schutzmaßnahmen.

2017 wurden die Mindeststandards inhaltlich überarbeitet, um Erfahrungen aus der Praxis einfließen zu lassen sowie den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen weiter auszudifferenzieren. 2018 wurden die Mindeststandards um einen Annex zur Umsetzung der Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Traumafolgestörungen ergänzt.

Mehr Infos: Pressemitteilung von UNICEF Deutschland und die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (2018)

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12.
Mitreden und Mitgestalten: Auftakt zum Beteiligungsprozess für das neue Kinder- und Jugendhilferecht in Deutschland

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat am 6.11.2018 auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen.

Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit einfließen.

Mehr Infos: Informationen zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“

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