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Inhalt dieses Newsletters
1. Kinderrechte im Blick behalten: Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention muss Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschaffen
2. Kinderarmutsexperten fordern Kindergrundsicherung und Reformen im Bildungssystem
3. Kleine Anfrage Deutscher Bundestag: Verfahren, Wirkungen und Alternativen der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums
4. Deutsches Kinderhilfswerk: Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums nachhaltig auf die tatsächlichen Bedarfe von Kindern ausrichten
5. Öffentliche Sitzung der Kinderkommission: „Kinder dürfen die Familie nicht ärmer machen"
6. Akademie für Kinder- und Jugendmedizin fordert Verbesserungen für Rechte von Kindern
7. Gemeinsam Starkmachen für Kinderrechte: Manuela Schwesig startet mit prominenter Unterstützung bundesweite Kinderrechte-Kampagne
8. Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen
9. Rörig begrüßt neue Initiative des Europarates: „Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“
10. Studie vorgestellt: Medizinische Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland: Eine neue große Herausforderung für die Kinder- und Jugendmedizin
11. Kinderkommission veröffentlicht Stellungnahme zum Themenkomplex „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder im Netz“
12. Europäisches Observatory-Netzwerk für Kulturelle Bildung in Berlin gegründet
13. Kinostart Dokumentarfilm "Der Große Tag" am 10. Dezember 2015
1.
Kinderrechte im Blick behalten: Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention muss Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschaffen

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute eröffnete Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte den Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschafft wird. „Die Monitoring-Stelle ist ein wichtiger Baustein zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland. Als unabhängige Institution wird es ihre Aufgabe sein, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritisch zu begleiten, auf Defizite hinzuweisen und Vorschläge zur Verbesserung der Kinderrechtssituation in Deutschland zu machen. Deutschland hat in den letzten Jahren auf internationaler Ebene an einer Vielzahl von kinderrechtlichen Bestimmungen mitgewirkt, ohne diese in Deutschland selbst umzusetzen. Beispiele sind die Kinderrechte in der EU-Grundrechte-Charta, die Entschließung des Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention oder die Stockholmer Strategie zur Partizipation von Kindern. Hier wird das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit der Monitoring-Stelle Fortschritte bei Bund, Ländern und Kommunen anmahnen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Längst überfällig ist auch eine Gesetzesinitiative für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Mitbestimmung und Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb brauchen sie über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, so Krüger weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details kinderrechte-im-blick-behalten-monitoring-stelle-zur-un-kinderrechtskonvention-muss-kinderrechten-in-deutschland-mehr-geltung-verschaffen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.11.2015 oder in der <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article pressemitteilung-manuela-schwesig-eroeffnet-neue-monitoring-stelle-zur-un-kinderrechtskonvention external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 17.11.2015

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2.
Kinderarmutsexperten fordern Kindergrundsicherung und Reformen im Bildungssystem

Kinderarmutsexperten aus ganz Deutschland haben zum Abschluss des Bundeskongresses „Kinderarmut bekämpfen! Chancen und Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe“ in Hamburg einen Forderungskatalog zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland verabschiedet. In dem Beschluss werden vor allem die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung und Reformen zur Beseitigung der Chancenungleichheit im deutschen Bildungssystem gefordert. Diese Maßnahmen sollen in einem Nationalen Programm zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland gebündelt werden. Ein solches Programm soll auch gezielte Mitbestimmungs- und Mitwirkungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie Maßnahmen zu einer besseren Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern beinhalten. An dem Kongress, den das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit dem SpielTiger e.V., der Stiftung Das Rauhe Haus und der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie veranstaltet hat, haben rund 100 Wissenschaftler und Praktiker aus der Kinder- und Jugendhilfe teilgenommen.

Schwerpunkt des Kongresses war zudem die Bündelung sowie die regionale und überregionale Vernetzung der zahlreichen lokalen Initiativen gegen Kinderarmut. Außerdem wurden bestehende praxisorientierte Handlungsansätze daraufhin untersucht, inwiefern sie zur Bekämpfung der Kinderarmut beitragen können. Hier stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass eine stärkere Vernetzung und Entwicklung fachlicher Qualitäten dazu beitragen kann, den Folgen von Kinderarmut etwas entgegen zu setzen. Gleichzeitig sind die Kommunen in der Verantwortung, Mittel bereit zu stellen.

„Der Kinderarmutskongress hat deutlich gezeigt, dass wir an vielen Stellen dicke Bretter bohren müssen“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es kann nicht angehen, dass Projekte mehr mit der Sicherung der eigenen Existenz befasst sind als mit der inhaltlichen Arbeit. Hierfür tragen die Kommunen die Verantwortung und dürfen von Bund und Ländern nicht im Stich gelassen werden.“

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details kinderarmutsexperten-fordern-kindergrundsicherung-und-reformen-im-bildungssystem>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 13.11.2015

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3.
Kleine Anfrage Deutscher Bundestag: Verfahren, Wirkungen und Alternativen der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums

Die Kleine Anfrage von Katja Kipping u.a. zum Existenz und Teilhabeminimum (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>BT-Drs. 18/6401) hinterfragt die Prinzipien und Vorgehensweisen der Bundesregierung bei der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminiums durch das sogenannte Statistikmodell mit den Daten der Einkommens und Verbrauchsstichprobe. Mit diesem Verfahren wird von den Konsumausgaben einer sogenannten Referenzgruppe auf das notwendige menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminimum geschlossen. Dieser Schluss ist äußerst problematisch: Mit welcher Berechtigung ist es zulässig, von dem Verbrauch von Menschen, die kaum Geld zum Ausgeben haben, auf den Bedarf von Menschen zu schließen?

Die konkreten Antworten der Bundesregierung sind nachzulesen hier: <link http: dipbt.bundestag.de doc btd>BT-Drs. 18/6552.

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk: Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums nachhaltig auf die tatsächlichen Bedarfe von Kindern ausrichten

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der hohen Kinderarmutsquote in Deutschland auf, ein neues Verfahren zur Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Damit sollen die Hartz IV-Regelsätze so ausgestaltet werden, dass sie Kinder, die mit ihren Familien Sozialleistungen beziehen, sicher vor Armut schützen. Ein neues Verfahren kann zudem die mehrmalige Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an der Ermittlung der Regelbedarfe stärker aufgreifen. „Für die Entwicklung eines solchen Verfahrens brauchen wir eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen selbst. Das Grundrecht auf soziale Sicherheit ist in der UN-Kinderrechtskonvention klar normiert. Wie wichtig durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut sind, hat uns die aktuelle Shell Jugendstudie wieder einmal deutlich vor Augen geführt. Es ist ein Alarmsignal, wenn die Zuversicht, die bei der jungen Generation allgemein vorherrscht, gerade bei Kindern und Jugendlichen aus armen Verhältnissen am schwächsten ausfällt. Das wird auf Dauer verhängnisvoll für unsere Gesellschaft sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der  Anhörung in der Kinderkommission am 11. November und der Debatte im Deutschen Bundestag am 12.November über Kinderarmut in Deutschland.

„Wenn wir uns die Politik der Großen Koalition im Bereich der Kinderarmut anschauen, fällt vor allem eines auf: eine große Leerstelle. Es zeigt sich immer deutlicher, dass das Fehlen des Wortes ‚Kinderarmut‘ im Koalitionsvertrag kein Versehen war. Hier haben die Koalitionsfraktionen bisher nichts auf den Weg gebracht. Dabei ist es fatal, wenn der Geldbeutel der Eltern über die Zukunftschancen von Kindern in Deutschland entscheidet und rund drei Millionen Kinder von gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven abgehängt werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland gerichtet werden. Diese brauchen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den gleichen Zugang zu Bildung, Versorgung und Teilhabe wie einheimische Kinder“, so Hofmann weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-ermittlung-des-existenz-und-teilhabeminimums-nachhaltig-auf-die-tatsaechlichen-bedarfe-von-kindern-ausrichten>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.11.2015, ein Bericht zur Anhörung in der Kinderkommission findet sich nachfolgend im Newsletter.

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5.
Öffentliche Sitzung der Kinderkommission: „Kinder dürfen die Familie nicht ärmer machen"

Wie kann Kinderarmut effizient und nachhaltig verringert werden? Die geladenen Sachverständigen hatten dazu am Mittwoch, 11. November 2015, in einer öffentlichen Sitzung der Kinderkommission (Kiko) unter Vorsitz von Susann Rüthrich (SPD) verschiedene Lösungsansätze vorgestellt. Für die Experten war jedoch klar: Die finanzielle Unterstützung von Familien unter der Armutsgrenze reiche derzeit in Deutschland nicht aus.

„Kein Kind darf seine Eltern hilfebedürftig erleben müssen"

„Armut schränke nicht nur die materiellen Ressourcen ein, sondern man muss auch stets die Hilfebedürftigkeit überwinden", erklärte Peter Clever von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er betonte, dass aus pädagogischen und psychologischen Gründen kein Kind dauerhaft erleben dürfe, dass beide Elternteile arbeitslos und demnach hilfebedürftig seien.

Alexander Nöhring und Nikola Schopp vom Zukunftsforum Familie stellten den Mitgliedern der Kiko ihr Konzept der allgemeinen Kindergrundsicherung vor. Demnach solle sich die Höhe der Leistung an dem kindlichen Existenzminimum orientieren und monatlich 536 Euro betragen, der bis zum 18. Lebensjahr an jedes Kind in einer Familie ausgezahlt werden soll. Bis zum 25. Lebensjahr eine Pauschale von 280 Euro analog zum Kindergeld. Somit soll, nach Nöhring und Schopp, sichergestellt werden, dass alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation und dem Einkommen ihrer Eltern ausreichend gefördert werden und die Chance erhalten, ein gutes und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Finanzierung soll durch Wegfall bisheriger Leistungen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ehegattensplitting oder durch Einführung oder Anhebung der Vermögens-, Erbschafts- und Börsenumsatzsteuer ermöglicht werden. Diese Idee stoß auf einige Kritik innerhalb der Kommission.

Mehr dazu auf der <link http: www.bundestag.de bundestag ausschuesse18 a13 kiko kw46-pa-kiko>Webseite der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

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6.
Akademie für Kinder- und Jugendmedizin fordert Verbesserungen für Rechte von Kindern

Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und damit die internationalen Kinderrechte heute von den meisten Staaten der Erde unterzeichnet worden sind, ist die Situation von Kindern und Jugendlichen weltweit teilweise verheerend. Kinder werden Opfer von Krieg und Terror, erleiden Armut und Mangelversorgung, werden Opfer von sexualisierter Gewalt.
Um den gegenwärtigen Kriegen und Terrorangriffen in ihren Heimatländern zu entkommen, machen sich die Kinder und Jugendlichen – in Begleitung ihrer Familienangehörigen oder teilweise auch alleine – auf den Weg nach Europa, wo ihnen dann wiederum teilweise Ablehnung oder sogar Hass entgegenschlägt.
Auch in Deutschland haben Flüchtlingskinder nicht den Anspruch auf Sicherheit und Gesundheit, der ihnen laut der UN-KRK eigentlich zustehen würde. „Es ist für uns Kinder- und Jugendärzte völlig inakzeptabel, dass beispielsweise chronisch kranke, behinderte oder traumatisierte Kinder nicht die Hilfsmittel bzw. die Behandlung erhalten, die sie eigentlich bräuchten. Hier muss die Politik nachbessern – und zwar schnell!“, betont Prof. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e.V. Das nun verabschiedete sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz habe hier nichts verbessert, so Prof. Gahr weiter.
Aber auch dass es fast zwanzig Prozent dauerhaft benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland gebe, die unter Familien- bzw. Kinderarmut litten und oft auch einen schlechteren Zugang zu Bildung und Gesundheit hätten, könnten die Kinder- und Jugendärzte nicht mehr hinnehmen.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: dakj.de pages posts kinderrechte-im-grundgesetz-ndash-fehlanzeige-kinderbeauftragter-im-bundestag-ndash-keine-antwort-283.php external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. vom 17.11.2015

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7.
Gemeinsam Starkmachen für Kinderrechte: Manuela Schwesig startet mit prominenter Unterstützung bundesweite Kinderrechte-Kampagne

Bundeskinderministerin Manuela Schwesig tritt gemeinsam mit Karoline Herfurth, Hans-Werner Meyer, Dirk Nowitzki, Matthias Schweighöfer und Collien Ulmen-Fernandes ein für die Rechte der Kinder in Deutschland.

"Wir alle müssen uns stark machen für Kinderrechte, sie bilden die Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen", sagt Manuela Schwesig anlässlich des Jahrestages der Verabschiedung der VN-Kinderrechtskonvention am 20. November. Am 18. November wird seit diesem Jahr auch der vom Europarat eingerichtete Aktionstag zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ("Europäischer Tag für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch") begangen.

Gemeinsam mit prominenter Unterstützung und Kindern zweier Berliner Kinderrechteschulen stellt Manuela Schwesig heute (Mittwoch) die Motive der aktuellen Kampagne "Starkmachen für Kinderrechte" in Berlin vor, mit der das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) über Kinderrechte in Deutschland informiert: "Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Kinderrechte. Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, haben Rechte! Und sie haben die gleichen Rechte. Mir ist wichtig, dass jedes Kind, aber auch jeder Erwachsene diese grundlegenden Rechte unserer Kinder kennt", erklärt Manuela Schwesig.

Unterstützt wird die Bundeskinderministerin bei der Aufklärung zum Thema Kinderrechte von der Schauspielerin Karoline Herfurth, der Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes, dem Basketballprofi Dirk Nowitzki und den Schauspielern Hans-Werner Meyer und Matthias Schweighöfer.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj presse external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ vom 18.11.2015

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8.
Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland einen besseren Schutz insbesondere von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften an. „Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Bemühungen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich für entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Flüchtlingskindern ausgesprochen hat. Es ist ein Skandal, dass das Bundeskabinett die Abstimmung darüber bereits zweimal verschoben hat. Auch wenn die Situation in vielen Kommunen derzeit schwierig ist, muss der Kinderschutz in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen sich Kinder aufhalten, gewährleistet sein. Wir brauchen wirksame Standards zum Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt, entsprechend den Vorschriften, die auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, betriebserlaubnispflichtig nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz zu machen. Dazu gehören zum Beispiel erweiterte Führungszeugnisse für Betreuerinnen und Betreuer“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, angesichts der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„In Gemeinschaftsunterkünften sind Flüchtlingskinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Durch wirksame Schutzkonzepte kann es potentiellen Täterinnen und Tätern erschwert oder bestenfalls unmöglich gemacht werden, sich den oft traumatisierten und psychisch instabilen Kindern zu nähern und durch den Aufbau von Vertrauen die Grundlage für Übergriffe zu schaffen. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen. Mit einbezogen werden müssen zudem aber auch Betreuende sowie Patinnen und Paten, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten“, so Hofmann weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details fluechtlingskinder-besser-schuetzen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.11.2015

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9.
Rörig begrüßt neue Initiative des Europarates: „Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig fordert mehr Investition in Prävention: „18 Millionen Kinder sind laut Weltgesundheitsorganisation WHO in Europa von sexueller Gewalt betroffen. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr über 14.000 Kinder als Opfer sexueller Übergriffe erfasst. Alle europäischen Mitgliedstaaten sind aufgefordert, vor dem Problem nicht zurückzuschrecken, sondern Lösungen zu finden, wie Kinder besser geschützt werden können. Der Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt sollte dazu beitragen, das Problembewusstsein zu schärfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen.“

Mehr dazu in der Quelle: <link https: beauftragter-missbrauch.de presse-service pressemitteilungen detail news roerig-begruesst-neue-initiative-des-europarates-am-18-november-findet-erstmals-europaeischer-t>Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen<link https: beauftragter-missbrauch.de presse-service pressemitteilungen detail news roerig-begruesst-neue-initiative-des-europarates-am-18-november-findet-erstmals-europaeischer-t> des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 17.11.2015

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10.
Studie vorgestellt: Medizinische Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland: Eine neue große Herausforderung für die Kinder- und Jugendmedizin

Der dramatische Anstieg der Anzahl von Flüchtlingen stellt eine große Herausforderung für die kinder- und jugendärztliche Versorgung in Deutschland dar, weil ein Drittel aller Flüchtlinge begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche sind. 82 % der Kinder und Jugendlichen haben eine körperliche Krankheit, bei 10 % wurde ein akuter Behandlungsbedarf festgestellt. 22,3 % der Kinder leiden unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und 16,2% unter einer Anpassungsstörung.

Hinsichtlich des somatischen Status zeigten sich vor allem erhöhte Raten an Zahnkaries (63 %), ein defizitärer Impfstatus (42 %) sowie vermehrte Atemwegserkrankungen (25 %) und infektiöse/parasitäre Erkrankungen (11 %).

Das Risiko, posttraumatische Belastungsstörungen noch zu entwickeln, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit bei weiteren Flüchtlingskindern, so dass die Anzahl perspektivisch eher höher liegt, als es die Daten aus der Studie (22,3% Prozent aller Kinder) ausweisen. Denn die Diagnose kann zu einem frühen Untersuchungszeitpunkt - zum Beispiel in der Erstaufnahmeeinrichtung - häufig aufgrund des Zeitkriteriums noch gar nicht gestellt werden. Sowohl Kriegserfahrungen im Herkunftsland, Flucht wie auch Unter-bringung in Erstaufnahmelagern gelten als erhebliche Risikofaktoren für das Entstehen einer PTBS. Zudem erhöhen anhaltende psychosoziale Belastungen, wie unklarer Aufenthaltsstatus, Trennung von der Bezugsperson, Gewalterfahrungen und Diskriminierung, das Risiko für die Entwicklung eines Vollbildes der PTBS deutlich, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit bereits bestehenden psychischen Symptomen.

Due Studie wurde durchgeführt von Prof. Dr. med. Volker Mall, Ärztlicher Direktor des kbo-Kinderzentrums München und Lehrstuhlinhaber für Sozialpädiatrie an der Technischen Universität München zusammen mit Prof. Dr. med. Peter Henningsen, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Technischen Universität München und Dekan der Medizinischen Fakultät, finanziert von „Kinder im Zentrum - Für Kinder e.V.“, München.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.dgkj.de fileadmin user_upload images presse jahrestagung_2015>Pressetext zur Studie anlässlich des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ)

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11.
Kinderkommission veröffentlicht Stellungnahme zum Themenkomplex „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder im Netz“

Kinder und Jugendliche sind zunehmend digital unterwegs, so dass sich das Aufwachsen der Kinder sowie die pädagogischen Anforderungen an Eltern und pädagogische Fachkräfte stark ver-ändert haben. Die neuen Medien bringen im Alltag unbestreitbar viele Vorteile mit sich – gleichzeitig ist es unerlässlich, Kindern und Jugendlichen die Risiken und Gefahren der Medien bewusst zu machen. Die Herausbildung von Medienkompetenz ist daher zum Schlüsselinstrument digitaler Teilhabe geworden.

Die Kinderkommission hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, sich in mehreren Expertenanhörungen mit den Veränderungen der Elternverantwortung sowie den Entwicklungschancen der Kinder durch die Nutzung neuer Medien zu befassen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu Schlussfolgerungen geführt, die in einer Stellungnahme zusammengefasst wurden.

Die Stellungnahme ist zu finden auf der <link http: www.bundestag.de bundestag ausschuesse18 a13 kiko artikel-empfehlungen>Webseite der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

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12.
Europäisches Observatory-Netzwerk für Kulturelle Bildung in Berlin gegründet

Am 16. November 2015 unterschrieben in einer Gründungszeremonie Einrichtungen aus zehn europäischen Ländern ihren Beitritt zum neu gegründeten Netzwerk von Observatories für Kulturelle Bildung. Die Akademie Remscheid ist als nationales Observatory unter Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission in das europäische Netzwerk eingebunden.

Vertreter aus Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Polen, Belgien, Ungarn, Deutschland und den Niederlanden unterzeichneten das Gründungspapier des neu gegründeten „European Network of Ob-servatories in the Field of Arts and Cultural Education“ (ENO). Karin von Welck, Vorsitzende des DUK-Fachausschusses Kultur, begrüßte im Namen der Deutschen UNESCO-Kommission, die Gründung des Netzwer-kes, das sich als Ziel gesetzt hat, den Austausch sowie gemeinsame Forschungen im Feld der Kulturellen Bildung innerhalb Europas zu stärken.

Unter den Netzwerk-Partnern finden sich sowohl Universitäten, staatliche Institutionen als auch andere Bildungseinrichtungen bzw. Akademien. Alle Einrichtungen eint, dass sie in der Aus- und Fortbildung oder in der Forschung aktiv sind bzw. Modellprojekte erproben.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: akademieremscheid.de die-akademie aktuelles d europaeisches-observatory-netzwerk-fuer-kulturelle-bildung-in-berlin-gegruendet>Pressemitteilung der Akademie Remscheid vom 16.11.2015

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13.
Kinostart Dokumentarfilm "Der Große Tag" am 10. Dezember 2015

"Der Große Tag" geht – wie auch schon sein Vorgängerfilm AUF DEM WEG ZUR SCHULE – auf eine Reise durch die Welt und unterstreicht die Bedeutung von Zugang zu Bildung und persönlichem Erfolg als essentiellem Faktor für das Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern. Noch immer haben weltweit so viele Kinder keinen Zugang zu Bildung, Infrastruktur und Training, dies zu verbessern ist eines der Hauptziele der UN in den kommenden 15 Jahren. "Der Große Tag" zeigt, was möglich ist, wenn Kinder entsprechend unterstützt werden, der Film ist ein Tribut an die Bildung, voller Hoffnung und Mut.

Weitere Informationen auf der <link https: www.constantinfilm.at kino le-grand-jour-der-gosse-tag.html external link in new>Webseite zum Film

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