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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Laute Kritik an mangelhafter Umsetzung der Kinderrechte
2. Festakt zum 25-jährigen Jubiläum des Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
3. Jetzt bestellen - Kinderrechtepakete für Grundschulen
4. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
5. Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Kinderehen im Kabinett beschlossen
6. Europarat bereitet Aktionsplan für geflüchtete Kinder vor
7. Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren Grund zu großer Sorge
8. Kabinettsbeschluss zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht
9. Wahlrecht ab Geburt: Deutscher Familienverband startet bundesweite Kampagne
10. Online-Karte für Jugendpartizipation und -engagement
11. „Bestimmt bunt“ - neue Programmwebseite zu Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita ist online
12. „Spiel! Platz ist überall!“ – Deutsches Kinderhilfswerk ruft zur Beteiligung am Weltspieltag 2017 auf
13. Veranstaltungshinweis: Familien leben Vielfalt - Vorschläge für eine sozial gerechte Familienpolitik
1.
Laute Kritik an mangelhafter Umsetzung der Kinderrechte

Vor 25 Jahren, am 5.04.1992, trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland in Kraft. Für das Deutsche Kinderhilfswerk und eine Reihe anderer kinderrechtlicher Akteure war das Jubiläum in der vergangenen Woche ein passender Zeitpunkt darauf aufmerksam zu machen, dass die Kinderrechte in Deutschland trotz einiger Fortschritte immer noch ein Schattendasein führen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. […] Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Regierung nach der Bundestagswahl unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die National Coalition Deutschland hob die Bedeutung der aktuellen Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel der Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung hervor. Das Grundgesetz sei Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert seien, müsste dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und – wo nicht vorhanden – einzurichten. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.

Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-kinderrechte-fristen-in-deutschland-ein-schattendasein>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 04.04.2017, <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de uploads tx_news>Pressemitteilung der National Coalition (PDF) und <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de presse pressemitteilungen meldung article pressemitteilung-25-jahre-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland-5-april-jedes-kind-soll-wis>Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte

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2.
Festakt zum 25-jährigen Jubiläum des Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Einen Tag vor dem Jubiläum des 25-jährigen Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland veranstaltete das Familienministerium einen politischen Festakt. An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.

„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas sprach sich für Kinderrechte im Grundgesetz aus. „Kinder sind Kinder und nicht bloß „kleine Erwachsene“. Sie haben andere Bedürfnisse und sind anderen Gefahren ausgesetzt als Erwachsene. Deshalb sollten ihre Rechte auch im Grundgesetz endlich ausdrücklich verankert werden", betonte er in seiner Rede.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen festakt-zum-25-jaehrigen-inkrafttreten-der-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

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3.
Jetzt bestellen - Kinderrechtepakete für Grundschulen

Der aktuelle Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat deutlich gemacht, dass nach wie vor viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte kennen. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das Deutsche Kinderhilfswerk stattet daher zum 25. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland 1.000 Grundschulen und 1.000 Kitas mit Kinderrechtepaketen aus.

Die Kinderrechtepakete für Grundschulen enthalten u.a. die Broschüre „Kinder fragen – Experten antworten“, das Arbeitsheft „Hier steht nichts drin – was du nicht über Kinderrechte wissen musst“ und eine eigens für das Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention herausgegebene Kinderrechte-Zeitschrift, Elterninfos in verschiedenen Sprachen sowie ein Praxismaterial für Lehrkräfte mit Fallbeispielen und praktischen Anregungen für den Unterricht. Pro Grundschule wird ein Kinderrechtepaket verschickt. Bei Interesse können die enthaltenen Materialien bedarfsorientiert nachbestellt werden.

Mehr Infos: Kostenfreie Bestellung <link http: shop.dkhw.de de home external-link-new-window external link in new>eines Kinderrechtepaketes für Grundschulen im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes und <link presse pressemitteilungen presse-details>Pressemitteilung von des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.04.2017

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4.
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat am 12.04.2017 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. „Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf würden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Nadine Schön, äußerte sich kritisch zur eiligen Reform des SGB VIII. Das Tempo des Familienministeriums bei der Reform sei grotesk und verhindere eine intensive fachliche Diskussion.

Am Vortag des Kabinettsbeschlusses hatte das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene Regelung kritisiert, die den Bundesländern die Möglichkeit zu gibt, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es demnach den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen>Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, <link https: www.cducsu.de presse pressemitteilungen die-reform-der-kinder-und-jugendhilfe-verdient-eine-intensive-fachliche>Pressemitteilung der CDU-/CSU-Fraktion, <link http: kijup-sgbviii-reform.de wp-content uploads rege-kjsg-12.4.2017.pdf external-link-new-window external link in new>Gesetzesentwurf (PDF) und <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-und-sozialverbaende-kritisieren-plaene-der-bundesregierung-zur-sgb-viii-refo>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.04.2017

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5.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Kinderehen im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Der Gesetzentwurf soll dem Schutz der betroffenen Minderjährigen dienen und Rechtsklarheit schaffen. Er sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält er Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen generell, aber betonte noch Änderungsbedarf beim Kindeswohlvorrang. „Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Damit bewegt sich der Gesetzentwurf entlang der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link http: www.bmjv.de shareddocs artikel de external-link-new-window external link in new>Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zu-kinderehen-geht-in-die-richtige-rich>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.04.2017

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6.
Europarat bereitet Aktionsplan für geflüchtete Kinder vor

Der Europarat will im Mai 2017 einen Aktionsplan zum Schutz von Migranten- und Flüchtlingskindern verabschieden. Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs des Europarates für Migration und Flüchtlinge hat in Vorbereitung dieses Aktionsplans einen Bericht über den Themenbereich veröffentlicht. Darin wird gefordert, unbegleitete Kinder wirksamer zu schützen und das Verschwinden von Kindern zu verhindern. Es wird kritisiert, dass es an geeigneten Maßnahmen zur Altersbestimmung und an einem wirksamen Vormundsystem für Kinder sowie am Zugang zu Information und Bildung mangelt. Gefordert wird, dass Flüchtlings- und Migrantenkinder gezielt sprachlich unterstützt werden, um ihre Integration zu ermöglichen. Die Aufnahmestaaten müssten dringend Alternativen zur Inhaftierung von Kindern finden und im Hinblick auf die Lebensbedingungen in den Aufnahmelagern sollen Mindeststandards erfüllt werden, wie etwa nach Geschlechtern getrennte Sanitäreinrichtungen, bessere Beleuchtung und kindgerechte Bereiche, um das Risiko sexuellen Missbrauchs zu beseitigen.

Mehr Infos: <link https: search.coe.int cm pages>Bericht (Englisch)

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7.
Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren Grund zu großer Sorge

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren darauf, bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder nicht nachzulassen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 939 Kinder (bis 13 Jahre) und 6.091 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen.

Bei der Suche nach diesen vermissten Kindern braucht es eine verbesserte Zusammenarbeit von Polizei- und Bundesbehörden auf der einen Seite und Suchdiensten wie dem des Deutschen Roten Kreuzes und den Jugendhilfeträgern vor Ort auf der anderen Seite. An erster Stelle sieht das Deutsche Kinderhilfswerk aber die Polizeibehörden in der Pflicht, die jedem vermissten Kind, egal ob es aus Deutschland oder einem anderen Land kommt, größtmögliche Aufmerksamkeit widmen müssen. Hier darf es keine Abstriche geben, auch wenn das an vielen Stellen mit einem enormen Aufwand verbunden ist.

Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-gestiegene-zahl-von-vermissten-fluechtlingskindern-bis-13-jahren-grund-zu>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 07.04.2017

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8.
Kabinettsbeschluss zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht

Das Bundeskabinett hat am 12.04.2017 den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben.

Nach den neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit sind in Deutschland mehr als zwei Millionen Minderjährige auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Im Dezember 2016 lebten demnach 2.003.805 Kinder unter 18 Jahren in Familien mit SGB-II Bezug. Das sind 3,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Quote der Kinder in der Grundsicherung stieg bundesweit von 13,6 auf 14,1 Prozent.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link http: www.bmas.de de presse pressemitteilungen kabinett-beschliesst-fuenften-armuts-und-reichtumsbericht.html>Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, <link https: statistik.arbeitsagentur.de nn_1021944 siteglobals forms rubrikensuche>Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bundesregierung-muss-analyse-im-fuenften-armuts-und-reichtumsbericht-tate>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.04.2017

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9.
Wahlrecht ab Geburt: Deutscher Familienverband startet bundesweite Kampagne

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!" macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht", kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass "alle Staatsgewalt vom Volke" ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene. Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden", fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt.

Mehr Infos: <link http: wahlrecht.jetzt external link in new>Kampagnen-Seite "Wahlrecht ab Geburt - Nur wer wählt, zählt!" und <link http: www.deutscher-familienverband.de presse pressemitteilungen>Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes

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10.
Online-Karte für Jugendpartizipation und -engagement

Ab sofort gibt es im Netz für Engagierte und Neugierige eine Gelegenheit, sich einen Überblick über Initiativen im Bereich der Kinder- und Jugendpartizipation zu verschaffen. Die Servicestelle Jugendbeteiligung hat eine interaktive und strukturell offene Online-Karte Deutschlands erstellt, die Initiatorinnen und Initiatoren von Jugendprojekten, Jugendorganisationen und Jugendverbänden aktiv mitgestalten können. Der Überblick über die jugendliche Engagementlandschaft in Deutschland soll Anreize und Ideen für ehrenamtliches Engagement schaffen. Jungen Engagierten soll außerdem die Möglichkeit geboten werden, persönliche Netzwerke aufzubauen und Projekte miteinander zu vernetzen. Aktuell bildet die Karte etwa 250 Jugendorganisationen, Jugendparlamente und freie Jugendprojekte ab. Interessierte Einrichtungen sind eingeladen, sich am Projekt zu beteiligen und ihre Vorhaben in die Karte einzutragen.

Mehr Infos: <link https: www.servicestelle-jugendbeteiligung.de engagementlandschaft>Engagementlandschaft der Servicestelle Jugendbeteiligung

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11.
„Bestimmt bunt“ - neue Programmwebseite zu Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita ist online

Mit dem Modellprojekt "bestimmt bunt - Vielfalt und Mitbestimmung" setzt das Deutsche Kinderhilfswerk einen besonderen Schwerpunkt auf die frühkindliche Bildung. Im Rahmen des Projekts werden Kindertageseinrichtungen fortgebildet und fachlich begleitet. Im Fokus steht dabei, die pädagogischen Fachkräfte gegen Vorurteile zu sensibilisieren, den Kitaalltag vielfaltsbewusst zu gestalten und die demokratischen Kompetenzen der Kinder von Anfang an zu fördern. Die neue Programmwebseite richtet sich vor allem an interessierte Fachkräfte und bietet zahlreiche Hintergrundinformationen, Materialien und Methodentipps rund um die Themen Vielfalt und Mitbestimmung in Kitas.

Mehr Infos: <link http: www.kinderrechte.de aktionen-projekte bestimmt-bunt external link in new>Projektwebseite zu "bestimmt bunt"

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12.
„Spiel! Platz ist überall!“ – Deutsches Kinderhilfswerk ruft zur Beteiligung am Weltspieltag 2017 auf

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und ihre Eltern, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag am 28.05.2017 auf. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Spiel! Platz ist überall!“. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, zu spielen und sich möglichst im gesamten Stadtraum frei zu bewegen. Dazu sollen in möglichst vielen Kommunen riesige Kreidebilder mitten in den Städten und Gemeinden entstehen. Alle Kinder und ihre Eltern sind dazu aufgerufen, ihre vielfältigen Wunschvorstellungen von einer bespielbaren Stadt malerisch – gerne auf dem Marktplatz oder direkt vor dem Rathaus – zu verdeutlichen. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag 2017 hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen, Botschafter ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers.

Der Weltspieltag 2017 wird im deutschsprachigen Raum zum zehnten Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr mehr als 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Mehr Infos: <link http: www.weltspieltag.de>Übersicht aller Aktionen und <link presse pressemitteilungen presse-details spiel-platz-ist-ueberall-deutsches-kinderhilfswerk-ruft-zur-beteiligung-am-weltspieltag-2017-au>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 09.04.2017

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13.
Veranstaltungshinweis: Familien leben Vielfalt - Vorschläge für eine sozial gerechte Familienpolitik

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen.

Die Heinrich-Böll-Stiftung veranstaltet anlässlich des Internationalen Tages der Familie in diesem Jahr am 15./16.05.2017 eine große Familien-Konferenz in Berlin, bei der unter anderem Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, am Ende des ersten Tages auf einem politischen Podium zum Thema „Teilhabe von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ zu Gast sein wird. Weitere Themen der Familien-Konferenz sind Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen, bessere Absicherung von Alleinerziehenden und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit.

Mehr Infos: <link http: calendar.boell.de de event familien-leben-vielfalt>Programm und Anmeldung

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