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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Day of General Discussion 2016: Umwelt und Kinderrechte |
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Der UN-Kinderrechtsauschuss veranstaltete am 23.09.2016 seinen Day of General Discussion zum Thema „Umwelt und Kinderrechte“.
Die Days of General Discussion (DGD) dienen dazu, die Inhalte und Implikationen der UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf spezifische Artikel der Konvention oder auf bestimmte Themen hin zu vertiefen und ihr Verständnis zu fördern. Die Teilnahme steht Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Regierungen und Verwaltungen, UN-Organen sowie individuellen Expertinnen und Experten und Kindern offen. Häufig resultiert aus den Days of General Discussion neben Berichten auch eine neue Allgemeine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention.
Die Ziele des Tages sind u.a., die Auswirkungen von Umweltschäden auf die Kinderrechte zu untersuchen, die Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen in diesem Zusammenhang zu klären und eine Plattform für den Austausch von guten Praktiken zu bieten.
Mehr Infos: <link http: www.ohchr.org en hrbodies crc pages discussion2016.aspx _blank external-link-new-window external link in new>Darstellung des DGD vom UN-Kinderrechtsausschuss (auf Englisch) |
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3. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig löst die geplante Erhöhung nicht das Grundproblem, dass zu viele Familien mit Kindern nicht vom Kinderzuschlag erreicht werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist deshalb eine umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig. „Natürlich begrüßen wir grundsätzlich die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro. Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht. Schon durch die letzte Erhöhung im Sommer dieses Jahres hat sich die Zahl der Empfänger nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Hier besteht also dringender Reformbedarf“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die komplizierten Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze die ausschlaggebenden Faktoren, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. „Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform. Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Sommer präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden“, so Hofmann weiter. „Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern.“
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-umfassende-reform-des-kinderzuschlags-dringend-notwendig _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.09.2016 und <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ |
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5. |
Schule für alle: Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme |
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Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) - unterstützt von der GEW und Pro Asyl - die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.
Das neue Schuljahr hat längst begonnen, doch für viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.
Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.
Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern, wie etwa Bayern, werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.
Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de images _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Bündnisses und <link http: kampagne-schule-fuer-alle.de _blank external-link-new-window external link in new>Seite der Kampagne „Schule für alle“ |
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7. |
Jedes Mädchen zählt: Neuer Bericht zur Situation von Mädchen weltweit |
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Millionen Kinder weltweit können nicht lernen, nicht gesund aufwachsen oder werden früh verheiratet – nur weil sie Mädchen sind. Der aktuelle Bericht „Every Last Girl: Free to live, free to learn, free from harm“ von Save the Children zeigt, welche Hindernisse Mädchen in den Weg gestellt werden, in welchen Ländern es Mädchen gut bzw. schlecht geht und wie sich ihre Situation verbessern lässt.
In einem Ranking werden 144 Länder bewertet, basierend auf Daten zu Kinderheirat, Schulabschluss, Schwangerschaften Minderjähriger, Müttersterblichkeit und Anzahl von Frauen in den Parlamenten. Der beste Ort, als Mädchen aufzuwachsen, ist demnach Schweden gefolgt von Finnland und Norwegen. Niger, der Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Mali und Somalia belegen die letzten Plätze mit einer hohen Anzahl an Kinderehen. Deutschland landet auf Platz 12.
Save the Children fordert Regierungen und Entscheidungsträger zum internationalen Mädchentag dazu auf, in die Bildung, den Schutz und die Förderung von Mädchen zu investieren und entschieden gegen Frühverheiratung und andere diskriminierende Praktiken vorzugehen.
Mehr Infos: <link http: www.savethechildren.de fileadmin berichte_reports report_save_the_children_every_last_girl.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Bericht von Save the Children (auf Englisch) und <link http: www.savethechildren.de fileadmin berichte_reports teilreport_save_the_children_everylastgirl_de.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Teilübersetzung des Berichtes |
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8. |
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Bundesinitiative zur digitalen Ausstattung von Schulen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative von Bildungsministerin Johanna Wanka, in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereitzustellen. Aus Sicht des Verbandes erfordern die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. „Die Ausstattung mit technischen Geräten darf keine Einbahnstraße sein. Es ist unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die diesen Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch untersetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Auch wenn es starke regionale Unterschiede gibt, in der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern und offenen Lernmaterialien im internationalen Bereich enorm groß ist. Diese Lücke könnte durch ein Bundesprogramm ‚Digitalpakt#D‘ deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.
Im Bereich der digitalen Bildung sollte es für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland einen chancengerechten Zugang geben. Medienbildung sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula der schulischen und frühkindlichen Bildung finden. Notwendig ist dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der Fach- und Lehrkräfteausbildung. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen, das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-bundesinitiative-zur-digitalen-ausstattung-von-schulen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.10.2016 |
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10. |
Novellierung SGB VIII: AGJ und Paritätischer warnen vor den Folgen einer Umsetzung des vorgelegten Arbeitsentwurfes |
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Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 23.10.2016 eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ greift die langjährige Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und zahlreicher Verbände nach der Zusammenführung aller Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII auf. Aber nicht nur die inklusive Lösung soll umgesetzt werden, auch eine Stärkung von Kinderrechten wie von Elternrechten, eine Stärkung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter und sozialräumlicher Angebotsstrukturen, eine Stärkung der Rechte von Kindern und Eltern im Verfahren der Leistungsgewährung sowie eine Effizienzsteigerung und signifikante Kostenreduzierung, Leistungserweiterungen und Qualitätsentwicklung und viele andere Ziele mehr sollen erreicht werden. Die AGJ mahnt dementsprechend die hohe Komplexität des Vorhabens an und warnt vor den Folgen einer Umsetzung des Arbeitsentwurfes. Der Paritätische bemängelt ebenfalls die Überfrachtung des Reformprozesses und fordert das Bundesministerium auf, in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. Information und Austausch zur SGB VIII-Reform für Interessierte bietet das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) auf einer eigens eingerichteten Website. Auf dieser können Gesetzesmaterialien, aber auch Synopsen mit einem Vergleich zum aktuellen Gesetzestext abgerufen werden.
Mehr Infos: <link https: www.jugendhilfeportal.de fileadmin public agj-stellungnahme_arbeitse-sgbviii-reform-v-23-08-2016.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der AGJ, <link http: www.der-paritaetische.de nc fachinfos artikel news paritaetischer-fordert-stop-der-sgb-viii-reform _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Paritätischen, <link http: kijup-sgbviii-reform.de _blank external-link-new-window external link in new>Diskussionsplattform des DiJuf und <link http: www.taz.de _blank external-link-new-window external link in new>Artikel der Taz |
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11. |
Destatis: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 % |
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Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24 200 Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43 200 Fällen (+ 4,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (– 1,0 %).
Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7 %). In 27,0 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd16_354_225.html _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Destatis |
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