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Newsletter Kinderpolitik
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6. |
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von Jugendlichen gegen die Bundestagswahl 2013 zurück |
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die 15 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9 und 17 Jahren zusammen mit der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen eingereicht hatten.
In der Klageschrift wurde Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt, weil 13 Millionen deutsche Staatsbürger pauschal allein aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Dabei steht im Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“ (Art. 20). Außerdem gilt der Grundsatz der allgemeinen Wahl, der nur begründet eingeschränkt werden kann. Genauso wie es kein generelles Höchstwahlalter gibt, darf es ein generelles Mindestwahlalter geben!
Die Richter lehnten nun nach langen Beratungen am 18.04.2016 den Einspruch der Klägerinnen und Kläger vom 08.07.2014 ab. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies den Einspruch mit der Darstellung zurück, die Wahlprüfungsbeschwerde sei in der Sache nicht hinreichend begründet. Zudem seien weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) noch das Demokratieprinzip (Art. 20 GG) durch die Festlegung des Wahlmindestalters verletzt. Weiter heißt es: „Der Verfassungsgesetzgeber mag zu abweichenden Regelungen des Wahlalters berechtigt sein. Verfassungsrechtlich verpflichtet ist er dazu nicht.“
Ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichtes <link http: www.wolfgang-gruendinger.de wp-content uploads bvferg_antwort.pdf>hier |
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8. |
Antwort der Bundesregierung zu "Datenschutz im Kinderzimmer" |
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"Datenschutz im Kinderzimmer" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/8317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/8015). Wie die Abgeordneten darin ausführten, macht die fortschreitende Digitalisierung "vor den Kinderzimmertüren nicht halt". Mehr als jedes dritte Kind habe ein "Lieblingsspielzeug", das aus dem Mobil-, Computer- oder Konsolenbereich komme, und neuartiges, vernetztes Spielzeug erobere den Markt.
Dazu betont die Bundesregierung, dass es bei digitalen Produkten und Diensten und damit auch bei vernetzten Geräten mit digitalen Funktionalitäten für sie unabdingbar sei, "dass die Verbraucherrechte gewahrt werden und Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet sind". Dies gelte insbesondere für Produkte, die sich an Kinder als besonders verletzliche und schutzwürdige Verbraucher richten. Bei einer vernetzten Puppe, die Gespräche aufnimmt und an das Spielzeugunternehmen oder Dritte überträgt, seien sensible Informationen aus dem persönlichen Umfeld und damit der Kernbereich privater Lebensführung betroffen. Hier müssten der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität gewährleistet sein.
Mehr Infos <link https: www.bundestag.de presse hib>hier |
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10. |
Demokratie in der Schule wagen |
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Seit einiger Zeit ist das Schlagwort vom Demokratie-Unterricht wieder in aller Munde. Die Schulen sollen richten, was die westlichen Gesellschaften derzeit dringend brauchen: die Vermittlung von Toleranz, Verständnis, Kompromissbereitschaft quer durch alle Bevölkerungsschichten. Schon in der UN-Kinderrechtskonvention steht ausdrücklich, dass Kinder auf ein „verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz“ vorbereitet werden sollen. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, reicht es nicht, den Politik- oder Sozialkundeunterricht aufzuwerten. „Es geht auch nicht darum, ein neues Fach einzuführen“, erklärt Hans Brügelmann, emeritierter Professor für Grundschulpädagogik an der Universität Siegen. „Die Schüler müssen in allen Bereichen der Schule erleben, dass sie etwas zu sagen haben, dass sie ein Stück Verantwortung tragen.“ Denn die Forschung zeigt: Demokratiekompetenzen prägen sich nur dann dauerhaft ein, wenn Kinder im Alter von etwa vier bis 18 Jahren immer wieder die positive Erfahrung machen, dass ihre Meinung zählt und sie innerhalb einer Gruppe aktiv an Diskussionen und Problemlösungen mitwirken können.
Mehr dazu <link http: www.tagesspiegel.de wissen politische-bildung-demokratie-in-der-schule-wagen external-link-new-window external link in new>hier und <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte kinderrechteschulen external-link-new-window external link in new>Infos zur Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes für eine gute Demokratiebildung in Schulen<link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte kinderrechteschulen external-link-new-window external link in new> |
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12. |
Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Immer mehr Kita-Fachkräfte haben einen Hochschulabschluss, dennoch bleibt ihr Anteil gering |
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Die Akademisierung des Kita-Personals schreitet voran: Seit 2006 hat sich die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte und Leitungen mit einschlägigem Hochschulabschluss, zum Beispiel in Heil-, Sozial-, Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaft oder Sozialer Arbeit, auf das 2,6-Fache erhöht. 29.455 Personen hatten 2015 einen entsprechenden Abschluss. Die prozentuale Steigerung fällt aufgrund der Größe und der starken Expansion des Arbeitsfeldes jedoch eher gering aus: Der Anteil der Akademikerinnen und Akademiker am pädagogischen und leitenden Personal ist seit 2006 lediglich um 2,2 Prozentpunkte gestiegen und lag 2015 bei 5,4 Prozent. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).
Deutlich über dem Bundesdurchschnitt lag der Anteil einschlägig akademisch ausgebildeter Fachkräfte und Leitungen in Mecklenburg-Vorpommern (13 Prozent), Hessen (10 Prozent), Bremen, Hamburg und Sachsen (jeweils 9 Prozent). Betrachtet man allein das Leitungspersonal, zeigen sich noch größere Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Hamburg (48 Prozent), Bremen (45 Prozent) und Sachsen (39 Prozent) war fast die Hälfte einschlägig akademisch qualifiziert, in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg nur jeweils 10 Prozent. Im bundesdeutschen Durchschnitt hatten 16 Prozent der Kita-Leitungen einen entsprechenden Hochschulabschluss.
Mehr Infos: <link http: www.weiterbildungsinitiative.de aktuelles news detailseite data immer-mehr-kita-fachkraefte-haben-akademischen-hochschulabschluss-dennoch-bleibt-ihr-anteil-gering>Pressemitteilung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e.V. vom 10.05.2016 |
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