Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre haben spezielle Rechte: die Kinderrechte. Denn Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz und die Möglichkeit, sich gut zu entwickeln. Die Kinderrechte sagen zum Beispiel, dass ihr bei allen Themen, die euch betreffen, mitreden könnt oder niemand euch diskriminieren darf. Die Kinderrechte sorgen dafür, dass es euch gut geht.
Aber jetzt wird´s knifflig! Wenn die Kinderrechte nicht im Grundgesetz stehen, ist es schwieriger, sie einzufordern. Zum Beispiel von dir, deinen Eltern oder anderen Menschen. Und vor Gericht werden sie auch nicht immer beachtet.
Lösung: Würden die Kinderrechte im Grundgesetz – dem „höchsten“ Gesetz in Deutschland – stehen, würde für Staat und Gesellschaft die Verpflichtung wachsen, sich an die Kinderrechte zu halten. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Wer sind „wir“? Wir sind über 60 Organisationen, die sich zur Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ zusammengeschlossen haben, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, Plan International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. |