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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Bewerbungsphase gestartet: Jetzt mitmachen beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes
2. Sichere Schulwege für Kinder jetzt! Neues Rechtsgutachten zeigt vielfältige Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf
3. Neue Veröffentlichung: Analysen – Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext kinderrechtebasierter Demokratiebildung
4. Kinderrechtsorganisationen begrüßen Änderungen des Strafgesetzbuches bei Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
5. Jetzt um den medius 2024 bewerben
6. „Die Kinderrechte“ – Erklärfilm für Kinder
7. Neuer Beitrag im Online-Dossier „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“
8. Neues Material auf dem Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“
9. Save the date – Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. in Frankfurt am Main 2024
10. DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS): Ungleichheiten im Zugang zu ganztägigen Angeboten für Grundschulkinder
1.
Bewerbungsphase gestartet: Jetzt mitmachen beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes

Ab sofort sind Bewerbungen um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust, wo auch die Preisverleihung am 7. Oktober 2024 stattfindet.  

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine hohe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Fragen, die sie selbst betreffen. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt mit dem Preis Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein.  

Mehr Infos zum Deutschen Kinder- und Jugendpreis sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks.  

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2.
Sichere Schulwege für Kinder jetzt! Neues Rechtsgutachten zeigt vielfältige Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf

Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt und eröffnen damit Kommunen in ganz Deutschland rechtliche Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, sogenannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen, die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen. Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.  

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren. 
 
Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen. 

Mehr Infos: Das Rechtsgutachten steht hier zum Download bereits.  

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3.
Neue Veröffentlichung: Analysen – Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext kinderrechtebasierter Demokratiebildung

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Broschüre „Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext kinderrechtebasierter Demokratiebildung” veröffentlicht. Die Publikation ist das Ergebnis eines Fachaustauschtreffens im Rahmen des „Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter“ (gefördert im Bundesprogramm „Demokratie leben!") und geht dem Problem der Kinderarmut sowie klassistischer Diskriminierungen aus unterschiedlichen Perspektiven auf den Grund. Ihr Ziel ist es, eine Brücke zwischen theoretisch fundierten Einführungen und konkreten Anwendungsbeispielen zu schlagen. Inhaltlich wird vor diesem Hintergrund zunächst das Konzept des Klassismus kritisch diskutiert, um dann in den darauffolgenden Beiträgen konkrete Anregungen zu geben, wie mit Armut und daraus resultierenden Diskriminierungen in der pädagogischen Praxis sensibel umgegangen werden kann und was es vor diesem Hintergrund braucht, um partizipative Strukturen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu stärken. 

Mehr Infos: Die Publikation steht hier zum Download bereit. 

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4.
Kinderrechtsorganisationen begrüßen Änderungen des Strafgesetzbuches bei Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT Deutschland, die Stiftung Digitale Chancen und Innocence in Danger begrüßen die geplanten Änderungen des Strafgesetzbuches bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die Organisationen sind sich darin einig, dass es zum einen eine konsequente Strafverfolgung in diesem Bereich geben muss, andererseits aber auch Ausnahmetatbestände beispielsweise für Jugendliche geschaffen werden müssen. Zudem sollte der Begriff „kinderpornografische Inhalte“ zeitgemäß an den aktuellen Stand der Diskussionen um digitale Gewalt angepasst werden. Dementsprechend sollten diese Inhalte als das benannt werden, was sie sind, angelehnt an den international etablierten Begriff „Child Sexual Abuse Material“, als Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. 

Mit ihren Stellungnahmen reagieren die Organisationen auf die Verbändekonsultation des Bundesjustizministeriums zur Überarbeitung des §184b StGB, mit der nicht beabsichtigte Konsequenzen der Änderung der Rechtsvorschrift im Jahre 2021 beseitigt werden sollen. Vor zwei Jahren wurde im §184b StGB – „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ – das Strafmaß auf ein bis zehn Jahre erhöht. Damit ging die Heraufstufung des Tatbestandes auf ein Verbrechen sowie eine Versuchsstrafbarkeit einher. Dadurch gerieten aber Personen in Strafverfahren, die versuchten Beweise zu sichern oder vor der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu warnen. Die geplante Änderung des Strafgesetzbuches erlaubt durch eine Herabsetzung des Mindeststrafmaßes die Einstellung solcher Verfahren, wenn keine Absicht der Nutzung der Materialien im Sinne von §184b StGB festgestellt wird. 

Mehr Infos: die gesamte Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk sowie alle Stellungnahmen der beteiligten Organisationen 

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5.
Jetzt um den medius 2024 bewerben

Zusammen mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) würdigt das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem medius Preis jährlich Abschlussarbeiten, die sich mit aktuellen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienwissenschaft, Medienpädagogik und Medienbildung oder mit Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen.  

Im Mittelpunkt stehen Arbeiten, die eine sinnvolle und kritische Reflexion von Theorie und Praxis, Interdisziplinarität und Innovation vereinen. Wünschenswert sind dabei Arbeiten, die Impulse der Medientheorie und -praxis mit anderen Disziplinen verknüpfen und innovative Aspekte beispielsweise in der Themenauswahl, Methodenanwendung oder im Rahmen der Internationalisierung vorweisen. Eine Beschäftigung mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und deren Chancengleichheit sowie der Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen sind außerdem wesentliche Aspekte.  

Einsendeschluss ist der 28. Februar 2024. Die Arbeiten können bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) unter medius@mabb.de eingereicht werden. 

Mehr Infos: Informationen zum medius 2024 und zur Ausschreibung finden sich auf www.dkhw.de/medius.

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6.
„Die Kinderrechte“ – Erklärfilm für Kinder

Der neue Erklärfilm des Deutschen Kinderhilfswerkes gibt einen kindgerechten Überblick über die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und richtet sich an Kinder im Grundschulalter sowie an Lehr- und pädagogische Fachkräfte für ihre Bildungsarbeit. Neben einer historischen Einordnung und der Darstellung ausgewählter Kinderrechte wird auch aufgezeigt, an welchen Stellen die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland noch nicht gelingt und was Kinder selbst tun können, um sich aktiv für ihre Rechte einzusetzen.  

Der Erklärfilm ist im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter entstanden; gefördert im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.  

Mehr Infos: Den Film und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kompetenznetzwerks Demokratiebildung im Kindesalter. 

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7.
Neuer Beitrag im Online-Dossier „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“

Zwischen Innovation, Verstetigung und Internetausfall: Welchen Herausforderungen müssen sich Kommunen stellen und was bringt digitale Teilhabe jungen Menschen in der Kommune? Mit ihrem Beitrag „Digitale Teilhabe junger Menschen in der Kommune“ gibt Vanessa Blödorn Einblick in Rahmen- und Gelingensbedingungen, praktische Formen sowie Grundlagen digitaler Partizipation im kommunalen Kontext.  

Mehr Infos: Den Beitrag „Digitale Teilhabe junger Menschen in der Kommune“ finden Sie im Online-Dossier „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“. 

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8.
Neues Material auf dem Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“

Auf dem Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ steht nun das Erklärvideo über die Bedeutung des Kindeswohls gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln mit Übersetzung in Gebärdensprache zur Verfügung. In dem Film wird der Artikel vorgestellt und skizziert, wie der Vorrang des Kindeswohls rechtlich korrekt umgesetzt werden muss.  

Auf dem Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ des Deutschen Kinderhilfswerks und des Vereins Kinderfreundliche Kommunen stehen Verwaltungsmitarbeitenden Materialien über Kinderrechte zur Verfügung, die Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. 

Mehr Infos: Den Erklärfilm finden Sie hier auf dem Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“. 

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9.
Save the date – Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. in Frankfurt am Main 2024

Am 21. und 22. Oktober 2024 veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. eine Fachtagung zum Thema „Art. 12 UN-KRK – ‚Influence‘ und Wirksamkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung kommunal sichern”. 

Es soll die Bedeutung von ‚Influence‘ für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in den Fokus gestellt werden: Wie finden Beteiligungsergebnisse Berücksichtigung in kommunaler Praxis? Werden die Ergebnisse in der Praxis eingearbeitet? Wenn ja, wie? Was brauchen Kinder und Jugendliche, damit sie ihre Wirksamkeit erleben? Welche Rahmenbedingungen und Strukturen brauchen Fachkräfte, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möglich zu machen? Auf der Fachtagung sollen diese Fragen anhand von Praxisbeispielen erläutert und diskutiert und die Anwendung von Artikel 12 im kommunalen Kontext konkretisiert werden. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte statt. 

Diese Tagung richtet sich an kommunale Vertreter*innen, politische Vertreter*innen, Kinder- und Jugendbeauftragte sowie alle Interessierten. Sie wird im Haus der Jugend e.V., Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt am Main, stattfinden. 

Mehr Infos: Weiter Informationen zu der Fachtagung werden in Kürze auf der Webseite der BAG Kinderinteressen e.V. zur Verfügung gestellt.  

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10.
DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS): Ungleichheiten im Zugang zu ganztägigen Angeboten für Grundschulkinder

Das Deutsche Jugendinstitut hat im Rahmen des DJI-Kinderbetreuungsreports 2023 die Studie „Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern?“ veröffentlicht. Als Datengrundlage diente die Elternbefragung 2022 der DJI-Kinderbetreuungsstudie.  

Die neue Studie zeigt, dass der Bedarf der Eltern an außerunterrichtlicher Bildung und Betreuung für ihre Grundschulkinder weiterhin nicht durch die vorhandenen Angebote gedeckt werden kann. So besuchten 5 % aller Grundschulkinder in Deutschland trotz bestehenden Bedarfs der Eltern kein außerunterrichtliches Angebot. Um Familien ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, sind weitere Ausbaubemühungen nötig. Denn auch die Ungleichheiten im Zugang verstärkten sich über die letzten Jahre hinweg. So gelingt es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung bei vorhandenem Bedarf immer weniger gut, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung. Das Ziel, die Teilhabe für alle Kinder zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensbedingungen beizutragen, wird aktuell nicht erfüllt. 

Mehr Infos: Den Beitrag des DJI und die Studie „Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern?” zum Download.  

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