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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Day of General Discussion 2016: Umwelt und Kinderrechte
2. Kinderrechtsorganisationen begrüßen Beschluss des UN-Kinderrechtsausschusses
3. Deutsches Kinderhilfswerk: Umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig
4. Zahl minderjähriger Flüchtlinge
5. Schule für alle: Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme
6. Wir sind da! Kinder aus Krisenregionen: Deutsche Liga für das Kind fordert eine an den Rechten geflüchteter Kinder orientierte Integration
7. Jedes Mädchen zählt: Neuer Bericht zur Situation von Mädchen weltweit
8. Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Bundesinitiative zur digitalen Ausstattung von Schulen
9. Regionalisierung Sozialgesetzgebung: SOS-Kinderdorf kritisiert Pläne des Bundesfinanzministeriums
10. Novellierung SGB VIII: AGJ und Paritätischer warnen vor den Folgen einer Umsetzung des vorgelegten Arbeitsentwurfes
11. Destatis: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 %
12. Freiheitsentzug bei Kindern durch Richter
1.
Day of General Discussion 2016: Umwelt und Kinderrechte

Der UN-Kinderrechtsauschuss veranstaltete am 23.09.2016 seinen Day of General Discussion zum Thema „Umwelt und Kinderrechte“.

Die Days of General Discussion (DGD) dienen dazu, die Inhalte und Implikationen der UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf spezifische Artikel der Konvention oder auf bestimmte Themen hin zu vertiefen und ihr Verständnis zu fördern. Die Teilnahme steht Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Regierungen und Verwaltungen, UN-Organen sowie individuellen Expertinnen und Experten und Kindern offen. Häufig resultiert aus den Days of General Discussion neben Berichten auch eine neue Allgemeine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention.

Die Ziele des Tages sind u.a., die Auswirkungen von Umweltschäden auf die Kinderrechte zu untersuchen, die Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen in diesem Zusammenhang zu klären und eine Plattform für den Austausch von guten Praktiken zu bieten.

Mehr Infos: <link http: www.ohchr.org en hrbodies crc pages discussion2016.aspx _blank external-link-new-window external link in new>Darstellung des DGD vom UN-Kinderrechtsausschuss (auf Englisch)

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2.
Kinderrechtsorganisationen begrüßen Beschluss des UN-Kinderrechtsausschusses

Im Juli hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen einen General Comment zum Einsatz öffentlicher Mittel zugunsten der Rechte von Kindern verabschiedet. Die General Comments dienen dazu, die Kinderrechtskonvention zu konkretisieren. Eurochild hat nun gemeinsam mit weiteren internationalen Kinderrechtsorganisationen den neuen Kommentar begrüßt. Er stelle ein zentrales Dokument dar, das den Staaten helfe, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu beschleunigen. Denn solange keine öffentlichen Mittel für die Ziele der Konvention zur Verfügung gestellt würden, blieben die darin enthaltenen Bestimmungen zum größten Teil leere Versprechen.

Mehr Infos: <link http: tbinternet.ohchr.org _layouts treatybodyexternal _blank external-link-new-window external link in new>General Comment des Kinderrechtsausschusses, <link https: www.youtube.com external-link-new-window external link in new>Erklär-Video von Childs Rights Connect und <link http: www.eurochild.org media press-releases article un-committee-adopts-general-comment-on-public-budgeting _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Eurochild (alles auf Englisch)

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3.
Deutsches Kinderhilfswerk: Umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig löst die geplante Erhöhung nicht das Grundproblem, dass zu viele Familien mit Kindern nicht vom Kinderzuschlag erreicht werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist deshalb eine umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig. „Natürlich begrüßen wir grundsätzlich die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro. Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht. Schon durch die letzte Erhöhung im Sommer dieses Jahres hat sich die Zahl der Empfänger nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Hier besteht also dringender Reformbedarf“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die komplizierten Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze die ausschlaggebenden Faktoren, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. „Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform. Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Sommer präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden“, so Hofmann weiter. „Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern.“

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-umfassende-reform-des-kinderzuschlags-dringend-notwendig _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.09.2016 und <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ

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4.
Zahl minderjähriger Flüchtlinge

Die Zahl minderjähriger und heranwachsender Flüchtlinge in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window external link in new>18/9778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window external link in new>18/9483). Darin gibt die Regierung auf die Frage, wie viele solcher Flüchtlinge sich zum Stichtag 31.07.2016 in der Bundesrepublik aufhielten, für die Altersgruppen von null bis 27 Jahren eine Gesamtsumme von 645.731 an. Davon entfallen auf die Altersgruppe von null bis zwei Jahren 46.153, auf die Altersgruppe von drei bis fünf Jahren 55.505 und auf die Altersgruppe von sechs bis neun Jahren 68.653, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Zur Altersgruppe von zehn bis 15 Jahren zählen der Vorlage zufolge 93.433, zur Altersgruppe von 16 bis 17 Jahren 49.788 und zur Altersgruppe von 18 bis 20 Jahren 98.703. Die Zahl der Betroffenen in der Altersgruppe von 21 bis 27 Jahren beläuft sich laut Bundesregierung auf 233.496.

Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages

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5.
Schule für alle: Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) - unterstützt von der GEW und Pro Asyl - die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

Das neue Schuljahr hat längst begonnen, doch für viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern, wie etwa Bayern, werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.

Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de images _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Bündnisses und <link http: kampagne-schule-fuer-alle.de _blank external-link-new-window external link in new>Seite der Kampagne „Schule für alle“

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6.
Wir sind da! Kinder aus Krisenregionen: Deutsche Liga für das Kind fordert eine an den Rechten geflüchteter Kinder orientierte Integration

Etwa jeder dritte der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommenen 890.000 Flüchtlinge ist ein Kind oder Jugendlicher. Bei den unter 18-Jährigen wurden sehr viele Erstanträge auf Asyl für Säuglinge und Kleinkinder gestellt. Die meisten dieser sehr jungen Kinder werden voraussichtlich auf Dauer hier bleiben. Inwieweit die sprachliche, soziale und kulturelle Integration gelingt, entscheidet sich in den ersten Monaten und Jahren. Orientierungspunkt für sämtliche Integrationsbemühungen müssen die für jedes Kind geltenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sein. 

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „WIR SIND DA! Kinder aus Krisenregionen – Eine Herausforderung für unsere Gesellschaft“ am 7./8.10.2016 im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die verpflichtende Einführung von Kinderschutzstandards einschließlich Beschwerdemöglichkeiten in allen Einrichtungen, in den sich geflüchtete Kinder aufhalten; (2) den Ausbau der Sprachförderung und Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kindertageseinrichtungen; (3) uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder; (4) beschleunigte Entscheidungen über Aufenthaltsperspektive und Familienzusammenführung unter Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls sowie (5) die Verankerung traumapädagogischer und interkultureller Inhalte in den Aus- und Fortbildungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Mehr Infos: <link http: liga-kind.de aktuelles-jahrestagung external-link-new-window external link in new>Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind

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7.
Jedes Mädchen zählt: Neuer Bericht zur Situation von Mädchen weltweit

Millionen Kinder weltweit können nicht lernen, nicht gesund aufwachsen oder werden früh verheiratet – nur weil sie Mädchen sind. Der aktuelle Bericht „Every Last Girl: Free to live, free to learn, free from harm“ von Save the Children zeigt, welche Hindernisse Mädchen in den Weg gestellt werden, in welchen Ländern es Mädchen gut bzw. schlecht geht und wie sich ihre Situation verbessern lässt.

In einem Ranking werden 144 Länder bewertet, basierend auf Daten zu Kinderheirat, Schulabschluss, Schwangerschaften Minderjähriger, Müttersterblichkeit und Anzahl von Frauen in den Parlamenten. Der beste Ort, als Mädchen aufzuwachsen, ist demnach Schweden gefolgt von Finnland und Norwegen. Niger, der Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Mali und Somalia belegen die letzten Plätze mit einer hohen Anzahl an Kinderehen. Deutschland landet auf Platz 12.

Save the Children fordert Regierungen und Entscheidungsträger zum internationalen Mädchentag dazu auf, in die Bildung, den Schutz und die Förderung von Mädchen zu investieren und entschieden gegen Frühverheiratung und andere diskriminierende Praktiken vorzugehen.

Mehr Infos: <link http: www.savethechildren.de fileadmin berichte_reports report_save_the_children_every_last_girl.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Bericht von Save the Children (auf Englisch) und <link http: www.savethechildren.de fileadmin berichte_reports teilreport_save_the_children_everylastgirl_de.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Teilübersetzung des Berichtes

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8.
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Bundesinitiative zur digitalen Ausstattung von Schulen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative von Bildungsministerin Johanna Wanka, in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereitzustellen. Aus Sicht des Verbandes erfordern die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. „Die Ausstattung mit technischen Geräten darf keine Einbahnstraße sein. Es ist unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die diesen Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch untersetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch wenn es starke regionale Unterschiede gibt, in der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern und offenen Lernmaterialien im internationalen Bereich enorm groß ist. Diese Lücke könnte durch ein Bundesprogramm ‚Digitalpakt#D‘ deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.

Im Bereich der digitalen Bildung sollte es für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland einen chancengerechten Zugang geben. Medienbildung sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula der schulischen und frühkindlichen Bildung finden. Notwendig ist dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der Fach- und Lehrkräfteausbildung. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen, das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-bundesinitiative-zur-digitalen-ausstattung-von-schulen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.10.2016

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9.
Regionalisierung Sozialgesetzgebung: SOS-Kinderdorf kritisiert Pläne des Bundesfinanzministeriums

Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche am 13.10.2016 soll auch über einen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums diskutiert werden, der unter der Überschrift „Regionalisierung der Sozialgesetzgebung“ steht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Bundesländer Abweichungsrechte bei der Gewährung von Hilfe in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erhalten sollen. SOS-Kinderdorf e.V. befürchtet, dass sich die bereits heute von Bundesland zu Bundesland existierenden Unterschiede bei der Bewilligung von Jugendhilfe- und Sozialleistungen damit verschärfen.

„Aus unserer Sicht müssen die öffentlichen Träger einheitlich gute Lebensbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland herstellen“, sagt Dr. Birgit Lambertz, Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf e.V. „Es darf nicht sein, dass Herkommen und Wohnort darüber entscheiden, welche Hilfe ein Kind oder Jugendlicher erhält.“ Aus Sicht der Kinderhilfsorganisation ist es Aufgabe der Bundesregierung gerade auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung für gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik zu sorgen. „Es besteht die Gefahr, dass die Chancengerechtigkeit gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche durch die Regionalisierung der Sozialgesetzgebung weiter sinken wird. Wir fordern daher eine Gesetzgebung, die bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse und gerechte Chancen für alle Kinder und Jugendliche garantiert.“

Mehr Infos: <link http: www.sos-kinderdorf.de blob _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von SOS Kinderdorf

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10.
Novellierung SGB VIII: AGJ und Paritätischer warnen vor den Folgen einer Umsetzung des vorgelegten Arbeitsentwurfes

Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 23.10.2016 eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ greift die langjährige Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und zahlreicher Verbände nach der Zusammenführung aller Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII auf. Aber nicht nur die inklusive Lösung soll umgesetzt werden, auch eine Stärkung von Kinderrechten wie von Elternrechten, eine Stärkung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter und sozialräumlicher Angebotsstrukturen, eine Stärkung der Rechte von Kindern und Eltern im Verfahren der Leistungsgewährung sowie eine Effizienzsteigerung und signifikante Kostenreduzierung, Leistungserweiterungen und Qualitätsentwicklung und viele andere Ziele mehr sollen erreicht werden. Die AGJ mahnt dementsprechend die hohe Komplexität des Vorhabens an und warnt vor den Folgen einer Umsetzung des Arbeitsentwurfes. Der Paritätische bemängelt ebenfalls die Überfrachtung des Reformprozesses und fordert das Bundesministerium auf, in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. Information und Austausch zur SGB VIII-Reform für Interessierte bietet das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) auf einer eigens eingerichteten Website. Auf dieser können Gesetzesmaterialien, aber auch Synopsen mit einem Vergleich zum aktuellen Gesetzestext abgerufen werden.

Mehr Infos: <link https: www.jugendhilfeportal.de fileadmin public agj-stellungnahme_arbeitse-sgbviii-reform-v-23-08-2016.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der AGJ, <link http: www.der-paritaetische.de nc fachinfos artikel news paritaetischer-fordert-stop-der-sgb-viii-reform _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Paritätischen, <link http: kijup-sgbviii-reform.de _blank external-link-new-window external link in new>Diskussionsplattform des DiJuf  und <link http: www.taz.de _blank external-link-new-window external link in new>Artikel der Taz

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11.
Destatis: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 %

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24 200 Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43 200 Fällen (+ 4,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (– 1,0 %).

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7 %). In 27,0 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd16_354_225.html _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Destatis

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12.
Freiheitsentzug bei Kindern durch Richter

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein. Das wollen die Grünen mit einem Gesetzentwurf (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window external link in new>18/9804) erreichen. Wie sie darin schreiben, muss nach geltendem Recht zwar die "mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von Minderjährigen" vom Familiengericht genehmigt werden, das gelte aber nicht für "sogenannte freiheitsbeschränkende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen". So sei beispielsweise für die Fixierung eines Kindes mittels eines Bauch- oder Fußgurtes oder die Gabe von sedierenden Medikamenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten ausreichend. "Solche Eingriffe können - vor allem bei ständiger Wiederholung - für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Rechtslage unterscheide sich von der bei erwachsenen Betreuten, bei denen keine derartige Maßnahme ohne "betreuungsgerichtliche Genehmigung" zulässig sei.

Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages

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