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Newsletter Kinderpolitik
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2. |
Sichere Schulwege für Kinder jetzt! Neues Rechtsgutachten zeigt vielfältige Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf |
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Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt und eröffnen damit Kommunen in ganz Deutschland rechtliche Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, sogenannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen, die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen. Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren. Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen.
Mehr Infos: Das Rechtsgutachten steht hier zum Download bereits. |
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4. |
Kinderrechtsorganisationen begrüßen Änderungen des Strafgesetzbuches bei Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT Deutschland, die Stiftung Digitale Chancen und Innocence in Danger begrüßen die geplanten Änderungen des Strafgesetzbuches bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die Organisationen sind sich darin einig, dass es zum einen eine konsequente Strafverfolgung in diesem Bereich geben muss, andererseits aber auch Ausnahmetatbestände beispielsweise für Jugendliche geschaffen werden müssen. Zudem sollte der Begriff „kinderpornografische Inhalte“ zeitgemäß an den aktuellen Stand der Diskussionen um digitale Gewalt angepasst werden. Dementsprechend sollten diese Inhalte als das benannt werden, was sie sind, angelehnt an den international etablierten Begriff „Child Sexual Abuse Material“, als Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch.
Mit ihren Stellungnahmen reagieren die Organisationen auf die Verbändekonsultation des Bundesjustizministeriums zur Überarbeitung des §184b StGB, mit der nicht beabsichtigte Konsequenzen der Änderung der Rechtsvorschrift im Jahre 2021 beseitigt werden sollen. Vor zwei Jahren wurde im §184b StGB – „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ – das Strafmaß auf ein bis zehn Jahre erhöht. Damit ging die Heraufstufung des Tatbestandes auf ein Verbrechen sowie eine Versuchsstrafbarkeit einher. Dadurch gerieten aber Personen in Strafverfahren, die versuchten Beweise zu sichern oder vor der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu warnen. Die geplante Änderung des Strafgesetzbuches erlaubt durch eine Herabsetzung des Mindeststrafmaßes die Einstellung solcher Verfahren, wenn keine Absicht der Nutzung der Materialien im Sinne von §184b StGB festgestellt wird.
Mehr Infos: die gesamte Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk sowie alle Stellungnahmen der beteiligten Organisationen |
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9. |
Save the date – Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. in Frankfurt am Main 2024 |
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Am 21. und 22. Oktober 2024 veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. eine Fachtagung zum Thema „Art. 12 UN-KRK – ‚Influence‘ und Wirksamkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung kommunal sichern”.
Es soll die Bedeutung von ‚Influence‘ für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in den Fokus gestellt werden: Wie finden Beteiligungsergebnisse Berücksichtigung in kommunaler Praxis? Werden die Ergebnisse in der Praxis eingearbeitet? Wenn ja, wie? Was brauchen Kinder und Jugendliche, damit sie ihre Wirksamkeit erleben? Welche Rahmenbedingungen und Strukturen brauchen Fachkräfte, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möglich zu machen? Auf der Fachtagung sollen diese Fragen anhand von Praxisbeispielen erläutert und diskutiert und die Anwendung von Artikel 12 im kommunalen Kontext konkretisiert werden. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte statt.
Diese Tagung richtet sich an kommunale Vertreter*innen, politische Vertreter*innen, Kinder- und Jugendbeauftragte sowie alle Interessierten. Sie wird im Haus der Jugend e.V., Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt am Main, stattfinden.
Mehr Infos: Weiter Informationen zu der Fachtagung werden in Kürze auf der Webseite der BAG Kinderinteressen e.V. zur Verfügung gestellt. |
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