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Newsletter Kinderpolitik
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5. |
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen |
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Nach dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Über Letzteres soll, anders als bei der Nichtigkeitserklärung noch jünger geschlossener Ehen, ein Gericht entscheiden.
Zeitgleich beschäftigten sich am 17.05.2017 der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema Kinderehen. Dabei wurden sehr unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die Neuregelung vorgetragen. Der Bundesrat hatte in seiner am 12.05.2017 beschlossenen Stellungnahme ebenfalls Änderungsvorschläge gemacht. Diese umfassten unter anderem den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung mit 16 oder 17 geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr" unterbleiben können, vielmehr sollten "weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw20-pa-recht-kinderehe external-link-new-window external link in new>Protokoll öffentliche Anhörung am 17.05.2017 im Rechtsausschuss, <link https: www.bundestag.de presse hib external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf, <link https: www.bundestag.de presse hib external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages zum Ausschuss Wirtschafltliche Zusammenarbeit/ Entwicklung und <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bundestag-muss-bedenken-des-bundesrates-bei-kinderehen-beruecksichtigen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.05.2017 |
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6. |
Bündnis mahnt zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an |
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In ihrer Sitzung am 19.05.2017 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen und eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Zielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen.
Der AWO-Bundesverband hat den Beschluss als längst überfällig begrüßt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“
Ein breites Bündnis von 30 Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, hatte im Vorfeld der Jahreskonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz am 18. und 19.05.2017 die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen angemahnt. Daneben braucht es aus Sicht der Organisationen weitere Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland sowie ein entsprechendes Investitionsprogramm.
Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen ministerinnen-und-minister-einigen-sich-auf-gemeinsamen-weg-fuer-bessere-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung BMFSFJ, <link http: www.awo-schwedt.de awo-begruesst-eckpunkte-fuer-kita-qualitaetsentwicklungsgesetz-894418.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der AWO und <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details buendnis-mahnt-im-vorfeld-der-familienministerkonferenz-zuegige-einfuehrung-bundeseinheitlicher-qualitae external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.05.2017
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10. |
Umfrage zum Weltspieltag 2017: Breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für mehr Spielstraßen und einen autofreien Sonntag |
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Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist dafür, in Wohngebieten mehr Spielstraßen einzurichten, damit Kinder mehr Platz zum Spielen haben. Eine Mehrheit spricht sich zudem für einen autofreien Sonntag einmal im Jahr aus, an dem Kinder überall in der Stadt und auf den Straßen spielen können. Gleichzeitig ist eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass Kinder heutzutage noch genug Raum und Zeit haben, um draußen frei spielen zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai.
79 Prozent der Befragten sind dafür, mehr verkehrsberuhigte Bereiche, sogenannte „Spielstraßen“, in Wohngebieten einzurichten, um mehr Platz zum Spielen zur Verfügung zu stellen, 19 Prozent sprechen sich dagegen aus. Die Mehrheit der Befragten (57 Prozent) findet den Vorschlag, dass es einmal im Jahr einen autofreien Sonntag geben soll, an dem Kinder überall in der Stadt und auf den Straßen spielen können, „gut“ (31 Prozent) oder sogar „sehr gut“ (26 Prozent). 43 Prozent finden diesen Vorschlag hingegen „weniger gut“ (20 Prozent) oder sogar „überhaupt nicht gut“ (23 Prozent).
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details repraesentative-umfrage-im-auftrag-des-deutschen-kinderhilfswerkes-zum-weltspieltag-2017-breite-mehr external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.05.2017 |
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12. |
Veranstaltungsvormerkung: Wie steht´s? - Kinder- und Jugendrechte - Wie geht´s? |
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Kinder- und Jugendrechte sind präsent, aber nicht allgegenwärtig. Nach wie vor gilt es, Kinder- und Jugendrechte zu fokussieren, zu stärken und vor allem zu verstetigen. Dazu beitragen soll die landesweite Fachtagung "Wie steht´s? - Kinder- und Jugendrechte - Wie geht´s?". Der Fokus der Tagung liegt dabei auf den Lebensbereichen der jungen Menschen.
Der Fachtag wird in Gesprächsrunden sowie in Fachforen die Möglichkeit bieten, die Perspektiven und Herausforderungen für die Ausgestaltung der Kinderrechte zu diskutieren, um darauf aufbauend mögliche weitere Schritte zu entwickeln. Eingeladen zur Tagung sind Kinder und Jugendliche, Multiplikator/innen, Studierende, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen ASD, Vertreter/innen von Politik und Verwaltung sowie alle am Thema interessierten Menschen. Die Fachtagung ist eine Kooperation der folgenden Akteure: Der Paritätischer Sachsen-Anhalt, Hochschule Magdeburg-Stendal, Kinder- und Jugendbeauftragte der Städte Magdeburg und Halle (Saale), Landesjugendamt des Landes Sachsen-Anhalt und Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt.
Mehr Infos: <link http: www.paritaet-lsa.de cms external-link-new-window external link in new>Zur Veranstaltungsinformation vom Paritätischen Sachsen-Anhalt |
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