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Inhalt dieses Newsletters
1. Kontroverse Debatte über Gesetzesentwürfe zu Kinderrechten im Grundgesetz
2. Offener Brief des Aktionsbündnisses Kinderrechte: UN-KRK muss Maßstab für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sein
3. Jugend- und Familienministerkonferenz stimmt für Kinderrechte ins Grundgesetz
4. Prominente und Verbände für Kinderrechte ins Grundgesetz
5. Bundestag beschließt "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"
6. UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert Deutschland für Anker-Zentren
7. Fachkräfte-Umfrage: Junge Geflüchtete leiden häufiger unter Rassismus und Angst vor Abschiebungen
8. Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht
9. Repräsentative Umfrage zum Weltspieltag am 28. Mai 2019: Langeweile tut Kindern gut, Medien stehen Spielen im Weg
10. Elterntaxi stehen lassen! VCD und Deutsches Kinderhilfswerk fordern Einführung von Schulstraßen
11. Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2019 verliehen
12. Fragebogen für Kinder und Jugendliche zum Zweiten Kinderrechtereport veröffentlicht
1.
Kontroverse Debatte über Gesetzesentwürfe zu Kinderrechten im Grundgesetz

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention haben die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag, 06.06.2019, in erster Lesung debattierte und die zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurden. Nach Ansicht der beiden Fraktionen reicht die gesetzliche Umsetzung der zentralen Forderungen der Konvention nicht aus, weshalb die Kinderrechte entsprechend den beiden Entwürfen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.

In der Debatte verwiesen Abgeordnete von CDU/CSU und SPD auf den Koalitionsvertrag, in dem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben ist. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll.

Die Redner und Rednerinnen der Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten und luden die Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ein, gemeinsam einen übergreifenden Entwurf zu erarbeiten.

Mehr Infos: Zusammenfassung der Debatte auf der Webseite des Bundestages, Gesetzesentwurf (19/10552) von Bündnis 90/Die Grünen (PDF) und Gesetzesentwurf (19/10622) von DIE LINKE

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2.
Offener Brief des Aktionsbündnisses Kinderrechte: UN-KRK muss Maßstab für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sein

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) hat in einem offenen Brief gefordert, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Der laut Medienberichten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefundene Kompromiss wäre ein Meilenstein für die Kinderrechte in Deutschland. Neben Schutz- und Förderrechten ist für das Aktionsbündnis Kinderrechte zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden.

Adressiert ist der offene Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.

„Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, heißt es im offenen Brief wörtlich. Und weiter: „Dabei möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts dem Ringen um einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nicht zum Opfer fallen dürfen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.

Mehr Infos: Brief im Wortlaut, Formulierungsvorschlag für die Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassung des Aktionsbündnisses Kinderrechte (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.06.2019

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3.
Jugend- und Familienministerkonferenz stimmt für Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich am 17.05.2019 einstimmig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Bei ihrem Treffen in Weimar verständigten sich die Jugend- und Familienminister/innen aller 16 Bundesländer darauf, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Damit sollen die Interessen der Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und eine Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres Vorschläge für eine Verfassungsänderung ausarbeiten.

Mit der ausdrücklichen Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz soll darüber hinaus die völkerrechtliche Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden, nachdem diese bereits im Jahr 1992 durch den Bundestag ratifiziert wurde. Da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die höchste Instanz in gesellschaftlichen, politischen und juristischen Diskussionen ist, sollen dort die Grundprinzipien des Übereinkommens verankert werden.

Mehr Infos: Beschluss der JFMK zu Kinderrechten ins Grundgesetz (PDF)

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4.
Prominente und Verbände für Kinderrechte ins Grundgesetz

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu haben sie im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten.

An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem haben mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigt, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

Mehr Infos: #kigg19 und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 21.05.2019

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5.
Bundestag beschließt "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Der Bundestag hat am 07.06.2019, das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" zur erleichterten Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer/innen beschlossen. Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft geändert. So sollen die Voraussetzungen für Sicherungshaft abgesenkt werden.

Des Weiteren sollen Ausländer/innen nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Untertauchen zu verhindern. Eingeführt werden soll auch eine neue Duldungskategorie „für Personen mit ungeklärter Identität“. Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantwortenden Gründen nicht vollzogen werden kann, etwa weil sie ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen. Die Betreffenden sollen den Angaben zufolge keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen; auch soll eine Wohnsitzauflage ausgesprochen werden können. Außerdem kann künftig die Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens in größerem Umfang als bisher zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen

Die drastischen Asylrechtsverschärfungen, von denen auch Kinder direkt betroffen sind, wurden in einem offenen Brief von 22 zivilgeselschaftlichen Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, scharf kritisiert und abgelehnt. Das Gesetz ziele auf Ausgrenzung und verstoße gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber/innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus seien inakzeptabel und würden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnten die Organisationen.

Mehr Infos: Zusammenfassung der Debatte und relevante Dokumente auf der Webseite des Deutschen Bundestages und Offener Brief gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (PDF)

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6.
UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert Deutschland für Anker-Zentren

Der UN-Ausschuss gegen Folter überwacht die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe durch die Vertragsstaaten. Dieser hat nun die Ankerzentren für schnellere Asylverfahren in Deutschland kritisiert. Die Freiheit der dort für lange Zeit untergebrachten Asylbewerber/innen sei eingeschränkt, bemängelte der Ausschuss in einer Stellungnahme. Abschiebungen würden nach Berichten unter Zwang vollzogen. Die Expert/innen des UN-Gremiums wiesen auch auf die räumliche Abgeschiedenheit von Zentren hin. Zudem könnten Asylbewerber/innen außerhalb der Zentren keine medizinische und soziale Hilfe erhalten.

Bisher gibt es in Deutschland sogenannte Anker-Zentren vor allem in Bayern. In den Sammelunterkünften arbeiten alle zuständigen Behörden unter einem Dach, um Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen direkt aus den Zentren zu ermöglichen. Das Konzept hatte Eingang in den Koalitionsvertrag von Union und SPD gefunden, wurde dann aber von den meisten Ländern nicht übernommen. Die Anker-Zentren entstanden überwiegend durch Umwidmung bestehender Einrichtungen. „Anker“ ist die Kurzform für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung“.

Mehr Infos: Beitrag von Migazin und Pressemitteilung des UN-Ausschusses gegen Folter (englisch)

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7.
Fachkräfte-Umfrage: Junge Geflüchtete leiden häufiger unter Rassismus und Angst vor Abschiebungen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter 723 Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt. Die Ergebnisse zeigen, dass junge Geflüchtete häufiger unter Rassismus und Angst vor Abschiebungen leiden.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.

Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4 Prozent, 2017: 26,5 Prozent) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 Prozent, 2017: 46,3 Prozent). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4 Prozent), die Trennung von der Familie (90,6 Prozent) und die Angst vor der Zukunft (84,3 Prozent) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.

Mehr Infos: ausführliche Auswertung der Online-Umfrage (PDF) und Pressemitteilung vom BumF

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8.
Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht

Das Deutsche Kindhilfswerk stellt nach aktuellen Berechnungen fest, dass der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften erhöhte sich auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 03.05.2019 und FAQs zum Konzept KINDERGRUNDSICHERUNG (PDF)

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9.
Repräsentative Umfrage zum Weltspieltag am 28. Mai 2019: Langeweile tut Kindern gut, Medien stehen Spielen im Weg

Rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland sind der Meinung, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Drei Viertel (75 Prozent) der Eltern haben alles in allem den Eindruck, dass ihr Kind neben der Schule und anderen organisierten Tätigkeiten wie Sportvereinen oder Musikunterricht genug Zeit hat, um frei und spontan seinen eigenen Interessen und Hobbies nachzugehen. Etwa ein Viertel (24 Prozent) sind jedoch der Auffassung, dass dies in einer durchschnittlichen Woche während der Schulzeit nicht der Fall sei, insbesondere bei älteren Schulkindern.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 28.05.2019

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10.
Elterntaxi stehen lassen! VCD und Deutsches Kinderhilfswerk fordern Einführung von Schulstraßen

Die Anmeldephase für die im September bundesweit stattfindenden Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ hat begonnen. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen und sich dafür zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden.

Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt. Straßen vor Schulen sollten deswegen im Ernstfall temporär für Autos gesperrt werden können.

Mehr Infos: Webseite zur Anmeldung, Projekt und Ideenwettbewerb

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11.
Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2019 verliehen

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V., das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. haben in Berlin den medius 2019 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen.

Mit dem 1. Platz (dotiert mit 1.000 Euro) wurde die Masterarbeit „Aktive Videoarbeit mit Jugendlichen mit geistiger Behinderung“ von Susann Frömmer ausgezeichnet, eingereicht an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Der 2. Platz (dotiert mit 800 Euro) ging an Eva Schwarzfür ihre Masterarbeit „Wie sprechen Jugendliche über Pornografie? (Re-)Produktion von Normvorstellungen in Erzählungen Jugendlicher über die mediale Aneignung von Pornografie“. Den 3. Platz (dotiert mit 700 Euro) verlieh die Jury an Siglinde Peetz für ihre Bachelorarbeit „Leben mit Hashtags und Likes. Eine soziologische Rekonstruktion der Umgangsformen junger Leute in den sozialen Medien“, eingereicht an der Hochschule Fulda.

„Die mit dem medius 2019 ausgezeichneten Arbeiten spiegeln die große thematische Breite und Relevanz medienpädagogischer Handlungs- und Forschungsfelder wider. Sie zeigen deutlich, dass die Medienpädagogik zunehmend interdisziplinär verstanden werden muss, um die Zusammenhänge von Medienentwicklungen und unserem gesellschaftlichen Zusammenleben nicht aus dem Blick zu verlieren. Dabei spielen nicht zuletzt die Interessen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung ihrer Rechte auch in medialen Räumen eine zunehmende Rolle“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 13.06.2019

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12.
Fragebogen für Kinder und Jugendliche zum Zweiten Kinderrechtereport veröffentlicht

Im seit Dezember laufenden Beteiligungsprojekt der National Coalition Deutschland zum Zweiten Kinderrechtereport wird es jetzt richtig spannend – und partizipativ! Die National Coalition möchte bis Ende Juni von möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland wissen, wie es aus ihrer Sicht um die Kinderrechte steht. Der Fragebogen dazu steht nun zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche können sich aktiv an der UN-Berichterstattung beteiligen, indem sie ihre persönlichen Einschätzungen zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland mitteilen. Der Kinderrechtereport fasst diese Perspektiven zusammen und wird anschließend dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt.

Auf der Projektwebseite des Kinderrechtereports finden sich der Fragebogen sowie begleitende Informationen für Fachkräfte. Deadline zum Ausfüllen ist der 30.06.2019. Für Schulklassen/Gruppen kann die Teilnahme am Fragebogen ideal mit einer Einheit zu den Kinderrechten verknüpft werden. Links, Literaturhinweise und Arbeitshilfen finden sich auf der Webseite des Kinderrechtereports.

Mehr Infos: Fragebogen und zum Mitmachprojekt der National Coalition

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