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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Deutsches Kinderhilfswerk beklagt mangelhafte Umsetzung in Deutschland
2. Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention gehören ins Grundgesetz
3. Deutsches Kinderhilfswerk fordert Bekämpfung von Kinderarmut - Armutsgefährdungsquoten von Kindern sind in allen Bundesländern höher als die von Erwachsenen
4. Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern abschaffen
5. Zweiter Kinderrechtereport veröffentlicht – Kinder und Jugendliche checken Verwirklichung der Kinderrechte
6. Studie zur Berücksichtigung des Kindeswohls in Asyl- und Rückkehrprozessen zeigt Defizite
7. Zugang zum Schulsystem ist spätestens drei Monate nach Asylantrag sicherzustellen
8. Thesenpapier beschreibt gute demokratische, partizipative und diversitätsbewusste Arbeit in der Kindertagesbetreuung
9. Bundesfamilienministerium blickt zurück auf Kinderrechte-Bustour
10. Neue Kinderwebseite des Bundesfamilienministeriums erklärt die Kinderrechte
11. Fachtagung der Kinderfreundlichen Kommunen zum Thema „Kinderrechte kommunal verwirklichen“ am Donnerstag, 12. Dezember in Berlin
12. Deutsches Kinderhilfswerk stattet 1.000 Kitas mit Kinderrechtepaketen aus
13. Thomas Krüger bleibt Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes
1.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Deutsches Kinderhilfswerk beklagt mangelhafte Umsetzung in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention die äußerst unterschiedliche und teils mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland beklagt.

„30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anfang Dezember veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk die Pilotstudie „Kinderrechte-Index“. Darin wird zum ersten Mal der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den deutschen Bundesländern gemessen und ausgewertet. Der „Kinderrechte-Index“ beleuchtet verschiedene Lebensbereiche von Kindern und die damit verbundenen Politikfelder. Er soll damit ein Instrument für die Landesregierungen sein, um die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern. Mängel gibt es etwa bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen oder bei der Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung. „Dabei zeigt der Kinderrechte-Index ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens ist“, so Krüger weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Den Kinderrechten zu Ehren hat das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 Kommunen viele Aktionen von und für Kinder und Jugendliche durchgeführt, etwa Kinderrechte-Entdeckungstouren im eigenen Ort oder Veranstaltungen zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.11.2019 und auf einer Sonderseite zu 30 Jahre Kinderrechte

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2.
Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention gehören ins Grundgesetz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, den Rechten von Kindern zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen – auch im Grundgesetz. Dazu sollen die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12) – uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden. Auch beim Beteiligungsrecht sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte dabei keinen Verhandlungsspielraum. Denn das Grundprinzip der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls ist untrennbar mit dem Recht des Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung verbunden. Durch die Aufnahme der Grundprinzipien würde klargestellt, dass Kinder in Deutschland voll und ganz als Rechtssubjekte mit ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit, aber auch ihrer eigenen Meinung anerkannt sind. Der Koalitionsvertrag sieht eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz vor, und Bundesjustizministerium Chrisstine Lambrecht hat zugesagt, noch in diesem Jahr einen Entwurf vorzulegen.

Anlässlich des 30. Jahrestags der UN-Kinderechtskonvention hat die Monitoring-Stelle eine deutsche Arbeitsübersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 "zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls" (best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie die sprachlich überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes veröffentlicht . Beide Übersetzungen sind im Rahmen eines Arbeitsprozesses mit einer Expert/innengruppe und mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums entstanden. Zusätzlich erscheint die Information "Das Kindeswohl neu denken".

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Allgemeine Bemerkung Nr. 12 (PDF), Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (PDF) und die Information Das Kindeswohl neu denken (PDF)

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3.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Bekämpfung von Kinderarmut - Armutsgefährdungsquoten von Kindern sind in allen Bundesländern höher als die von Erwachsenen

Bund, Länder und Kommunen müssen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland deutlich intensivieren. Eine aktuelle Auswertung der Armutsgefährdungsquoten zeigt, dass die Armut unter Kindern in allen Bundesländern höher, teils sogar wesentlich höher ist als die Armut unter Erwachsenen.

Bei der Betrachtung der Quoten im Verlauf der letzten zehn Jahre zeichnet sich ein differenziertes Bild: Während in der einen Hälfte der Bundesländer die Kinderarmut stärker als die der Erwachsenen gestiegen ist, hat sich in der anderen Hälfte die Kinderarmutsquote besser als die der Erwachsenen entwickelt. Im Vergleich zeigen sich auch deutliche regionale Unterschiede: So beträgt die Differenz zwischen Kindern und Erwachsenen in Bayern lediglich 1,5 Prozentpunkte, in Baden-Württemberg 3,3 Prozentpunkte und im Saarland 5,1 Prozentpunkte. In Bremen hingegen beträgt die Differenz 15,6 Prozentpunkte, in Sachsen-Anhalt 9,1 Prozentpunkte und in Mecklenburg-Vorpommern 8,0 Prozentpunkte.

In acht von 16 Bundesländern hat sich die Kinderarmutsgefährdungsquote 2018 im Vergleich zur Quote aus dem Jahre 2008 positiver entwickelt als die der Erwachsenen. Besonders positive Werte haben diesbezüglich Mecklenburg-Vorpommern mit einer positiven Differenz von 4,0 Prozentpunkten oder Thüringen mit 2,9 Prozentpunkten. Einen negativen Trend diesbezüglich weisen insbesondere Bremen mit einem Minus von 3,1 Prozentpunkten sowie Brandenburg und Rheinland-Pfalz mit jeweils minus 2,0 Prozentpunkten auf.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 4.11.2019 und die Übersicht der Statistiken

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern abschaffen

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Auch wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung nur teilweise gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter, und werden so in Mithaftung genommen.“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern sei künstlich kleingerechnet und entspreche nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen bestünde nicht mehr. Auch eine 30-prozentige Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes bei den Erwachsenen trifft Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern.

Problematisch sei insbesondere, dass Kinder, die in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, in ihrer Entwicklung und ihren beruflichen Perspektiven stark benachteiligt seien. Daher müssen Kinder nicht nur mit dem Allernötigsten ausgestattet werden, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 5.11.2019 und Webseite des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG

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5.
Zweiter Kinderrechtereport veröffentlicht – Kinder und Jugendliche checken Verwirklichung der Kinderrechte

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention hat die National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland mit ihrem Zweiten Kinderrechtereport eine Zwischenbilanz gezogen. Mehr als 2.700 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland haben daher der National Coalition Deutschland als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre persönlichen Sichtweisen mitgeteilt. Das Ergebnis ist ein Stimmungsbild über die aktuelle Situation der Kinderrechte in Deutschland.

Wie fällt die Zwischenbilanz aus? Alles im grünen Bereich oder dringlicher Handlungsbedarf? Fazit der Kinder und Jugendlichen: Es gibt noch viel Luft nach oben! Vor allem bei den Themen Mitbestimmung, gewaltfreie Erziehung und Diskriminierung fordern die beteiligten Kinder und Jugendlichen Verbesserungen. Auch das Thema Umwelt steht ganz oben auf der Agenda junger Menschen. Fast 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen machen sich Gedanken zum Umweltschutz und sehen Handlungsbedarf.

Der Kinderrechtereport wird dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Dieser Expertenausschuss bewertet die Anstrengungen der Bundesregierung und spricht dann Handlungsempfehlungen für Deutschland aus.

Mehr Infos: Seite zum Kinderrechtereport

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6.
Studie zur Berücksichtigung des Kindeswohls in Asyl- und Rückkehrprozessen zeigt Defizite

Geflüchtete und migrierte Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Doch nicht alle Kinder, die in Europa Zuflucht suchen, haben ein Bleiberecht. Sie müssen in ihre Heimat oder ein Drittland zurückkehren. Das Kinderhilfswerk UNICEF hat in einer qualitativen Studie den Umgang mit Kindern in Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen untersucht. Der Bericht „Child-sensitive return“ zeigt, dass auch in Deutschland das Wohl von Kindern bei Entscheidungen in den einzelnen Prozessen noch nicht umfassend und nicht vorrangig berücksichtigt wird.

Aus der UNICEF-Studie geht hervor, dass insbesondere das Recht der Kinder auf Mitsprache und Beteiligung häufig nicht berücksichtigt wird. Kindspezifische Fluchtgründe – wie beispielsweise eine drohende Rekrutierung als Kindersoldaten, Zwangsheirat oder Beschneidungen – werden in der persönlichen Anhörung im Asylverfahren zum Beispiel nicht obligatorisch abgefragt. Auch die Lebensumstände für Kinder in den Rückkehrländern werden im Allgemeinen nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Untersuchung macht deutlich, dass trotz einiger Verbesserungen in diesem Bereich die Datenlage zu Kindern in Asyl- und vor allem in Rückkehrprozessen in Deutschland nach wie vor lückenhaft ist. So liegen zur Situation von Kindern während und nach ihrer Rückkehr nur sehr wenige oder keine Informationen vor.

Mehr Infos: Pressemitteilung von UNICEF Deutschland und Zusammenfassung des Berichts (PDF)

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7.
Zugang zum Schulsystem ist spätestens drei Monate nach Asylantrag sicherzustellen

Das Recht und die Pflicht zur Schule zu gehen, ist für Kinder und Jugendliche in Deutschland gesetzlich festgeschrieben und in der Regel alltägliche Normalität. In Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Einschränkungen. Viele Bundesländer regeln, dass die Schulpflicht erst dann greift, wenn nach Ankunft und Einleitung des Asylverfahrens eine Zuweisung der Geflüchteten an die Kommunen erfolgt ist.

Aus dem Rechtsgutachten „Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer“ des Paritätischen Gesamtverbandes geht hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum regulären öffentlichen Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Um dieses Recht für zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Realität zu gewährleisten, müssen die Länder eine vorbereitende und unterstützende effektive Förderung in der deutschen Sprache sicherstellen. Dies hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der „Bleibeperspektive“ zu erfolgen; die Verpflichtung endet erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausreise bzw. Abschiebung.

Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes muss sichergestellt werden, dass Familien mit minderjährigen Kindern so schnell wie möglich, spätestens aber nach drei Monaten in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – umverteilt werden. Die neue gesetzliche Begrenzung auf maximal sechs Monate Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen ist zwar begrüßenswert, darf aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden. Zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, besteht nach drei Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf Umverteilung.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes und Zusammenfassung des Rechtsgutachtens (PDF)

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8.
Thesenpapier beschreibt gute demokratische, partizipative und diversitätsbewusste Arbeit in der Kindertagesbetreuung

Im Rahmen des Kooperationsprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ – ein gemeinsames Thesenpapier veröffentlicht, das die Ergebnisse und Erkenntnisse des Projekts zusammenträgt und die gesellschaftspolitische Gestaltungskraft von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unterstreicht.

In insgesamt elf Thesen wird idealtypisch beschrieben, wie gute demokratische, partizipative und diversitätsbewusste pädagogische Arbeit aussieht. Die Thesen 1 bis 8 beleuchten die Relevanz und die Ausgestaltung von Demokratie und Vielfalt in der pädagogischen Praxis; die Thesen 9 bis 11 stellen die Schlüsselebenen und -akteure für eine strukturelle Verankerung der Projektthemen in den Fokus.

Das Papier macht deutlich, wie Verbände, Träger, Einrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin zur Förderung partizipativer, diversitätsbewusster und diskriminierungskritischer Bildung beitragen können.

Mehr Infos: Webseite Demokratie und Vielfalt in der Kindestagesbetreuung und Thesenpapier Wir sind politisch.

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9.
Bundesfamilienministerium blickt zurück auf Kinderrechte-Bustour

Damit Kinder sich für ihre Interessen stark machen können, müssen sie ihre Rechte kennen. Anlässlich des 30. Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention ist ein Kinderrechte-Bus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter dem Motto „Starkmachen für Kinderrechte“ durch mehr als 20 Städte in allen 16 Bundesländern getourt. Ziel war es, Kinder und Erwachsene anhand von Spielen und Mitmach-Aktionen über die UN-Kinderrechtskonvention und Kinderrechte zu informieren.

In einem Rückblick auf die Bustour wird die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern in Deutschland betont. Dies könnte wichtige Themen wie einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz, mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung oder auch im Gesundheitssystem befördern.

Mehr Infos: Reisebericht des Kinderrechte-Busses (PDF)

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10.
Neue Kinderwebseite des Bundesfamilienministeriums erklärt die Kinderrechte

Auf der neu gestalteten Webseite www.kinder-ministerium.de wendet sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) direkt an Kinder und bietet ihnen einen Einblick in die Welt der Politik. Auf der Webseite erfahren Kinder in altersgerechter Sprache, wieso Kinderrechte wichtig sind und welche Aufgaben das Ministerium hat.

Zudem sind aktuelle kinderrechtliche Themen, wie das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention oder die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz kindgerecht erklärt.

Mehr Infos: Kindgerechte Webseite Kinderministerium des BMFSFJ

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11.
Fachtagung der Kinderfreundlichen Kommunen zum Thema „Kinderrechte kommunal verwirklichen“ am Donnerstag, 12. Dezember in Berlin

Unter dem Titel „Kinderrechte kommunal verwirklichen“ lädt der Verein Kinderfreundliche Kommunen am Donnerstag, 12. Dezember 2019, von 12:30 bis 18:00 Uhr zu seiner Jahrestagung in die Hessische Landesvertretung, In den Ministergärten 5, 10117 Berlin.

Die Kommunalverwaltung ist zentrale Akteurin bei der Umsetzung der Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere bei der Verwirklichung des Artikels 3 - Vorrang des Kindeswohls. Der Verein arbeitet hierzu seit 2017 mit seinem Projekt „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ und präsentiert im Rahmen der Tagung nun seine Ergebnisse.

Die Tagung geht unter anderem auf die kommunalen Pflichten ein, die sich aus dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangprinzip des Kindeswohls ergeben und beleuchtet die Rolle der Kommunalaufsicht dabei. Zudem erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die bearbeiteten kinderrechtlich relevanten kommunalen Handlungsfelder. Am Projekt beteiligte Kommunen gewähren darüber hinaus Einblicke, wie unter hoher Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kommunale Prozesse in Gang gesetzt werden, die die Politik und das Verwaltungshandeln vor Ort nachhaltig verändern.

Mehr Infos: Programm (PDF) und Anmeldung

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12.
Deutsches Kinderhilfswerk stattet 1.000 Kitas mit Kinderrechtepaketen aus

Das Deutsche Kinderhilfswerk stattet zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1.000 Kitas mit Kinderrechtepaketen aus. Die Materialien in diesen Kinderrechtepaketen richten sich vor allem an Erzieherinnen und Erzieher. Die deutschlandweite Aktion soll dazu beitragen, die Kinderrechte im frühkindlichen Bildungsbereich bekannter zu machen sowie Kitas und pädagogische Fachkräfte mit Praxismaterialien in ihrer Kinderrechte- und Demokratiebildungsarbeit zu unterstützen.

Hauptbestandteil der Pakete ist die Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Bücher machen bereits Kinder im Kita-Alter auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Außerdem sind die PIXI-Begleithefte „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 1-5“ enthalten, durch die Erzieherinnen und Erzieher vielfältige methodische Anregungen bekommen, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kitakindern thematisieren können. Zusätzlich liefert die Broschüre „Kinderrechte in der Kita“ den Kita-Fachkräften allgemeine Informationen zu den Kinderrechten sowie praxisbezogene Fallbeispiele zu ausgewählten Kinderrechten.

Die Kinderrechtepakete können von Kitas kostenfrei gegen Porto im Infoshop des Deutschen Kinderhilfswerkes bestellt werden.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.11.2019

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13.
Thomas Krüger bleibt Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident im Amt bestätigt worden. Der 60-jährige steht seit 1995 an der Spitze der Kinderrechtsorganisation. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben gewählt. Den Vorstand komplettieren Siegfried Barth, Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Birgit Schmitz sowie mit Katja Dörner, Katja Mast, Norbert Müller, Matthias Seestern-Pauly und Marcus Weinberg Bundestagsabgeordnete aus fünf der sechs Bundestagsfraktionen.

„Die deutsche Gesellschaft blendet weiterhin an vielen Stellen Kinderinteressen aus. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.“, betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl. Weitere zentrale Themen werden die Bekämpfung der Kinderarmut, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, oder die Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus sein.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 10.11.2019

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