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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Änderungen im Asylrecht verschlechtern Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland
2. Letzte Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im digitalen Medienzeitalter nutzen
3. Shell Jugendstudie ernst nehmen - Teilhabe und Perspektive für Kinder und Jugendliche aus armen Verhältnissen schaffen
4. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Verkehrsclub Deutschland e.V. / Robin Wood – GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
5. Kontroverse um Unterbringung von Flüchtlingskindern
6. Grünes Licht für Asyl-Reformpaket
7. Unnötig teure Medizin für Asylbewerber/Asylbewerberleistungsgesetz: Der Staat wollte sparen, erreicht aber das Gegenteil
8. WiFF bietet kostenfreies Fachwissen: Flüchtlingskinder in Kitas
9. Die Linke fordert mehr Lehrer
10. Niedersachsen: Einsetzung einer Kinderkommission beschlossen
11. Bundesärztekammer fordert Rauchstopp im Auto mit Kindern
12. 17. Shell Jugendstudie: eine Generation im Aufbruch
13. OECD-How’s Life?-Bericht: Kinder zahlen hohen Preis für gesellschaftliche Ungleichheit
14. Statistik der Kindertagesbetreuung
15. Bundeskongress: Kinderarmut bekämpfen!
1.
Änderungen im Asylrecht verschlechtern Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die von Bundestag und Bundesrat geplanten Änderungen im Asylrecht. „Flüchtlingskindern droht die weitere Degradierung zu Kindern zweiter Klasse. Sowohl die Änderungen im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz als auch im Gesetz zur Verteilung und Unterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder berücksichtigen nicht ausreichend die Interessen der Kinder. Das widerspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist und für jedes Kind anzuwenden ist. Wenn Kinder generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, oder wenn Sozialleistungen für Kinder unverhältnismäßig gekürzt und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestrichen werden können, dann liegt eine Verletzung der elementaren Kinderrechte vor“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch den Gesetzentwurf zur Umverteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder sehen wir als Kinderrechtsorganisation sehr kritisch. Die jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Streichung im Entwurf, nach der die Zuweisung an ein Jugendamt nur dann erfolgen darf, wenn dieses die für die Aufnahme eines unbegleiteten Flüchtlingskindes erforderliche Qualifikation besitzt, widerspricht aus unserer Sicht sowohl den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch einschlägigen EU-Richtlinien wie der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU-Asylverfahrensrichtlinie. Diese sehen für unbegleitete Flüchtlingskinder besondere Garantien vor, die gerade den spezifischen Schutzbedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen. Problematisch sind zudem die unzureichende Beteiligung der Flüchtlingskinder bei der Auswahl eines Jugendamtes sowie die fehlende Bestellung einer unabhängigen rechtlichen Vertretung bei der vorläufigen Inobhutnahme“, so Hofmann weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-aenderungen-im-asylrecht-verschlechtern-situation-von-fluechtlingskindern-in-deutschland>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.10.2015

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2.
Letzte Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im digitalen Medienzeitalter nutzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine umfassende Reform des veralteten Jugendmedienschutzes in Deutschland an. Eine solche Reform muss zuvorderst im Interesse von Kinder und Eltern gestaltet werden und sich maßgeblich an kinderrechtlichen Überlegungen orientieren. Der in der letzten Woche von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligte Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) gibt allerdings keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Fragen eines modernen Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Zeitalter der Medienkonvergenz. Er erschöpft sich nach mehrfachen Entwurfsfassungen immer noch in eher redaktionellen Regelungen und einer weitreichenden Liberalisierung von Programmankündigungen zu jugendbeeinträchtigenden Spätabendsendungen schon während der Tageszeit. Insbesondere zum Schutz der Kinder vor den wachsenden Kommunikationsrisiken in sozialen Netzwerken ergeben sich aus der JMStV-Novelle kaum wirkliche Lösungsansätze.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt daher ausdrücklich die Initiative des Bundes für eine umfassende Modernisierung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes in Deutschland und wird eine schnelle Umsetzung unterstützen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „In dem Diskussionspapier werden erstmals kohärente Regelungen im Kinder- und Jugendmedienschutz vorgeschlagen, welche die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und durch eine strukturelle Anpassung gesetzlicher Regelungen an die Medienkonvergenz das Jugendschutzniveau deutlich verbessert. Durch die Vereinfachung des bisher komplexen, medienbezogenen Systems wird auch die Transparenz für Eltern und Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig gestärkt“, so Krüger weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-letzte-chance-fuer-einen-zeitgemaessen-jugendschutz-im-digitalen-medienzeitalter-nutzen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 14.10.2015

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3.
Shell Jugendstudie ernst nehmen - Teilhabe und Perspektive für Kinder und Jugendliche aus armen Verhältnissen schaffen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt Bund, Länder und Kommunen zu vermehrten Anstrengungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an.

„Die Shell Jugendstudie zeigt deutlich einen steigenden Optimismus der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Es ist aber sehr bedenklich, wenn diese Zuversicht bei Kindern und Jugendlichen aus armen Verhältnissen stagniert. Damit setzt sich ein Trend weiter fort, der auf Dauer verhängnisvoll für unsere Gesellschaft ist. Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Geldbeutel der Eltern über die Zukunftschancen von Kindern in Deutschland entscheidet und fast drei Millionen Kinder von gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven abgehängt werden“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, zu den Ergebnissen der 17. Shell Jugendstudie.

„Gleichzeitig machen das gestiegene Politikinteresse von Jugendlichen und die gestiegene Bereitschaft, sich politisch zu engagieren, Mut. Dass davon die etablierten Parteien nicht profitieren können und ihnen wenig Vertrauen entgegen gebracht wird, sollte diese zu einem Umdenken im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik bewegen. Diese muss heraus aus ihrem Nischendasein und als Querschnittsaufgabe verankert werden und Jugendlichen handfeste Gestaltungsmöglichkeiten an ihren Lebensorten bieten. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generationen bestehen will, braucht Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen ‚vorrangigen Gesichtspunkt’ in den Blick nehmen. Zudem sollten sich die Bundesländer verstärkt im Bereich der politischen Bildung in Schulen engagieren. Fächer wie Politik, Sozialkunde oder Geschichte dürfen nicht weiter zugunsten Pisa-relevanter Fächer wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften aus dem Stundenplan zurückgedrängt werden. Politische Bildung in Schulen fördert unsere Demokratie und kann ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglichen“, so Krüger weiter.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details shell-jugendstudie-ernst-nehmen-teilhabe-und-perspektive-fuer-kinder-und-jugendliche-aus-armen-verhaeltnissen-schaffen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 13.10.2015

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Verkehrsclub Deutschland e.V. / Robin Wood – GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Schluss mit Ausnahmeregelungen: Tempo 30 muss Basisgeschwindigkeit werden Straßenverkehrsordnung jetzt ändern – für mehr Sicherheit, weniger Lärm, mehr Lebensqualität – Kommunen sollten entscheiden können

Bei der morgen beginnenden Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer werden die zuständigen Minister erneut eine generelle Tempo-30-Vorschrift vor Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern beraten. Gelingt die Verabschiedung der Beschlussvorlage, wird der Bund aufgerufen, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern. Damit würde es auch Städten und Gemeinden erleichtert, innerorts Tempo 30 auszuweisen.

Der ökologische Verkehrsclub VCD, das Deutsche Kinderhilfswerk und Robin Wood begrüßen den Vorstoß der Verkehrsminister der Länder. Eine generelle Regel vor Schulen, Kindertagesstätten, Kliniken sowie Alten- und Pflegeheimen darf aber nur der erste Schritt sein. Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), so fordern die Verbände, muss darüber hinaus Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit in den Kommunen verankert werden. Denn Tempo 30 kann erst vollständig wirksam werden, wenn die bisherige Ausnahme zur Regel wird und zwar flächendeckend, überall innerorts.

Wolfgang Aichinger, verkehrspolitischer Referent beim VCD: „Die Änderung der starren und veralteten Straßenverkehrsordnung in Deutschland ist längst überfällig. Vor allem brauchen wir ein Ende der unzähligen Ausnahmegenehmigungen und kleinteiligen Wechsel von Tempo 50 und Tempo 30. Dieses Flickwerk gefährdet die Akzeptanz von Tempo 30.“

Claudia Neumann, Spielraumexpertin des Deutschen Kinderhilfswerkes betont: „Längst ist belegt, dass Tempo 30 Leben rettet, die Verkehrssicherheit erhöht und Klarheit schafft. Zudem sind Kinder und Jugendliche im gesamten städtischen Raum und nicht nur 50 bis 100 Meter vor und hinter einer Schule unterwegs. Wir brauchen Tempo 30 als Basis innerorts. Und die Kommunen, die die Bedingungen vor Ort am besten kennen, sollten entscheiden können, wo Tempo 50 möglich ist, weil es dort notwendig und sicher ist.“

Mehr dazu in der Quelle:<link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details schluss-mit-ausnahmeregelungen-tempo-30-muss-basisgeschwindigkeit-werden-strassenverkehrsordnung-jetzt-aendern-fuer-mehr-sicherheit-weniger-laerm-mehr-lebensqualitaet-kommunen-sollten-entscheiden-koennen external-link-new-window external link in new> Gemeinsame Pressemitteilung von Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Verkehrsclub Deutschland e.V. / Robin Wood vom 07.10.2015

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5.
Kontroverse um Unterbringung von Flüchtlingskindern

Die von Bund und Ländern angestrebte Verteilung, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird von Sachverständigen und Vertretern der Kommunen zwar prinzipiell begrüßt. Allerdings besteht aus ihrer Sicht auch deutlicher Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5921). Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den Gesetzentwurf und zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/4185), <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5932) am Montag 12.10.2015 deutlich.

Scharfe Kritik übte Niels Espenhorst vom Bundesverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Viele der aktuellen Probleme würden durch den Gesetzentwurf nicht gelöst. So werde beispielsweise keine klare Regelung zur Alterseinschätzung von Jugendlichen gemacht, wenn sich deren Alter nicht aus gültigen Personaldokumenten ergibt. Eine doppelte Alterseinschätzung sowohl bei der vorläufigen und bei der regulären Inobhutnahme liege nicht im Interesse der Flüchtlingskinder. Zudem müssten die Interessen der Kinder bei der vorläufigen Inobhutnahme stärker berücksichtigt werden. Dies sei aber ohne eine unabhängige gesetzliche Vertretung kaum möglich. Auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband plädierte dafür, die Interessen der Flüchtlingskinder stärker zu berücksichtigen. Allerdings räumte er ein, dass in der derzeitigen Situation sich nicht alles umsetzen lassen werde, was wünschenswert erscheine. In jedem Fall müssten aber einheitliche Standards für die Jugendämter festgelegt werden und ihre entsprechende Qualifizierung für den adäquaten Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern forciert werden.

Die fehlenden Regelungen zur Alterseinschätzung und zur Beteiligung der Jugendlichen bei der Auswahl eines geeigneten Jugendamtes sowie die fehlende Bestellung einer unabhängigen rechtlichen Vertretung der Jugendlichen bei der vorläufigen Inobhutnahme im Gesetzentwurf wurden auch von Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband, Birgit Lambertz von SOS-Kinderdorf und Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht kritisch bewertet. Das Gesetz erschwere zudem die Familienzusammenführung und nehme keine Rücksicht auf spezielle medizinische Notwendigkeiten, sagte Meysen.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib external link in new>Heute im Bundestag 517 vom 12.10.2015

Im Familienausschuss beschlossen wurde:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5921), den der Familienausschuss am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion verabschiedete. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Der Bundestag wird morgen abschließend über die Gesetzesvorlage beraten und abstimmen. Das Gesetz soll bereits zum 1. November dieses Jahres in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise hatte sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.

Durch die bundesweite Aufnahmepflicht der Länder soll gewährleistet werden, dass unbegleitete Flüchtlingskinder dort untergebracht werden können, wo Kapazitäten für eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Betreuung vorhanden sind. Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage ist dies nicht möglich. Zuständig für die Inobhutnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern ist bislang stets jenes Jugendamt, bei dem das Kind nach seiner Einreise nach Deutschland erstmals registriert wird. Diese Regelung führte jedoch zu einer Überforderung vieler Jugendämter in den Grenzregionen und Ballungsgebieten.

Gemäß eines Änderungsantrages von Union und SPD zum Gesetzentwurf, den der Familienausschuss gegen die Stimmen der Linken und Grünen annahm, wird der Passus, dass die Verteilung der Flüchtlingskinder nur auf "geeignete" Jugendämter zu erfolgen habe, ersatzlos gestrichen. Dies hatte auch der Bundesrat gefordert. Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass prinzipiell jedes Jugendamt in der Lage sein muss, den Kindern eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung zu gewährleisten. Zuständig für die Verteilung der Flüchtlingskinder seien die Bundesländer, die auch am besten beurteilen könnten, welche Jugendämter über entsprechende Kapazitäten verfügen. Dies stieß auf Kritik der Oppositionsfraktionen. Zehn bis 20 Prozent der Jugendämter in Deutschland hätten keine Erfahrungen mit der Inobhutnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder, hieß es aus den Reihen der Linksfraktion.

Linke und Grüne bemängelten zudem, dass den Flüchtlingskindern bei der vorläufigen Inobhutnahme kein unabhängiger, rechtlicher Vormund gestellt werde. Ebenso würde ihnen bei der Frage, wo sie in Deutschland untergebracht werden wollen, kein Mitspracherecht eingeräumt. Linke und Grünen verwiesen darauf, dass dies auch in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf mehrheitlich von den Sachverständigen gefordert worden sei. Die entsprechenden Anträge der beiden Oppositionsfraktionen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/4185, <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5932) lehnte der Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen jedoch ab. Union und SPD bezeichneten die Gesetzesvorlage als ausgewogenen Kompromiss, bei dem das Kindeswohl aber im Fordergrund stehe.

Geregelt wird durch den angenommen Änderungsantrag jetzt auch die Altersfeststellung. So soll das Alter von Jugendlichen, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen, durch eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme" oder durch eine medizinische Untersuchung erfolgen.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib external link in new>Heute im Bundestag 524 vom 12.10.2015

Das Gesetz ist am 15.10.2015 vom Bundestag beschlossen worden. Mehr dazu <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj external link in new>hier.

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6.
Grünes Licht für Asyl-Reformpaket

Als Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch weitere folgen müssen, haben Experten die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Asylrechts bezeichnet. In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag zum Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6185) und einiger Oppositionsanträge (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/3839; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6190; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/4694; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5370) mahnte die Mehrheit der geladenen Sachverständigen schnellere Verfahren an. Auch der Plan, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf Albanien, Kosovo und Montenegro zu erweitern, fand eine überwiegend positive Resonanz. Es wurde aber auch Kritik laut, unter anderem an der Reduzierung der Sozialleistungen und an der Rückkehr zum Sachleistungsprinzip in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Anita Schneider, Landrätin des Landkreises Gießen, bekräftigte, dass die Kommunen dringend mehr Ressourcen bräuchten, um die Integration der Flüchtlinge meistern zu können. Einen sehr großen Bedarf sah Schneider unter anderem bei der Einstellung von Lehrern. Wie ihre Kollegen vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte auch Schneider Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Länder das ihnen vom Bund überwiesene Geld auch an die Kommunen weiterleiten.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte: "Wir brauchen eine Atempause, um die Integration der Menschen gewährleisten zu können. Wir erwarten eine Begrenzung des Zuzugs und eine Beschleunigung der Verfahren." Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den Plan eines verlängerten Aufenthalts von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge als "nachvollziehbar und richtig". Dem schloss sich auch Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, an. Natürlich könne man über Sachleistungen für Flüchtlinge kontrovers diskutieren. Er halte dies jedoch für verfassungsrechtlich zulässig, so Kluth. Die Neuregelungen seien zudem flexibel genug, um sicherzustellen, "dass das bürokratisch aufwändigere System der Sachleistung nicht der effektiven Bereitstellung des persönlichen Bedarfs entgegensteht". Die Gesetzesänderungen würden erheblich dazu beitragen, den Missbrauch des Asylrechts einzudämmen und die Attraktivität Deutschlands als Zielland zu senken, zeigte sich Hans-Eckhard Sommer vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren überzeugt. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das Asylrecht nur für die politisch Verfolgten gelte, betonte Sommer.

Kritik kam dagegen von den Kirchen. Nele Allenberg, die als gemeinsame Vertreterin sowohl für die evangelische als auch für die katholische Kirche geladen war, bezeichnete zwar die Ziele der Gesetzesänderungen als mit kirchlichen Zielen vereinbar. Sie äußerte jedoch deutliche Kritik an der Absenkung des Leistungsniveaus für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen. "Das halten wir für verfassungswidrig. Der abgesenkte Bedarf ist nicht begründbar", sagte sie. Auch sei durch die Verpflichtung, länger als bisher, nämlich künftig sechs Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, eine erhebliche Verschlechterung der Situation von Asylsuchenden zu erwarten, mahnte Allenberg.

Ähnlich äußerte sich Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA Flüchtlingshilfe). Man müsse die positiven Aspekte des Entwurfs mit der Lupe suchen. So sei die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende zwar zu begrüßen, aber die derzeitigen Planungen würden dazu führen, dass 98 Prozent der Geduldeten weiter keinen Zugang zu den Kursen haben, befürchtete Voigt. Die Regelung, sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben zu müssen, verhindere eine frühzeitige Integration und verschärfe die prekäre Unterbringungssituation dort. Wie Allenberg bezeichnete auch er die Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber als verfassungswidrig.

Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib external link in new>Heute im Bundestag 515 vom 12.10.2015

Im Innenausschuss beschlossen wurde:

Der Innenausschuss hat den Weg für den von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes" (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6185) frei gemacht. Das Gremium billigte die Vorlage am Mittwoch gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und am Freitag auf der des Bundesrates.

Der Vorlage zufolge ist es zur Bewältigung der mit dem aktuellen Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforderungen notwendig, das Asylverfahren zu beschleunigen. Die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger sollten vereinfacht und "Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt werden". Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, solle zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden können. Gleichzeitig sei es erforderlich, die Integration derjenigen zu verbessern, die über eine gute Bleibeperspektive verfügen.

Vorgesehen ist unter anderem, Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Dort erscheine gewährleistet, "dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten daher nur in Einzelfällen vorliegen". Aus diesem Grund sollten sie künftig auch bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib external link in new>Heute im Bundestag 524 vom 12.10.2015

Das Gesetz ist am 15.10.2015 vom Bundestag beschlossen worden, mehr nachzulesen bspw. bei der <link http: www.fr-online.de flucht-und-zuwanderung external-link-new-window external link in new>Frankfurter Rundschau.

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7.
Unnötig teure Medizin für Asylbewerber/Asylbewerberleistungsgesetz: Der Staat wollte sparen, erreicht aber das Gegenteil

Asylbewerber haben in Deutschland nur Anspruch auf eine medizinische Behandlung, wenn sie akut oder schmerzhaft erkrankt sind. Das bestimmt das "Asylbewerberleistungsgesetz" von 1993. Es soll die Gesundheitsausgaben niedrig halten und Asylbewerbern keine Anreize bieten. Die Kommunen müssen dafür ein eigenes Verwaltungs- und Abrechnungssystem außerhalb der Krankenversicherung schaffen. Doch das System ist viel zu teuer, urteilen laut einem Bericht der "Apotheken Umschau" Gesundheitsökonomen der Universität Bielefeld und des Universitätsklinikums Heidelberg. Sie analysierten Daten des Statistischen Bundesamts für die Zeit von 1994 bis 2013. Das Ergebnis: Eine Eingliederung Geflüchteter in die Regelversorgung komme den Staat rund 40 Prozent günstiger.

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8.
WiFF bietet kostenfreies Fachwissen: Flüchtlingskinder in Kitas

Wie alle Familien haben Flüchtlingsfamilien in Deutschland für ihre Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Kita-Platz. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens sobald die Familie einer Kommune zugeordnet wurde und in einer sogenannten Erstaufnahme-Einrichtung angekommen ist. Daher werden in Kitas künftig mehr als bisher Kinder mit unterschiedlichen Kulturen und Sprachen aufeinandertreffen. Neu ist auch, dass Kinder und Eltern bisher noch wenig Gelegenheit hatten, mit der Umgebungssprache Deutsch in Kontakt zu kommen. Um den Kindern gemäß dem Konzept der Inklusion unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrer Zugehörigkeit gemeinsames Lernen und gleiche Chancen auf Teilhabe und Bildung zu ermöglichen, brauchen Kita-Fachkräfte spezifische Kompetenzen. Für ihre Weiterentwicklung bietet WiFF wissenschaftlich fundiertes Fachwissen, das kostenlos heruntergeladen werden kann. Fachkräfte müssen offe n sein für kulturelle Unterschiede und sich kritisch gegenüber Abwertung und Diskriminierung verhalten. Vorrausetzung dafür sind Fachkenntnisse über die Vielfalt von Familienkulturen in Deutschland, die rechtliche und soziale Situation zugewanderter Familien, Mechanismen von Diskriminierung und über den Spracherwerb von Kindern. Hinzu kommt die Reflexion der eigenen Haltung sowie der eigenen Vorstellungen und Erfahrungen in Bezug auf z.B. kulturelle Heterogenität oder prekäre Lebenslagen. Eine enge Vernetzung mit Institutionen wie dem Sozialdienst, dem Gesundheitsamt, Familienbildungsstellen oder Sportvereinen, unterstützt sie dabei, benachteiligte Familien zu begleiten.

WiFF-Publikationen, die bei der Gestaltung kompetenzorientierter Weiterbildungen für Fachkräfte zu den Themen Sprache, kulturelle Heterogenität und Kinder in Armutslagen unterstützen: Sprachliche Bildung. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. WiFF Wegweiser Weiterbildung, Band 1

Inklusion – Kulturelle Heterogenität in Kindertageseinrichtungen. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. WiFF Wegweiser Weiterbildung, Band 5

Kulturelle Vielfalt bei Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Anforderungen an frühpädagogische Fachkräfte. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertise, Band 16

Kulturelle Heterogenität in Kitas – Anforderungen an Fachkräfte. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen, Band 34

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.weiterbildungsinitiative.de aktuelles news detailseite data fluechtlingskinder-in-kitas external-link-new-window external link in new>Newsmeldung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte vom 07.09.2015

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9.
Die Linke fordert mehr Lehrer

Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms werden voraussichtlich bis zu 400.000 neue Schüler in diesem Jahr an die Schulen kommen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von etwa 16.000 neuen Lehrern und gut ausgebildeten Sozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften, rechnet Die Linke in ihrem Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6192) vor.

Die Fraktion begründet die Verantwortung Deutschlands nicht nur mit dem "Menschenrecht auf Bildung", sondern auch global: "Der finanzielle Reichtum der Bundesrepublik Deutschland basiert auch auf der Verarmung großer Teile der Weltbevölkerung. Als zurzeit viertgrößter Waffenexporteur der Welt verdient Deutschland an jedem Krieg und trägt damit gleichzeitig eine große Mitverantwortung für viele Fluchtursachen in anderen Ländern. Umso stärker steht die Bundesregierung in der Verantwortung, Geflüchteten zügig, flexibel...eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen."

Die Linke fordert deshalb in einem Sieben-Punkte-Plan die Bundesregierung auf, ein Bund-Länder-Programm "Sofortmaßnahmen in der Bildung" aufzulegen und in dessen Rahmen unteranderem folgende Aufgaben mitzufinanzieren: ein Sofortprogramm zur Aus- und Weiterbildung von zusätzlichen Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten; eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf für alle Kinder; zusätzliche Sprach- sowie Alphabetisierungskurse auch für erwachsene Flüchtlinge. Zudem soll gemeinsam mit den Ländern unter anderem Willkommens- oder Intensivklassen in allen Schularten bedarfsgerecht und flächendeckend ausgebaut werden.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib external link in new>Heute im Bundestag 495 vom 01.10.2015

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10.
Niedersachsen: Einsetzung einer Kinderkommission beschlossen

Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 die Einrichtung einer Kinderkommission beschlossen. Sie soll dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken und stärker berücksichtigt werden.

Die Themen der Kinderkommission sollen aus der gesamten Breite der kindlichen Lebenswelt kommen, wie z.B. Gesundheit, Sport, Bildung, Medien und vieles mehr. Die Kinderkommission soll außerdem als Beschwerde- und Ombudsstelle fungieren, bei der alle Kinder und Jugendlichen ihre Anliegen einbringen können.

Die Kinderkommission soll "im Einklang" mit dem Landesjugendhilfeausschuss eingerichtet werden, um Synergieeffekte zu nutzen und die Vernetzung und Zusammenarbeit der Fachleute aus der Kinder- und Jugendpolitik zu stärken. Jede im Landtag vertretene Fraktion wird das Recht haben, ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für die Kommission zu benennen. Zusätzlich werden weitere Personen hinzukommen, um die Arbeit der Kommission noch weiter zu stärken.

Weitere Informationen dazu sind nachzulesen in der <link http: www.ms.niedersachsen.de aktuelles presseinformationen einsetzung-einer-kommission-im-niedersaechsischen-landtag-zur-wahrnehmung-der-belange-der-kinder-kinderkommission-136905.html _blank>Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 17.09.15 im Niedersächsischen Landtag,

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11.
Bundesärztekammer fordert Rauchstopp im Auto mit Kindern

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert auch in Deutschland ein Rauchverbot in Autos bei mitfahrenden Kindern. Der Gesetzgeber solle dem Beispiel Großbritanniens folgen, wo seit Anfang Oktober beim Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern ein Bußgeld fällig wird, erklärte Josef Mischo von der Ärztekammer. Es sei "dringend notwendig, Kinder und Jugendliche, die in Pkw mitfahren, wirksam vor Passivrauchen zu schützen".

„Kindern leiden unter dem Passivrauchen noch stärker als Erwachsene“, unterstreicht Mischo. Es führe zu akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, verschlimmere bereits vorhandenes Asthma und erhöhe den Bluthochdruck. Bei Kleinstkindern stelle das Passivrauchen zudem einen Hauptrisikofaktor für den plötzlichen Kindstod dar. Besonders hoch sei die gesundheitliche Belastung im Auto. „In der Fahrgastzelle liegt die Schadstoffkonzentration sogar über der einer durchschnittlich verrauchten Bar.“

Quelle: <link http: www.bundesaerztekammer.de presse pressemitteilungen news-detail baek-kinder-vor-passivrauchen-im-auto-schuetzen>Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 05.10.2015

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12.
17. Shell Jugendstudie: eine Generation im Aufbruch

Als „bemerkenswert, überraschend und richtungsweisend“ kommentieren die beteiligten Wissenschaftler das Ergebnis der 17. Shell Jugendstudie, die am 13.10.2015 in Berlin vorgestellt wurde.

"Die junge Generation befindet sich im Aufbruch. Sie ist anspruchsvoll, will mitgestalten und neue Horizonte erschließen“, sagt Studienleiter Professor Dr. Mathias Albert von der Universität Bielefeld. Immer mehr junge Leute entdecken dabei auch ihr Interesse an Politik. Der großen Mehrheit der Jugendlichen ist es wichtig, „die Vielfalt der Menschen anzuerkennen und zu respektieren“.

„Das ist für mich ein großartiges Zeichen. Es zeigt, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserem Land die Vorteile und Chancen gesellschaftlicher Vielfalt wahrnehmen. Und das ist angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik von herausragender Bedeutung“, sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vor diesem Hintergrund machen sich Jugendliche Sorgen um Ausländerfeindlichkeit und sind gleichzeitig offener gegenüber Zuwanderung geworden. Zugleich ist auch die Angst vor Terror sprunghaft gestiegen.

Die Untersuchung wurde von Professor Albert (Leitung), PD Dr. Gudrun Quenzel (Universität Dortmund), Professor Dr. Klaus Hurrelmann (Hertie School of Governance) sowie einem Expertenteam des Münchner Forschungsinstitutes TNS Infratest Sozialforschung um Ulrich Schneekloth im Auftrag der Deutschen Shell verfasst.

„Durch diese Langzeitbetrachtung seit 1953 bietet die Jugendstudie Entscheidern eine unverzichtbare Grundlage für gesellschaftliches und politisches Handeln“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutsche Shell Holding GmbH, Dr. Peter Blauwhoff. „Gleichzeitig untermauert Shell mit seinem Engagement für die Jugendforschung seine Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen“, so Blauwhoff.

Weiterhin viel Optimismus

Insgesamt lässt sich die Jugend nicht von ihrer positiven Grundhaltung abbringen. 61 Prozent der Befragten blicken optimistisch in die persönliche Zukunft, das sind noch einmal mehr als in den Jahren 2010 und 2006. Die Zuversicht der Jugendlichen aus sozial schwachen Schichten hingegen stagniert. Erstmals seit den 1990er Jahren beurteilt eine Mehrheit der Jugendlichen (52 Prozent) auch die gesellschaftliche Zukunft optimistisch.

Bildung als zentrales Thema

Jugendliche, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen mussten, haben deutlich schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden und danach eine geregelte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch Jugendliche, die bereits einen Schulabschluss erlangt haben, sehen Risiken. Aktuell erwarten fast drei Viertel, ihre Berufswünsche verwirklichen zu können – ein gutes Viertel aber eben nicht.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.shell.de aboutshell media-centre news-and-media-releases shell-jugendstudie.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Shell vom 13.10.2015

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13.
OECD-How’s Life?-Bericht: Kinder zahlen hohen Preis für gesellschaftliche Ungleichheit

Soziale Ungleichheit setzt sich über Generationen fort. Wie stark ökonomische, aber auch gesellschaftliche Faktoren die Startchancen von Kindern selbst in weit entwickelten Ländern beeinflussen, zeigt die jüngste Ausgabe des OECD-Berichts “How’s Life?”.  Eins von sieben Kindern in der OECD lebt in relativer Armut, jedes zehnte kommt aus einem Haushalt, in dem niemand einer bezahlten Arbeit nachgeht. Deutschland, Österreich und die Schweiz schneiden bei beiden Indikatoren zwar besser ab als der OECD-Durchschnitt, in die Spitzengruppe der Länder schaffen sie es aber nicht.

Insgesamt belegt der Bericht, dass Kinder aus wohlhabenderen und gebildeteren Familien oft gesünder sind und sich in der Schule wohler fühlen als Kinder aus einfacheren Verhältnissen. Diese wiederum geben seltener an, dass sie ihre Klassenkameraden als freundlich und hilfsbereit empfinden – im Gegenteil, sie werden häufiger gemobbt als andere Kinder. In Deutschland sind die Unterschiede speziell in diesem Punkt gravierend: So berichten acht Prozent der 11-, 13- und 15-Jährigen aus reicheren Familien, in den beiden Monaten vor der Umfrage mindestens zweimal verbal oder physisch angegriffen worden zu sein. Unter ihren Alterskameraden aus weniger begünstigten Elternhäusern sind es 14 Prozent.

Nachweisbar sind die Unterschiede zwischen Kindern mit vorteilhaftem und weniger vorteilhaftem sozialen Hintergrund auch bei der Lebenszufriedenheit, bei der Lese- und Problemlösungsfähigkeit, in puncto Kommunikation mit den Eltern und sogar hinsichtlich der Absicht, im Erwachsenenalter wählen zu gehen. In all diesen Punkten ergibt sich über die OECD hinweg das gleiche Bild: Kinder aus wirtschaftlich und kulturell ärmeren Familien erzielen die schlechteren Ergebnisse. Wächst die Ungleichheit der Eltern, dann schrumpfen damit auch die Möglichkeiten der Kinder.

Betrachtet man alle im Bericht enthaltenen Indikatoren zum Kindeswohl unabhängig vom sozialen Hintergrund, dann gehören Österreich, Deutschland und die Schweiz zu den Ländern, die sich nur in wenigen Kategorien in der Schlussgruppe (den untersten 30 Prozent) befinden. Dafür erreicht die Schweiz bei etwa zwei Dritteln der Fälle die Spitzengruppe (Top 30 %). Ähnlich gut oder besser sind nur Dänemark und die Niederlande.

“Die Politik wird es nicht schaffen, eine bessere Gesellschaft zu errichten, wenn sie sich nicht um die Belange aller Mitglieder dieser Gesellschaft kümmert – vor allem um jene der Jüngsten”, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría bei der Vorstellung des Berichts in Mexiko. „Der Kampf gegen Ungleichheit beginnt damit, sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit hat, sein Leben von früh an zu gestalten.“ Die Arbeit der OECD zum Wohlbefinden gebe wesentliche Anhaltspunkte dafür, ob es gelinge, wirtschaftliches Wachstum zu schaffen, das allen nützt. „‘How’s Life‘ vergrößert unser Verständnis von gesellschaftlichem Fortschritt, denn der Bericht schaut auf Menschen und ihre Lebensqualität, nicht nur auf das BIP-Wachstum.“

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.oecd.org berlin presse kinder-zahlen-hohen-preis-fuer-gesellschaftliche-ungleichheit.htm external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der OECD vom 14.10.2015

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14.
Statistik der Kindertagesbetreuung

Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2015 gegenüber dem Vorjahr um rund 32.600 auf insgesamt gut 693.300 Kinder gestiegen. Der Anstieg fiel damit weniger stark aus als in den Vorjahren (2014: + 64.500). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 32,9 Prozent (2014: 32,3 Prozent).Die Betreuungsquote betrug im März 2015 in den westdeutschen Bundesländern durchschnittlich 28,2 Prozent. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 51,9 Prozent. Von den westdeutschen Flächenländern hatten Schleswig-Holstein mit 31,4 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 30,6 Prozent die höchsten Betreuungsquoten, die niedrigste hatte Nordrhein-Westfalen (25,8 Prozent). In Sachsen-Anhalt gab es bundesweit die höchste Betreuungsquote (57,9 Prozent).Bei der Betreuungsquote handelt es sich um de n Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege tatsächlich betreuten unter 3-Jährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe. Die Quoten können sich noch geringfügig ändern, da endgültige Bevölkerungszahlen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.

In den einzelnen Altersjahren der unter 3-Jährigen sind die Betreuungsquoten sehr unterschiedlich. Mit bundesweit 2,6 Prozent hatte die Kindertagesbetreuung bei Kindern unter 1 Jahr eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Dagegen haben die Eltern von 35,8 Prozent der 1-Jährigen ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen; bei den 2-Jährigen waren es 61,3 Prozent. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz. Anfang März 2015 gab es bundesweit 54.536 Kindertageseinrichtungen. Das waren 1.121 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+ 2,1 Prozent). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 5,2 Prozent auf 555.000. Gleichzeitig nahm die Zahl der Tagesmütter und -väter um 753 auf gut 44.107 ab (- 1,7 Prozent ).

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd15_368_225.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 01.10.2015

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15.
Bundeskongress: Kinderarmut bekämpfen!

Trotz sinkender Arbeitslosigkeit bleibt die Kinderarmut in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau. Derzeit lebt jedes fünfte Kind in Armut. Diese Kinder wachsen in den allermeisten Fällen mit wesentlich schlechteren Chancen auf als Kinder aus gutsituierten Elternhäusern. Wir erleben vielfach erschöpfte Eltern, die einem fürsorglichen und zukunftsorientierten Aufwachsen ihrer Kinder nicht mehr gerecht werden können. Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen.

Zur Bundeskonferenz sind alle am Thema Interessierten eingeladen, über Kinderarmut in einer der reichsten Industrienationen der Welt zu diskutieren und Vorschläge zu entwickeln, wie es gelingen kann, die Kinderarmut in Deutschland zu senken und mittelfristig abzuschaffen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler/innen, Politiker/innen und Praktiker/innenn aus der Kinder- und Jugendhilfe wollen die Veranstalter aus den Vorschlägen Strategien zur Bekämpfung der Kinderarmut entwickeln. Dabei sollen praxisorientierte Handlungsansätze daraufhin untersucht werden, inwiefern sie dazu in der Lage sind. Zum Abschluss der Bundeskonferenz soll eine Erklärung verabschiedet werden, die eine Arbeitsgrundlage für weiteres Handeln zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland bilden kann.

Weitere Informationen <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte bundeskongress-kinderarmut-bekaempfen external-link-new-window external link in new>www.dkhw.de/kinderarmutskongress2015

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