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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für bessere Teilhabe von Kindern an
2. Vorausberechnung des WSI - Anstieg der Kinderarmut im Jahr 2016
3. Studie der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Rosa-Luxemburg-Stiftung über Kinderarmut und Reichtum in Deutschland
4. Save the Children kritisiert Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften
5. Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
6. Bündnis mahnt zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an
7. Deutsches Kinderhilfswerk: Kita- und Schulessen bundesweit verbessern
8. Europarat beschließt Aktionsplan zum Schutz von Flüchtlingskindern und minderjährigen Migrantinnen und Migranten
9. UNICEF-Bericht zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten
10. Umfrage zum Weltspieltag 2017: Breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für mehr Spielstraßen und einen autofreien Sonntag
11. KidsRights Index 2017 veröffentlicht
12. Veranstaltungsvormerkung: Wie steht´s? - Kinder- und Jugendrechte - Wie geht´s?
1.
Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für bessere Teilhabe von Kindern an

Die Heinrich-Böll-Stiftung und das Deutsche Kinderhilfswerk haben eine gemeinsame Studie zum Thema „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ veröffentlicht. In dieser werden föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland angemahnt. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt darüber hinaus vor, den Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.

Die Studie macht zudem klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt.

Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details heinrich-boell-stiftung-und-deutsches-kinderhilfswerk-aktuelle-studie-mahnt-foederale-reformen-fuer-be>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.05.2017 und <link http: www.dkhw.de teilhabechancen>Studie (PDF)

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2.
Vorausberechnung des WSI - Anstieg der Kinderarmut im Jahr 2016

Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen - mit und ohne Migrationshintergrund - aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.

Mehr Infos: <link https: www.boeckler.de>Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung und <link https: www.boeckler.de wsi_108105.htm>WSI-Verteilungsmonitor

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3.
Studie der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Rosa-Luxemburg-Stiftung über Kinderarmut und Reichtum in Deutschland

Lebensqualität, Bildung, Gesundheit und Zukunftschancen von Kindern sind durch das Aufwachsen in Armut massiv beeinflusst“, fasst Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal die Auswirkungen von Armut auf das gesamte Leben zusammen. Dabei erleiden arme Kinder in Deutschland kaum absolutes Elend oder bedrohlichen Hunger. Verglichen mit dem durchschnittlichen Lebensstandard sind sie jedoch mit Entbehrungen, Ausgrenzungen und Benachteiligungen konfrontiert. Ziel der am 11.05.2017 in Berlin vorgestellten Studie ist es, Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut für die kommunale, landes- und bundespolitische Ebene zu erarbeiten. Es werden sowohl parlamentarische Initiativen angeregt, als auch Möglichkeiten aufgezeigt, auf allen sozialen Ebenen in die Debatten einzugreifen.

Mehr Infos: <link https: www.rosalux.de fileadmin rls_uploads pdfs studien kinderarmut_studie.pdf>Studie Kinderarmut und Reichtum in Deutschland (PDF)

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4.
Save the Children kritisiert Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Save the Children Deutschland hat den Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften kritisiert. Zwar soll eine bundeseinheitliche Regelung durch eine Änderung von Paragraf 44 im Asylgesetz verankert werden. Der Vorschlag ist aber halbherzig statt hinreichend", sagt Bidjan Nashat, Programm-Vorstand von Save the Children Deutschland. Der schmale Zusatz besagt unter anderem: Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen Konzepte zum Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen vor Gewalt in diesen Einrichtungen entwickeln und anwenden." Der größte Mangel dieser Formulierung, so Nashat: Sollen bedeutet auch juristisch nicht müssen - im Zweifel könnten Träger sogar ganz darum herum kommen, Schutzkonzepte zu entwickeln. Entsprechend sind auch keine Sanktionen vorgesehen, falls das nicht geschieht."

Save the Children und weitere Nichtregierungsorganisationen hatten im Rahmen einer Initiative des Familienministeriums Mindeststandards zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Sie sollen als Bezugsrahmen für angemessene und verpflichtende Konzepte zum Schutz von Kindern dienen. Im Gesetzentwurf finden sie jedoch kaum Berücksichtigung.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de blob a74ff2e754ed65d238462db7cbe220cb>Gesetzesentwurf (PDF), <link https: www.savethechildren.de uploads media pm_savethechildren_gesetzesaenderung.pdf external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Save the Children (PDF) und <link https: www.bmfsfj.de blob schutzkonzept-mindeststandards-unterkuenfte-data.pdf>Mindeststandards der Initiative "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" (PDF)

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5.
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen

Nach dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Über Letzteres soll, anders als bei der Nichtigkeitserklärung noch jünger geschlossener Ehen, ein Gericht entscheiden.

Zeitgleich beschäftigten sich am 17.05.2017 der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema Kinderehen. Dabei wurden sehr unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die Neuregelung vorgetragen. Der Bundesrat hatte in seiner am 12.05.2017 beschlossenen Stellungnahme ebenfalls Änderungsvorschläge gemacht. Diese umfassten unter anderem den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung mit 16 oder 17 geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr" unterbleiben können, vielmehr sollten "weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw20-pa-recht-kinderehe external-link-new-window external link in new>Protokoll öffentliche Anhörung am 17.05.2017 im Rechtsausschuss, <link https: www.bundestag.de presse hib external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf, <link https: www.bundestag.de presse hib external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages zum Ausschuss Wirtschafltliche Zusammenarbeit/ Entwicklung und <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bundestag-muss-bedenken-des-bundesrates-bei-kinderehen-beruecksichtigen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.05.2017

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6.
Bündnis mahnt zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an

In ihrer Sitzung am 19.05.2017 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen und eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Zielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen.

Der AWO-Bundesverband hat den Beschluss als längst überfällig begrüßt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Ein breites Bündnis von 30 Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, hatte im Vorfeld der Jahreskonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz am 18. und 19.05.2017 die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen angemahnt. Daneben braucht es aus Sicht der Organisationen weitere Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland sowie ein entsprechendes Investitionsprogramm.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen ministerinnen-und-minister-einigen-sich-auf-gemeinsamen-weg-fuer-bessere-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung BMFSFJ, <link http: www.awo-schwedt.de awo-begruesst-eckpunkte-fuer-kita-qualitaetsentwicklungsgesetz-894418.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der AWO und <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details buendnis-mahnt-im-vorfeld-der-familienministerkonferenz-zuegige-einfuehrung-bundeseinheitlicher-qualitae external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.05.2017

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7.
Deutsches Kinderhilfswerk: Kita- und Schulessen bundesweit verbessern

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Bundestagsdebatte über ein „Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen gefordert. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-kita-und-schulessen-bundesweit-verbessern external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 18.05.2017

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8.
Europarat beschließt Aktionsplan zum Schutz von Flüchtlingskindern und minderjährigen Migrantinnen und Migranten

Die 47 Mitglieder des Europarates haben am 19.05.2017 bei ihrer Sitzung in Nikosia, Zypern, einen Aktionsplan (2017-2019) für den Schutz von Flüchtlingskindern und minderjährige Migrantinnen und Migranten verabschiedet. Der Aktionsplan besteht aus drei Säulen, die den besseren Schutz von Kindern sicherstellen sollen. Diese sind der Zugang zu Rechten und kinderfreundlichen Verfahren, die Gewährleistung von wirksamen Schutz und die Verbesserung der Integration von Kindern in den Aufnahmegesellschaften. 

Es wurde beschlossen, dass die Abteilung Kinderrechte des Europarates die im Aktionsplan enthaltenden Aktivitäten ausführen und unterstützen wird. Diese sind unter anderem die Entwicklung neuer Richtlinien zur Altersbestimmungen und Vormundschaft, ein Handbuch zu kinderfreundlichen Informationen sowie Weiterbildungen zu kinderfreundlichen Verfahren.

Mehr Infos: <link http: www.coe.int en web portal>Pressemitteilung des Europarates (Englisch)

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9.
UNICEF-Bericht zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten

Die weltweite Zahl von Kindern und Jugendlichen, die allein als Flüchtlinge oder Migrant/innen unterwegs sind, hat sich laut UNICEF seit 2010 verfünffacht. Allein in den vergangenen beiden Jahren wurden in 80 Ländern etwa 300.000 unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren registriert. Zu diesem Ergebnis kommt UNICEF in dem neuen Bericht „A child is a child. Protecting children on the move from violence, abuse and exploitation“. Der Report dokumentiert die Motive der Heranwachsenden, sich auf den Weg zu machen sowie die Risiken, denen sie ausgesetzt sind.

Im Vorfeld des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der G7 am 26. und 27.05.2017 in Italien hat UNICEF einen Sechs-Punkte-Plan zum Schutz von geflüchteten und migrierten Kindern vorgelegt. Laut des Berichts haben 170.000 unbegleitete Kinder unter 18 Jahre in den Jahren 2015 und 2016 Asyl in Europa beantragt. 92 Prozent aller Minderjährigen, die Italien über den Seeweg erreichten, waren unbegleitet und von ihren Eltern getrennt.

Mehr Infos: <link https: www.unicef.de blob acaf7e52cf898706ebbfc71702fb471c a-child-is-a-child--unicef-report-17-05-2017-data.pdf>UNICEF-Bericht (PDF, Englisch)

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10.
Umfrage zum Weltspieltag 2017: Breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für mehr Spielstraßen und einen autofreien Sonntag

Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist dafür, in Wohngebieten mehr Spielstraßen einzurichten, damit Kinder mehr Platz zum Spielen haben. Eine Mehrheit spricht sich zudem für einen autofreien Sonntag einmal im Jahr aus, an dem Kinder überall in der Stadt und auf den Straßen spielen können. Gleichzeitig ist eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass Kinder heutzutage noch genug Raum und Zeit haben, um draußen frei spielen zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai.

79 Prozent der Befragten sind dafür, mehr verkehrsberuhigte Bereiche, sogenannte „Spielstraßen“, in Wohngebieten einzurichten, um mehr Platz zum Spielen zur Verfügung zu stellen, 19 Prozent sprechen sich dagegen aus. Die Mehrheit der Befragten (57 Prozent) findet den Vorschlag, dass es einmal im Jahr einen autofreien Sonntag geben soll, an dem Kinder überall in der Stadt und auf den Straßen spielen können, „gut“ (31 Prozent) oder sogar „sehr gut“ (26 Prozent). 43 Prozent finden diesen Vorschlag hingegen „weniger gut“ (20 Prozent) oder sogar „überhaupt nicht gut“ (23 Prozent).

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details repraesentative-umfrage-im-auftrag-des-deutschen-kinderhilfswerkes-zum-weltspieltag-2017-breite-mehr external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.05.2017

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11.
KidsRights Index 2017 veröffentlicht

Der KidsRights Index 2017 misst die Umsetzung der Kinderrechte in Ländern weltweit. Der Index wird jährlich von der Kids Rights Foundation in Zusammenarbeit mit der Erasmus-Universität Rotterdam und dem International Institute of Social Studies erhoben. Das Ranking gründet auf insgesamt fünf Kriterien: dem Recht auf Leben; dem Recht auf Gesundheit; dem Recht auf Bildung und Erziehung; dem Recht auf Schutz und auf dem Engagement, das jedes Land auf die Umsetzung dieser Rechte verwendet.

Deutschland steht in dem Ranking auf dem 18. Platz. Im Vorjahresindex stand das Land noch auf Platz 12. Allerdings hat der leichte Abstieg wenig mit verschlechterten Umständen in Deutschland selbst zu tun. "Die deutschlandspezifischen Daten haben sich nicht wesentlich verändert”, sagt Ellen Vroonhof, Project Manager bei KidsRights. Nach Auskunft der Autoren zeigt der KidsRights Index eines sehr deutlich: Wirtschaftlich starke Länder übertreffen schwächere Nationen in ihrer Leistung nicht zwingend. Das liegt an einem weiteren Kriterium des Index: Er beurteilt das Engagement der Länder in Bezug auf Kinderrechte nicht nur absolut, sondern auch gemessen an den Ressourcen, die den jeweiligen Ländern zur Verfügung stehen. So erklärt sich auch die Position ärmerer Länder wie Thailand und Tunesien unter den besten zehn. Beiden Ländern gelinge es, ein befähigendes Umfeld für die Rechte von Kindern zu schaffen.

Mehr Infos: <link http: kidsrightsindex.org external-link-new-window external link in new>Webseite des Kids Rights Index 2017 (Englisch) und <link http: www.dw.com de a-38829086>Artikel Deutsche Welle <link http: www.dw.com de a-38829086>zum Thema

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12.
Veranstaltungsvormerkung: Wie steht´s? - Kinder- und Jugendrechte - Wie geht´s?

Kinder- und Jugendrechte sind präsent, aber nicht allgegenwärtig. Nach wie vor gilt es, Kinder- und Jugendrechte zu fokussieren, zu stärken und vor allem zu verstetigen. Dazu beitragen soll die landesweite Fachtagung "Wie steht´s? - Kinder- und Jugendrechte - Wie geht´s?". Der Fokus der Tagung liegt dabei auf den Lebensbereichen der jungen Menschen.

Der Fachtag wird in Gesprächsrunden sowie in Fachforen die Möglichkeit bieten, die Perspektiven und Herausforderungen für die Ausgestaltung der Kinderrechte zu diskutieren, um darauf aufbauend mögliche weitere Schritte zu entwickeln. Eingeladen zur Tagung sind Kinder und Jugendliche, Multiplikator/innen, Studierende, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen ASD, Vertreter/innen von Politik und Verwaltung sowie alle am Thema interessierten Menschen. Die Fachtagung ist eine Kooperation der folgenden Akteure: Der Paritätischer Sachsen-Anhalt, Hochschule Magdeburg-Stendal, Kinder- und Jugendbeauftragte der Städte Magdeburg und Halle (Saale), Landesjugendamt des Landes Sachsen-Anhalt und Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt.

Mehr Infos: <link http: www.paritaet-lsa.de cms external-link-new-window external link in new>Zur Veranstaltungsinformation vom Paritätischen Sachsen-Anhalt

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