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Newsletter Kinderpolitik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit durch wirkungsvolle Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der Anhörung in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 27.04.2016, eine umfassende Strategie von der Bundesregierung gegen die Kinderarmut in Deutschland an. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen. Ein solches Gesamtkonzept muss das soziokulturelle Existenzminimum und eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gewährleisten. Insbesondere die Frage der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sollte dabei im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Dazu gehört auch eine stärkere Berücksichtigung des Themas im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Hier wäre eine eigenständige Berichterstattung zu Kinderarmut ein erster wichtiger Schritt.
„Kinderarmut verletzt nicht nur das Recht der Kinder auf einen angemessenen Lebensstandard, sondern ebenso hindert sie Kinder daran, ihre Rechte auf Information und Beteiligung, bestmögliche Gesundheit, Bildung und Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben gemäß UN-Kinderrechtskonvention zu verwirklichen. Das hat viel mit politisch kleingerechneten Hartz-IV-Regelsätzen zu tun, aber auch mit Maßnahmen, wie dem Bildungs- und Teilhabepaket, die nicht zur Armutsbekämpfung taugen“, betont Nina Ohlmeier, Kinderrechtsexpertin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Anhörung in der Kinderkommission.
Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-mehr-chancen-und-bildungsgerechtigkeit-durch-wirkungsvolle-massnahmen-geg external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 27.04.2016, <link https: www.bundestag.de bundestag ausschuesse18 a13 kiko kw17-pa-kiko external-link-new-window external link in new>Bericht aus der öffentlichen Sitzung der Kinderkommission |
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6. |
An deutschen Grenzen: Minderjährige Flüchtlinge abgewiesen |
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An Deutschlands Grenzen sind offenbar seit Jahresbeginn mehr als 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückgewiesen worden. Bis Ende März seien insgesamt 309 Kinder und Jugendliche zurückgewiesen worden, 280 davon allein an der bayerisch-österreichischen Grenze, berichtete die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums. Die Anfrage hatte die Grünen Bundestagsfraktion gestellt.
160 der zurückgewiesenen Flüchtlinge stammten dem Bericht zufolge aus Afghanistan, 46 aus Syrien, 30 aus dem Irak, 17 aus Marokko, zwölf aus Pakistan und sieben aus Algerien. Grund der Einreiseverweigerung seien fehlende Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex gewesen. "Ein Schutzersuchen stellten sie nicht", erklärte das Bundesinnenministerium demnach.
Weitere Informationen <link http: www.n-tv.de politik minderjaehrige-fluechtlinge-abgewiesen-article17592846.html external-link-new-window external link in new>hier und die Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen) <link http: dipbt.bundestag.de doc btd external-link-new-window external link in new>hier. |
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9. |
Interview mit Mohammed Jouni, Sprecher von Jugendliche ohne Grenzen: „UN-Kinderrechtskonvention umsetzen, Zugangshürden abbauen, Jugendarbeit politisieren“ |
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Was bringt die Forderung nach mehr Chancengerechtigkeit und nach stärkerer Einbindung von jugendlichen Geflüchteten, wenn diese Jugendlichen nicht ernst genommen werden, wenn Ministerien die Verantwortung für die Residenzpflicht hin und her schieben, wenn die Zugangshürden zu bestimmten Mobilitätsprogrammen enorm hoch sind?
Jouni in diesem Interview: „Es gibt die UN-Kinderrechtskonvention, die besagt, dass allen Kindern und Jugendlichen, egal woher sie stammen und welchen Aufenthaltsstatus sie in einem Land haben, die gleichen Rechte zukommen sollen, wie den Kindern, die in diesem Land geboren worden sind – das betrifft Schule, Jugendsozialarbeit, Behörden und so weiter. Nun fordern wir, dass Behörden mit diesen Rechten großzügiger umgehen sollen, als bisher.“
Das gesamte Interview zu finden <link https: www.jugendpolitikineuropa.de beitrag un-kinderrechtskonvention-umsetzen-zugangshuerden-abbauen-jugendarbeit-politisieren.10333>hier |
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11. |
djb zur Entscheidung des BVerfG: Kein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung? |
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Mit seiner Entscheidung vom Dienstag, 19.04.2016, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung einschränkend ausgelegt. Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), der auch an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilgenommen hatte, zeigt sich überrascht, weil das Gericht dieses Recht in vergangenen Entscheidungen stets eher ausgebaut und gestärkt sowie eine kindeswohlorientierte Prüfung im Einzelfall gefordert hat. Beispielhaft zu erwähnen ist die Öffnung des Sorgerechts für unverheiratete Väter unabhängig von der Zustimmung der Mutter oder auch die Umsetzung der Rechte des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters.
Eine Abstammungsklärung ohne rechtliche Folgen ist seit dem 1. April 2008 nach § 1598a BGB möglich und setzt voraus, dass eine rechtliche Vaterschaft aufgrund einer Ehe, infolge Anerkennung oder gerichtlich festgestellter Vaterschaft besteht. Das bedeutet aber zugleich, dass die Kinder, die keinen rechtlichen Vater haben, von der – rechtsfolgenlosen – Klärung ihrer Abstammung ausgeschlossen sind. Das BVerfG hielt es, anders als der djb und weitere Verbände, von Verfassung wegen nicht für geboten, dass der Gesetzgeber dies ermöglicht.
Mehr Infos in der Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 19. April 2016 <link http: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs pressemitteilungen de bvg16-018.html external-link-new-window external link in new>hier, Stellungnahme des djb vom 30.06.2015 <link https: www.djb.de kom k2 st15-07 external-link-new-window external link in new>hier. |
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12. |
Presse- und Fachgespräch zum Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist“ |
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Die Zahlen zur Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und dennoch leben Kinder nach wie vor in Armut. Aktuell führen verschiedene gesetzliche Regelungen in der Steuer-, Familien- und Sozialpolitik zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums. Dazu werden Kinder je nach Einkommenssituation ihrer Eltern höchst ungleich gefördert. Dies kann sozialpolitisch nicht weiter hingenommen werden. Der Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist“ wird gezeichnet von einem breiten Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Landesarmutskonferenzen, Organisationen und Dachverbänden der sozialen Arbeit, Initiativen und Verbänden aus der Selbstorganisation von Erwerbslosen und dem kirchlichen Bereich, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Bundesverband Deutsche Tafel, attac, dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Zukunftsforum Familie sowie zahlreichen WissenschaftlerInnen und weiteren Einzelpersonen. Am Dienstag, 31.05.2016, um 10.30 Uhr wird das Bündnis in einem Pressegespräch bei der Diakonie Deutschland - Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin - Hintergrund und Forderungen des Aufrufs vorstellen. Im Anschluss werden in einem Fachpodium verschiedene Schlaglichter auf das Thema Kinderarmut geworfen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter folgender <link>Adresse |
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