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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug
2. Deutsches Kinderhilfswerk: Ausgrenzung von armen Kindern in Deutschland beenden
3. Verbände fordern bei der Debatte um geplante AnkER-Zentren umfassende Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention
4. Kinderkommission des Deutschen Bundestages neu konstituiert
5. Armut auf neuem Höchststand: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert verteilungspolitisches Versagen und fordert konsequente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung
6. Deutsches Kinderhilfswerk: Schluss mit Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern
7. Arbeitshilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts bei jungen Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung während der Ausbildung
8. Offene Daten für die digitale Jugendbeteiligung: Eine Gebrauchsanleitung zur Bereitstellung von Open Data
9. Blog der National Coalition über Arbeit am Berichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention
10. „Engage. Connect. Empower.“: EU-Kommission legt Vorschlag für EU-Jugendstrategie ab 2019 vor
11. Aufruf zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (17. bis 28. September 2018)
12. Veranstaltung: Interkommunaler Dialog "Öffentlicher Raum – Bewegungsraum für Kinder" am 13.07.2018 in Stuttgart
13. Neuer Mikroförderfonds für frühkindliche Demokratiebildung
14. Nachruf auf Dr. Wolfgang Zacharias (28.10.1941 - 26.04.2018)
1.
Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

„Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-kritisiert-bundestagsentscheidung-zum-familiennachzug external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.06.2018 und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Rechtsgutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach §104 Abs. 13 AufenthG“ (PDF)

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2.
Deutsches Kinderhilfswerk: Ausgrenzung von armen Kindern in Deutschland beenden

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen.

„Es darf kein ‚Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-ausgrenzung-von-armen-kindern-in-deutschland-beenden external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 13.06.2018

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3.
Verbände fordern bei der Debatte um geplante AnkER-Zentren umfassende Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention

Ein breites Bündnis von 24 Verbänden und Organisationen fordert bei der Debatte um die geplanten AnkER-Zentren die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bündnis sieht die Idee der AnkER-Einrichtungen für Geflüchtete als menschenrechtlich höchst problematisch an. Zudem muss aus Sicht der Verbände die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern erhalten bleiben. Der Brief wurde (u.a.) vom DKHW, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, terre des hommes, der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Gesamtverband, PRO ASYL, Save the Children, SOS-Kinderdorf und World Vision unterzeichnet.

„Die AnkER-Zentren drohen zu Türstehern des Kinderschutzes zu werden. AnkER-Zentren bieten Kindern kein Zuhause. Alle Kinder brauchen geschützte Rückzugsräume, Freunde in der Nachbarschaft und Zugang zu Bildung. Jedes Kind hat ein Recht auf Zukunft und gutes Aufwachsen ohne Diskriminierung. Statt einem Mehr an Kasernierung und Isolation in AnkER-Zentren fordern wir eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und Familien in Gemeinschaftsunterkünften“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Untersuchungen von verschiedenen Organisationen, die sich mit der Situation von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen befasst haben, zeigen, dass den Betroffenen schon jetzt oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden. Mitunter muss sogar von einer das Kindeswohl gefährdenden Umgebung gesprochen werden, beispielsweise aufgrund fehlender Rückzugsmöglichkeiten und mangelnder Hygiene. Demgegenüber müssen das Wohl und die Interessen der Minderjährigen bei der Unterbringung und in allen Verfahrensschritten gewahrt bleibt. Dazu gehört vor allem eine sichere, friedvolle Umgebung, Zugang zur Regelschule, kinderspezifische Beratung und Unterstützung und Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb so schnell wie möglich, effizient und beschleunigt auf die Kommunen verteilt werden und Anschluss zur gleichen Versorgung wie andere Kinder und Jugendliche erhalten. Das Verlassen nicht kindgerechter Einrichtungen darf nicht an solch unabwägbaren Kriterien wie der Bleibeperspektive geknüpft werden. Die Signale an diese Kinder, von denen die meisten langfristig in Deutschland bleiben werden, sind mit Blick auch auf eine spätere Integration fatal.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details verbaende-fordern-bei-der-debatte-um-geplante-anker-zentren-umfassende-beruecksichtigung-der-un-kinder external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.05.2018 und <link https: www.unicef.de informieren aktuelles presse studie-fluechtlingskinder-in-deutschland external-link-new-window external link in new>UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ (2017) zur Situation von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen

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4.
Kinderkommission des Deutschen Bundestages neu konstituiert

Die neue Kinderkommission hat sich am 06.06.2018 unter dem Vorsitz von Bettina Wiesmann (Fraktion CDU/CSU) konstituiert. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse für ein kindergerechteres Deutschland. Dazu gehören aus Sicht des Verbandes ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

„Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden, um die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festzuschreiben“, so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-erwartet-von-neuer-kinderkommission-des-deutschen-bundestages-deutliche-im external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.06.2018 und <link https: www.bundestag.de external-link-new-window external link in new>Webseite der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

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5.
Armut auf neuem Höchststand: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert verteilungspolitisches Versagen und fordert konsequente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung

Die aktuellen Armutsquoten des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zeigen: Die Armut in Deutschland ist auf 16,8 Prozent und damit auf einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet dies als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens.  Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider weiter.

Weitere Infos: <link https: www.paritaet-bayern.de nc pressemitteilung article armut-auf-neuem-hoechststand external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Paritätischen und <link http: www.diw.de documents publikationen diw_01.c.584727.de external-link-new-window external link in new>DIW Wochenbericht „Einkommensverteilung in Deutschland“ (PDF) 

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6.
Deutsches Kinderhilfswerk: Schluss mit Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein.

Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-schluss-mit-hartz-iv-sanktionen-fuer-familien-mit-minderjaehrigen-kindern external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 04.06.2018

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7.
Arbeitshilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts bei jungen Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung während der Ausbildung

Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Arbeitshilfe mit dem Titel „Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“ veröffentlicht. In der Arbeitshilfe geht es insbesondere um das „Förderloch“, das in vielen Fällen dazu führt, dass Schüler/innen oder Auszubildende weder Leistungen der Ausbildungsförderung noch der Sozialhilfe erhalten und daher ihre Ausbildung absurderweise abbrechen müssen.

Das Thema „Ausbildung“ ist momentan ein zentrales Thema in der Beratung von Geflüchteten. Für diejenigen, die es geschafft und eine Ausbildung aufgenommen haben, stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während ihrer Ausbildung ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, wenn keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird und welche weiteren Förderleistungen in Anspruch genommen werden können. Insbesondere für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ergeben sich hier vielfältige Probleme, da die Rechtslage dazu oft widersprüchlich ist. Die Folge in nicht wenigen Fällen ist: Die Ausbildung muss abgebrochen werden, weil das Existenzminimum nicht gesichert ist.

Nachdem der Paritätische bereits Arbeitshilfen zu der Frage des Zugangs zu Ausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung sowie der Ausbildungsduldung und der Bleiberechtsregelung herausgegeben hat, sollen in der nun vorliegenden Arbeitshilfe detaillierte Hinweise zur Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung gegeben werden.

Mehr Infos: <link http: www.der-paritaetische.de fileadmin user_upload publikationen doc existenzsicherung-ausbildung-gefluechtete-2018_web.pdf external-link-new-window external link in new>Arbeitshilfe „Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“ (PDF) und <link https: www.der-paritaetische.de schwerpunkte migration publikationen external-link-new-window external link in new>weitere Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Asyl und Migration 

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8.
Offene Daten für die digitale Jugendbeteiligung: Eine Gebrauchsanleitung zur Bereitstellung von Open Data

Bei Daten denken wir häufig an große Datenmengen, die Unternehmen sammeln und für ihre Interessen nutzen. Auch Datenschutz kommt uns oft in den Sinn. Doch dass Daten neben solch zumeist wirtschaftlichen und verbraucherrechtlichen Dimensionen auch gesellschaftliche und politische Funktionen haben können, ist vielen Menschen häufig nicht bewusst. So können offene Daten Auskünfte über die Lärmbelästigung an Straßen, die Barrierefreiheit von Bahnübergängen oder die Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde geben. Mit der konsequenten Bereitstellung solcher Daten können sie sowohl politische Teilhabe als auch Innovationen fördern.

"Open Data" - welche Bedeutung haben diese Wörter? In welchem Zusammenhang stehen offene Daten und digitale Jugendbeteiligung? Wie können Kommunen dazu beitragen, dass Datensätze von allgemeinem Interesse zur Verfügung gestellt werden? Leonard Wolf von der Open Knowledge Foundation Deutschland liefert mit seiner Gebrauchsanweisung eine erste Hilfestellung.

Mehr Infos: <link https: jugend.beteiligen.jetzt aktuelles themen thema-offene-daten offene-daten-fuer-die-digitale-jugendbeteiligung external link in new>Fachartikel: Offene Daten für die digitale Jugendbeteiligung und <link http: m external link in new>Themenspezial von jugend.beteiligen.jetzt

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9.
Blog der National Coalition über Arbeit am Berichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention

Auf dem neuen Blog der National Coalition (NC) können sich Interessierte nun laufend über das Entstehen des 5./6. Berichtes der Zivilgesellschaft zur UN-Kinderrechtskonvention informieren. In dem Blog berichtet die National Coalition über die Planung des Berichtes, die tägliche Arbeit in der Geschäftsstelle und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden.

Durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet sich Deutschland, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erstmals nach zwei Jahren und später alle fünf Jahre Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erstatten (Art. 44 UN-Kinderrechtskonvention). Die Stimme der Zivilgesellschaft wird von den Vereinten Nationen durch einen Parallelbericht (auch: Schattenbericht oder Alternativbericht) gehört. In Deutschland wird der Schattenbericht von der National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorgelegt.

In der NC sind rund 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen, die das Ziel verfolgen, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu kontrollieren und voranzubringen.

Mehr Infos: <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de blog.html external-link-new-window external link in new>Blog der National Coalition

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10.
„Engage. Connect. Empower.“: EU-Kommission legt Vorschlag für EU-Jugendstrategie ab 2019 vor

Am 22.05.2018 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine erneuerte jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgestellt. Dieser bringt einige Neuerungen mit sich, darunter eine stärkere Fokussierung auf die Vermittlung europäischer Werte und die Förderung der politischen Partizipation junger Menschen. Die EU-Jugendprogramme werden dabei als Umsetzungsinstrumente eine starke Rolle spielen.

Die EU-Jugendstrategie ab 2019 legt vier übergreifende Ziele fest: Die Befähigung junger Menschen, ihr Leben selbst zu gestalten und sich in einer sich verändernden Welt zu behaupten; die Ermutigung junge Menschen, aktive Bürger zu werden, solidarisch zu handeln und positive Veränderungen in ihren Lebenswelten zu gestalten; die Verhinderung sozialer Exklusion junger Menschen; die Verbesserung von Wirkungen von Politikentscheidungen, die junge Menschen betreffen.

Mehr Infos: <link https: ec.europa.eu youth policy youth-strategy_de external-link-new-window external link in new>Hintergrundinformationen zum Vorschlag für eine erneuerte EU-Jugendstrategie auf der Webseite der Europäischen Kommission

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11.
Aufruf zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (17. bis 28. September 2018)

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland unter dem Motto „Elterntaxi stehenlassen!“ dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Während der Aktionstage zu Beginn des kommenden Schuljahres vom 17. bis 28.09.2018 sollen möglichst viele Kinder deutschlandweit zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. Im letzten Jahr hatten rund 90.000 Kinder aus mehr als 4.400 Schulklassen in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht.

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zuhauf: So können Schulen und Kitas während der Aktionstage zum Beispiel sogenannte Laufbusse organisieren. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen vor Ort Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen können. Auch das Sammeln von „Laufpunkten“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg, auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitawegs motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

Mehr Infos: <link http: www.zu-fuss-zur-schule.de external-link-new-window external link in new>Informationen und Anmeldung zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ 

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12.
Veranstaltung: Interkommunaler Dialog "Öffentlicher Raum – Bewegungsraum für Kinder" am 13.07.2018 in Stuttgart

Das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner im Bündnis Recht auf Spiel setzen sich gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention seit vielen Jahren für die Verbesserung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ein. Die Nationalen Bewegungsempfehlungen und die neuen, beunruhigenden Ergebnisse der KIGGS-Studie sind daher ein wichtiger Anlass, das Thema im kommunalen Kontext mit Fachkräften vor Ort zu diskutieren.

Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Stuttgart, der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. und der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg lädt das Deutsche Kinderhilfswerk am 13.07.2018 zum Interkommunalen Dialog „Öffentlicher Raum – Bewegungsraum für Kinder“ in das Stuttgarter Rathaus ein. Es soll ein intensiver Dialog stattfinden, bei dem die positiven Ansätze und Erfolgsfaktoren, aber auch die Hemmnisse für eine kommunale Spiel- und Bewegungsförderung herausgearbeitet werden. Die uns bewegenden Kernfragen lauten:

• Wie schafft man es, für mehr Bewegung im Alltag der Kinder zu sorgen – und das auch fernab von Schul- und Vereinssport?
• Was können wir Fachleute dafür tun, durch Projekte/Initiativen, aber auch durch konkrete räumliche Planung?
• Welche neuen Ideen braucht es, welche neuen Formen der Zusammenarbeit, Stichwort fachübergreifende Kooperation?
• Wie verschaffen wir dem Thema mehr Gewicht in der Planung und bei kommunalen Haushaltsverhandlungen?

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte interkommunaler-dialog programm external-link-new-window external link in new>Programm der Veranstaltung und <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte interkommunaler-dialog anmeldung external-link-new-window external link in new>Anmeldung (bis zum 30.06.2018)

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13.
Neuer Mikroförderfonds für frühkindliche Demokratiebildung

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Mehr Info: <link http: www.dkhw.de mikrofonds external-link-new-window external link in new>Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien und <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details jetzt-foerdermittel-beantragen-deutsches-kinderhilfswerk-foerdert-in-2018-fruehkindliche-demokratiebil external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 22.05.2018

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14.
Nachruf auf Dr. Wolfgang Zacharias (28.10.1941 - 26.04.2018)

Wolfgang Zacharias, Kunst- und Kulturpädagoge und langjähriges Vereinsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes, ist am 26.04.2018 in München nach einer kurzen schweren Erkrankung im Alter von 76 Jahren verstorben.

Durch sein einzigartiges Wirken im kulturpädagogischen Arbeitsfeld, welches bestimmt war durch die stetige Auseinandersetzung mit dem Zwiespalt von Pädagogik und Freiheit der Kunst, sowie durch die Beschäftigung mit und Verteidigung der wichtigen Bedeutung von Medienbildung für Kinder und Jugendliche, prägte er maßgeblich als Vorreiter seines Faches die programmatische Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes. Seine Ideen in den Bereichen Kunst, Kultur, Pädagogik und Medienarbeit bilden bis heute die Basis unseres fachlichen Wirkens.

Wolfgang Zacharias liebte wie wir das Spielen. Zwei Jahre nach der Gründung des Deutschen Kinderhilfswerkes in München, im Jahr 1974, war er Mitbegründer der „Pädagogische Aktion“, die noch heute in der Pädagogischen Aktion/Spielkultur, Spielen in der Stadt, Kultur- und Spielraum und dem Kinder- und Jugendmuseum München weiterlebt. Seine Vorstellung basierte auf der Überzeugung, dass Kinder nur im freien Spiel dazu befähigt werden, ihre vielfältigen Potentiale vollständig zu entfalten und sich mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.

Nicht zuletzt hatten wir in Wolfgang Zacharias einen starken Verbündeten im Kampf für die Rechte von Kindern. Mit außergewöhnlicher Überzeugungskraft, Weitblick und beeindruckender Empathie setzte er sich seit Anbeginn für die Kinderrechte ein und hat auch so die Entwicklung des Deutschen Kinderhilfswerkes maßgeblich befördert.

Gemeinsam hatten wir noch viel vor. Im Kampf für die Kinderrechte, in der Kinder- und Jugendkulturarbeit und im fortwährenden Einsatz für mehr Raum und Zeit zum Spielen. Stillstand war Wolfgang Zacharias zuwider und so setzte er sich immer wieder dafür ein, neue Konzepte zu erproben, alte Denkmuster zu durchbrechen und Neues zu wagen.

Mit Wolfgang Zacharias verlieren wir einen treuen und engagierten Wegbereiter und Wegbegleiter, ein Vereinsmitglied und auch einen Freund. Wir trauern schließlich auch um einen Menschen, der einen mit seiner Kreativität in Erstaunen versetzen konnte, mit seiner humorvollen Art jederzeit ein Lachen herbeizauberte und mit seiner Wärme unsere Herzen öffnete.

Für den Vorstand: Thomas Krüger und Haimo Liebich

Für die Geschäftsstelle: Luise Meergans, Claudia Neumann und Holger Hofmann

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