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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Unbegleitete junge Flüchtlinge in der Jugendhilfe |
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Im zweiten Quartal dieses Jahres sind an den deutschen Grenzen sowie Flug- und Seehäfen laut Bundesregierung insgesamt 1.725 unbegleitete Minderjährige durch die Bundespolizei aufgegriffen worden, wie aus der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/9415) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/9146) hervorgeht. Zum Vergleich: Im 1. Quartal waren es 3.652.
Auch eine Auswertung des Bundesfachverbandes umF (BumF) zeigt, dass seit Februar die Bestandszahlen von jungen Flüchtlingen um 5.000 auf etwa 64.000 gesunken sind. 10.000 Beendigungen der Hilfen stehen 5.000 neuen jungen Flüchtlingen gegenüber. Dabei warten mehr als 12.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf den Beginn von Hilfen, das sind 42% aller seit dem 01.11.2015 aufgenommen jungen Flüchtlinge.
Der BumF hat zudem 1400 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Ankunftssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) befragt. Damit liegen erstmals bundesweite Daten zur Versorgungslage von umF in der Ankunftszeit vor. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele umF in Deutschland - insbesondere in den Anfangsmonaten - nur unzureichend versorgt und nicht kindeswohlgerecht untergebracht werden. Angegeben werden hierbei etwa die prekäre Unterbringungssituation oder lange Wartezeiten. Allerdings zeigt die Umfrage auch, dass umF in einem Teil der Kommunen gut versorgt werden: Diese hatten sich auf die seit November 2015 stattfindende Quotenverteilung vorbereitet und ausreichend Einrichtungen geschaffen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen sicherstellen.
Dass eine Standardabsenkung für diese Gruppe von Kindern und Jugendlichen nicht zur Debatte stehen sollte, erläutert Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, in einem Beitrag von „Monitor“ zum Thema.
Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de presse hib external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages, <link http: b-umf.us3.list-manage2.com track>Auswertung der Bestandszahlen und <link http: b-umf.us3.list-manage1.com track>Evaluation "Aufnahmesituation von umF in Deutschland“ des BumF sowie <link http: www.ardmediathek.de tv monitor das-erste external-link-new-window external link in new>Monitor-Beitrag |
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2. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderehen muss für schnelle Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls sorgen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehen auf eine schnelle Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Es darf nicht sein, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland akzeptiert werden. Hier brauchen wir schnellstmöglich eine Anpassung der Rechtslage. Ehen dürfen bei uns grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind unter Umständen dann denkbar, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Damit würde sich die Ehemündigkeit zukünftig ausschließlich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland orientieren. Diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Entscheidend muss aus Sicht des Verbandes vor allem die Meinung des minderjährigen Ehepartners sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zudem dafür aus, im Zuge der angestrebten Rechtsreform zu im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen grundsätzlich über die rechtlichen Auswirkungen solcher Eheschließungen zu debattieren. Anstatt die Ausnahmeregelung des § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu kippen, sollte diskutiert werden, ob zukünftig nicht eine Modifizierung des § 1633 BGB vonnöten ist. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchten. Aus Kinderschutzgründen könnte eine Ergänzung vorgenommen werden, wonach hier die Eltern oder das Jugendamt weitergehende Rechte als bisher erhalten.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bund-laender-arbeitsgruppe-zu-kinderehen-muss-fuer-schnelle-rechtsverbesser>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.09.2016 |
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7. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Geplante Kindergelderhöhung um zwei Euro lächerlich gering |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen für völlig unzureichend. „Der Plan, das Kindergeld um zwei Euro anzuheben, ist ein Hohn. Wir müssen uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Durch die geplanten Erhöhungen des Kinderfreibetrages geht diese Schere noch weiter auseinander. Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Auch Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren“, so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich grundsätzlich für umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland aus, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-geplante-kindergelderhoehung-um-zwei-euro-laecherlich-gering>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 09.09.2016 |
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8. |
Bildung der Eltern beeinflusst die Schulwahl für Kinder |
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Das Bildungsniveau der Eltern beeinflusst nach wie vor die Wahl der weiterführenden allgemeinbildenden Schule für Kinder. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltbildungstages am 8. September mitteilte, besuchten Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2015 mehrheitlich das Gymnasium (61 %). Der Besuch einer Realschule oder einer Schule mit mehreren Bildungsgängen (jeweils 18 %) stellt für Kinder hochgebildeter Familien dagegen seltener eine Alternative dar. Der Hauptschulbesuch ist von untergeordneter Bedeutung (3 %).
Je niedriger der Bildungsabschluss der Eltern, umso seltener fällt beim Schulbesuch der Kinder die Wahl auf ein Gymnasium. Für Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsniveau spielt die Realschule (35 %) die größte Rolle, nur 30 % besuchen das Gymnasium. Ein fast ebenso großer Teil der Kinder (28 %) lernt an einer Schule mit mehreren Bildungsgängen. Die Hauptschule wird selten gewählt (7 %).
Bei Kindern niedrig gebildeter Eltern stellt der Hauptschulbesuch dagegen kein Randphänomen dar. Zwar besucht ein Drittel der Kinder von Eltern mit niedriger Schulbildung die Realschule, dicht gefolgt von Schulen mit mehreren Bildungsgängen (31 %). Für 22 % dieser Kinder ist jedoch die Hauptschule die bevorzugte Alternative. Nur jedes siebte Kind besucht ein Gymnasium (14 %).
Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd16_312_122.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes |
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10. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Keine Kitas ohne Außenflächen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor dem zunehmenden Trend, Kindertageseinrichtungen ohne Außenflächen zu errichten. Obwohl in zehn von 16 Bundesländern gesetzliche Regelungen oder Richtlinien bestehen, die einen Außenspielbereich in Kitas grundsätzlich vorschreiben, muss auch dort festgestellt werden, dass immer öfter auf Außenanlagen verzichtet wird. „Gerade in hoch verdichteten Innenstadtgebieten wird die Ausnahme zunehmend zur Regel. In einigen Städten sind inzwischen bis zu zehn Kitas gezwungen, sich einen öffentlichen Spielplatz zu teilen. Da werden dann Belegungspläne aufgestellt, damit der Spielplatz nicht zu überfüllt ist. Gleichzeitig fällt das Spielen draußen immer häufiger aus, wenn es ungünstige Wettervorhersagen oder Personalknappheit gibt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im Beirat für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz, dass bei Kitaneubauten immer ein ausreichend großes Außengelände eingeplant wird. Die Befreiung davon muss wieder zur echten Ausnahme werden. Auch bei Umgestaltungen oder Erweiterungen von Kitas ist auf die Gewährleistung eines adäquaten Außengeländes zu achten. Als angemessen wird hier ein Wert von zehn Quadratmetern pro Betreuungsplatz angesehen. Dieser Mindestwert sollte in allen Bundesländern gesetzlich verankert werden.
Neben ausreichender Flächenverfügbarkeit sollte das Außengelände möglichst naturnah gestaltet und den Altersstufen in der Kita entsprechend gestaltet sein sowie den Bedürfnissen nach selbstbestimmtem Spiel und Bewegung ebenso gerecht werden wie nach Naturerfahrung oder Ruhe und Rückzug. In Ermangelung adäquater Angebote auf öffentlichen Spielplätzen ist den Bedürfnissen von unter Dreijährigen durch die Gestaltung besondere Rechnung zu tragen.
Die <link http: www.dkhw.de keine-kitas-ohne-aussenflaechen external-link-new-window external link in new>Resolution „Keine Kindergärten ohne Außenflächen“ des Beirates für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz inklusive Übersicht über rechtliche Grundlagen zur Freiflächengestaltung an Kindertageseinrichtungen |
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12. |
Themenfonds, Gemeinschaftsfonds und Förderfonds „Mehr Mut zum Ich“ des Deutschen Kinderhilfswerkes nehmen noch Anträge entgegen |
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Bei den Themenfonds Kinderpolitik, Kultur, Medien und Spielraum des Deutschen Kinderhilfswerkes können Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit noch bis zum 30.09.2016 einen Antrag stellen und bis zu 5.000 Euro erhalten. Bei der Förderung durch die Themenfonds geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, Chancengerechtigkeit und fairer Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunder Ernährung oder kinder- und jugendfreundlicher Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, im Kita-Außengelände oder bei Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.
Die Gemeinschaftsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit den Ländern Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen haben ebenfalls noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Vorrangiges Ziel der Länderfonds ist die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Die Projektzeiträume sind an Haushaltsjahre gebunden, so dass die Projekte teilweise bis Ende 2016, teilweise bis Ende Februar 2017 beendet sein müssen. In Brandenburg wird zudem die Mikroförderung eingeführt.
Neu eröffnet hat der Förderfonds „Mehr Mut zum Ich“ des Deutschen Kinderhilfswerkes – hier kann man jetzt bis zu 10.000 Euro für Projekte für und mit Mädchen beantragen (Frist: 31.10.2016). Ziel des Förderfonds ist die Finanzierung von Projekten, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema „Selbstwertgefühl von Mädchen“ widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei den Mittelpunkt der Arbeit darstellen. Dazu können Fördermittel für Projekte beantragt werden, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden.
Mehr Infos zu den Förderbedingungen und Online-Anträge: <link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de themenfonds.html>Themenfonds, <link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de laenderfonds.html>Länderfonds und <link http: www.dkhw.de mmzi>Förderfonds „Mehr Mut zum Ich“ des Deutschen Kinderhilfswerkes |
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