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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Deutsches Kinderhilfswerk fordert verstärktes Engagement bei politischer Bildung in Schulen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesländer zu einem verstärkten Engagement im Bereich der politischen Bildung in Schulen auf. „Die rechtsextremistischen Ausschreitungen der letzten Tage und Wochen zeigen deutlich, dass bei der politischen Bildung in Deutschland an vielen Stellen dringender Handlungsbedarf besteht. Gerade in Schulen kann politisches Interesse geweckt werden, das belegen Umfragen des Deutschen Kinderhilfswerkes immer wieder. Fächer wie Politik, Sozialkunde oder Geschichte dürfen daher nicht weiter zugunsten Pisa-relevanter Fächer wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften aus dem Stundenplan zurückgedrängt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Schule ist der Lernort für Politik schlechthin. Hier findet der Transfer sozialer Kompetenzen statt, politisches Interesse kann dort hervorragend geweckt werden. Politische Bildung in Schulen fördert unsere Demokratie und kann ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglichen.“
„Neben der politischen Bildung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Umsetzung des Rechtes auf Beteiligung laut UN-Kinderrechtskonvention ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Deshalb sollte zukünftig sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden damit sowohl die Kinder und Jugendlichen gestärkt, die durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, als auch langfristig unsere Demokratie“ so Hofmann weiter.
Mehr dazu in der <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fordert-verstaerktes-engagement-bei-politischer-bildung-in-schulen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 27.08.2015 |
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2. |
Gemeinschaftsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg setzt erfolgreiche Arbeit fort, sowie: Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes nehmen bis 30. September 2015 Anträge entgegen |
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Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg setzt seine erfolgreiche Arbeit auch in 2015 fort. Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen. Für Projekte, die möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein sollen, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg in 2015 Fördermittel in Höhe von 72.500 Euro bereit. Interessierte Projekte haben jetzt noch die Möglichkeit, entsprechende finanzielle Mittel zu beantragen.
Auch mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sind Kinderrechte noch immer nicht selbstverständlicher Bestandteil unseres Alltags. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte Bescheid wissen, um sie einfordern zu können. Der gemeinsame Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg ist ein wichtiger Baustein für die Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressen in Brandenburg. Weitere Informationen zum Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter <link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de laenderfonds brandenburg-demokratie-und-wahlen.html external-link-new-window external link in new>www.dkhw-foerderdatenbank.de/laenderfonds/brandenburg-demokratie-und-wahlen.html
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes nehmen bis 30. September 2015 Anträge entgegen
Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit haben noch bis zum 30. September 2015 die Möglichkeit, einen Antrag beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht durchgeführte Projekte stellen. Weitere Informationen zu den Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter <link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de themenfonds.html>www.dkhw-foerderdatenbank.de/themenfonds.html |
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3. |
Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz |
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Der für Amtshaftungsansprüche zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seinem Urteil vom 26. August 2015 die Klagen von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehren, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden hat die Stadt Leipzig zwar die ihr nach § 24 Abs.2 SGB VIII obliegende Amtspflicht, den Kindern der Klägerinnen einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt. Die Klägerinnen seien aber nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht.??Den Klägerinnen selbst stehe kein Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagestätte zu. Anspruchsinhaber sei alleine das Kind. Die Klägerinnen seien nicht in den Schutzbereich des § 24 Abs. 2 SGB VIII einbezogen. Ziel des Gesetzes sei die frühkindliche Förderung. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die notwendige Folge der breiten Schaffung von Kindertagestätten.?
Die OLG-Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können sich an den Bundesgerichtshof wenden. Rechtsanwalt Klaus Füßer, der zwei der Mütter vertritt, hatte schon bei der mündlichen Verhandlung angekündigt, dass er seinen Mandanten die Revision empfehlen werde.
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.justiz.sachsen.de olg content>Pressemitteilung des OLG Dresden vom 26.08.2015
In erster Instanz war der Klage am 02.02.2015 vom Landgericht Leipzig stattgegeben worden, mehr dazu in der <link http: www.justiz.sachsen.de lgl content>Pressemitteilung des Landgerichtes Leipzig zu diesem Urteil |
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6. |
Bertelsmann - Ländermonitor: Frühkindliche Bildung |
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Am Montag ist von der Bertelsmann-Stiftung der Ländermonitor frühkindliche Bildung vorgelegt worden. Der Ländermonitor wird jährlich aktualisiert. Die Bertelsmann Stiftung wertet hierzu Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, weiterer amtlicher Statistiken sowie einer Befragung aller zuständigen Fachministerien der Bundesländer aus. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2014. Die Berechnungen hat der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut / Technische Universität Dortmund durchgeführt. Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden sich unter <link http: www.laendermonitor.de>www.laendermonitor.de. Zudem liefert der Ländermonitor für jedes Bundesland ein Profil seines frühkindlichen Bildungssystems.
Die Bertelsmann-Stiftung selbst schreibt dazu: Trotz positivem Trend: zu wenig Personal in Kitas
Drei Kinder oder sechs? Das Betreuungsverhältnis in einer Kita sagt viel über deren pädagogische Qualität – und über die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Diese sind vielfach belastet durch ungünstige Personalschlüssel, befristete Arbeitsverträge und besonderen Zeitdruck für Teilzeitkräfte.
Jahrelang stand in Deutschlands Kindertageseinrichtungen der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze im Vordergrund, jetzt wird auch stärker in Qualität investiert. Dem aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" zufolge haben sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre die Betreuungsverhältnisse in fast jedem Bundesland verbessert. Derzeit kommen auf eine vollzeitbeschäftigte Kita-Fachkraft durchschnittlich 4,4 ganztags betreute Krippenkinder oder 9,5 Kindergartenkinder. Zwei Jahre zuvor war eine Erzieherin durchschnittlich noch für 4,8 Krippen- oder 9,8 Kindergartenkinder zuständig.??Während der Anspruch auf einen Kita-Platz per Bundesgesetz geregelt ist, sind die konkreten Rahmenbedingungen Ländersache. Das führt zu erheblichen Unterschieden in der Betreuungsqualität. Die besten Personalschlüssel haben inzwischen die Kitas in Baden-Württemberg. 3,1 Krippenkinder und 7,7 Kindergartenkinder kommen hier auf eine Erzieherin. Das ist der bundesweit günstigste Wert und bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber 2012, als die Personalschlüssel 1 zu 3,5 und 1 zu 8,6 betrugen.
Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de themen aktuelle-meldungen august trotz-positivem-trend-zu-wenig-personal-in-kitas>Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 24.08.2015
Im Familienministerium schätzt man die Angelegenheit folgendermaßen ein:
„Der positive Trend setzt sich fort. Weitere Anstrengungen sind notwendig Der heute (Montag) von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Ländermonitor frühkindliche Bildung bestätigt den Ansatz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Kitaqualität:
"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung, aber es bedarf weiterer Anstrengungen aller Beteiligten, um für die Kinder eine gute Tagesbetreuung zu ermöglichen und gute Rahmenbedingungen für die Fachkräfte zu schaffen. Der Ländermonitor zeigt eindrücklich, dass wir bei der Qualität der Kindertagesbetreuung noch einen längeren Weg vor uns haben. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die freiwerdenden Mittel des Betreuungsgeldes gemeinsam mit den Ländern für gute Kinderbetreuung zur Verfügung stellen", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Insgesamt setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: Die Personalschlüssel in den Kitas verbessern sich oder bleiben konstant. Der vielfach befürchtete Qualitätsverlust durch den Kitaausbau ist ausgeblieben. In einzelnen Ländern sind seit 2012 deutliche Verbesserungen zu verzeichnen.
"Wir haben im vergangenen Jahr einen Prozess angestoßen, in dem wir gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Trägern und Gewerkschaften sowie den Wirtschaftsverbänden die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern wollen", so Ministerin Schwesig. Im November dieses Jahres wird die nächste Bund-Länder Konferenz "Frühe Bildung" stattfinden.“
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj presse>Pressemitteilung des BMFSFJ vom 24.08.2015 |
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7. |
Mehr als 1000 Familien fordern eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen und ziehen mit einer Massenklage vor das Bundesverfassungsgericht |
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Nach Ansicht der Kläger werden Familien verfassungswidrig doppelt zur Kasse gebeten, da sie zum einen in die Sozialversicherung als auch für die Kindererziehung zahlten.
Initiator der Aktion sind der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK). In der Selbstdarstellung heißt es u.a.:
„Eine familiengerechte Gesellschaft mit guten und fairen Rahmenbedingungen für Eltern und Kinder ist ein zentrales Ziel des Familienbundes der Katholiken. Eine familiengerechte Gesellschaft heißt Kinder willkommen und schätzt die Erziehungsarbeit der Eltern. Um diese Wertschätzung der Erziehungsleistung geht es uns bei unserer neuen Aktion Widerspruch, die wir gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband unter dem Motto „Wir jammern nicht, wir klagen“ durchführen.
Worum geht es?
14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern leisten einen doppelten Beitrag für die Sozialversicherungen. Eltern erbringen dadurch, dass sie Zeit, Energie und Geld in ihre Kinder investieren, neben der Beitragszahlung eine entscheidende Leistung für die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme. Diese Leistung wird ihnen jedoch nicht ausreichend anerkannt. Wer Kinder erzieht, muss deutlich entlastet werden! Deshalb rufen wir alle Eltern auf: Legen Sie Widerspruch ein gegen die Höhe der Beiträge, die Sie in die Sozialversicherungen zahlen! Unterstützen Sie uns dabei, einen fairen Ausgleich für die Erziehungsleistung der Eltern zu erzielen!
2001 erhielt der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht den ausdrücklichen Auftrag zu prüfen, wie Eltern in den Sozialversicherungen besser gestellt werden können. Diese Prüfung fand nie wirklich statt! Noch immer zahlen Eltern und Kinderlose mit gleichem Einkommen die gleichen Beiträge. Freibeträge für Kinderkosten wie in der Einkommensteuer – eine Bedingung für familiengerechte Sozialsysteme! – sind in der Pflege-, Renten- und Krankenversicherung Fehlanzeige. Und das kostet Eltern jeden Monat sehr viel Geld.
Familien haben genug davon. Jetzt jammern wir nicht länger, jetzt klagen wir. Die Klage des Familienbundes auf Beitragsgerechtigkeit in den sozialen Sicherungssystemen liegt derzeit beim Bundessozialgericht zur Entscheidung, ein Urteil wird im Herbst des Jahres erwartet."
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.elternklagen.de>www.elternklagen.de, <link https: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs entscheidungen de rs20010403_1bvr162994.html>hier kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2001 nachgelesen werden. |
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8. |
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Große Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen und Antwort der Bundesregierung, sowie: Auswertung der Inobhutnahmezahlen 2014 durch den BUMF |
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Die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Deutschland hat sich den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5564) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip.bundestag.de btd pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/2999) hervor. Danach stieg diese Zahl der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge von 2.822 im Jahr 2010 über 3.482 im Jahr 2011 und 4.767 im Jahr 2012 auf 6.584 im Jahr 2013.
In den 6.584 Fällen des Jahres 2013 waren den Angaben zufolge 726 der Betroffenen weiblich und 5.858 männlich. Insgesamt waren von ihnen laut Vorlage 377 jünger als 14 Jahre, 1.647 im Alter von 14 bis unter 16 Jahre und 4.560 im Alter von 16 bis unter 18 Jahre.
Die Feststellungen der Bundespolizei von allein reisenden ausländischen Personen, bei denen nur Personen bis zum 16. Lebensjahr erfasst wurden, stiegen der Antwort zufolge von 282 Betroffenen im Jahr 2010 über 365 im Jahr 2011, 403 im Jahr 2012 und 443 im Jahr 2013 auf 1.087 im Jahr 2014. Als Hauptherkunftsländer werden dabei für das vergangene Jahr Afghanistan mit 536 Fällen vor Eritrea mit 171 und Somalia mit 91 ausgewiesen, gefolgt von Syrien mit 73 und Marokko mit 66 Fällen.
Wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt, gehören ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, "zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt". Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, sei für die Bundesregierung "ein Anliegen von höchster Priorität, dem sie sich angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleitet nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit" zuwendet.
"Unter den Menschen, die zu uns kommen, sind auch immer mehr ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen und hier weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen", schreibt die Bundesregierung. Daher bringe sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg. Damit verfolge sie das Ziel, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, "weiterhin bestmöglich gerecht zu werden".
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.bundestag.de presse hib>Pressemitteilung des Bundestages vom 06.08.2015
Der Bundesfachverband UMF erhebt jährlich die Inobhutnahmezahlen bei Jugendämtern auf kommunaler und auf Landesebene. Die Auswertung der Erhebung zu Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 liegt nun vor. Demnach ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um etwa 45% auf 10.404 gestiegen.
Die vollständige Erhebung gibt es <link http: www.b-umf.de images inobhutnahmen-2015-web.pdf>hier zum download als pdf-Dokument. |
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