Claudia Neumann

Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbeteiligung

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Wir fordern

Keine Kita ohne Außengelände!

Draußen spielen zu können ist für Kinder eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Aufwachsen: Hier wird die Fantasie angeregt, die weiten Bewegungsmöglichkeiten sind gut für Körper und Seele und das Immunsystem wird gestärkt. Beim Draußenspielen lernen Kinder, sich im Leben zurecht zu finden.

Freiflächen und Spielplätze sind für Kindertageseinrichtungen eine wichtige Grundlage – insbesondere in mittleren bis großen Städte, deren Gebiete stark verdichtet sind. Doch: Es werden immer mehr Kitas ohne eigene Außenanlage gebaut. So sind die Kinder und Erzieher/innen gezwungen, auf den Spielplatz zu gehen – oft verbunden mit der Überquerung großer Strassen, mit mehr Personal und mit insgesamt einem höheren Aufwand. Das bedeutet zugleich: Das Spielen draußen fällt immer häufiger aus, wenn es Personalknappheit oder auch ungünstige Wettervorhersagen gibt.

Höhlen und Kletterbäume auf Spielplätzen vergeblich gesucht

Und selbst wenn ein öffentlicher Spielplatz besucht wird, unterscheiden sich Anlage und Ausstattung dieser Spielplätze oft stark von einem privaten Außengelände. Höhlen, Nischen oder Büsche zum Verstecken, Kletterbäume, Kräuter- und Naschbeete oder loses Baumaterial sucht man auf den meisten öffentlichen Spielplätzen vergeblich. Damit gehen Kindern ohne eigene Kitaaußenflächen viele wichtige Erfahrungen zur Persönlichkeitsentwicklung und Spielgelegenheiten verloren.

Gesetzlich ist immerhin in 10 von 16 Bundesländern eine Regelung vorhanden, dass Kindertageseinrichtungen eine Außenanlage zum Spielen haben müssen und nur im Ausnahmefall darauf verzichtet werden darf. Gleichzeitig jedoch bauen die Kommunen aufgrund der grundsätzlich begrüßenswerten gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau des Betreuungsangebotes immer mehr Kindertageseinrichtungen. So kommt es, dass in dicht gedrängten Städten mangels Platz der Ausnahmefall immer mehr zur Regel wird. Im Berliner Bezirk Pankow beispielsweise ist ein Zustand erreicht, bei dem 10 Kindertagesstätten gezwungen sind, sich einen öffentlichen Spielplatz zu teilen.

8 Punkte für ein kindgerechtes Außengelände

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert gemeinsam mit seinen Partnern im Beirat für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz, dass bei Kitaneubauten immer ein ausreichend großes Außengelände eingeplant wird. Konkret bedeutet das:

  1. Kitaneubauten sind immer mit einem ausreichend großen Außengelände zu planen. Die Befreiung von dieser Pflicht muss wieder zur echten Ausnahme werden.

  2. Auch bei Umgestaltungen oder Erweiterungen von Kindertagesstätten ist auf die Gewährleistung eines adäquaten Außengeländes zu achten.

  3. Die Größe des Außengeländes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und Richtwerten. Als angemessen gelten mind. 10 Quadratmeter/ Betreuungsplatz.

  4. Neben ausreichender Flächenverfügbarkeit muss das Außengelände Qualitätsstandards z.B. nach DIN 18034 entsprechen. Hierzu zählen eine möglichst naturnahe Gestaltung, Anregungsvielfalt oder auch die Gestaltbarkeit der Spielmöglichkeiten
    (siehe auch: 10 Bausteine eines kindgerechten Spielplatzes).

  5. Das Außengelände muss den Altersstufen entsprechend gestaltet sein und den Bedürfnissen nach selbstbestimmtem Spiel und Bewegung ebenso gerecht werden wie nach Naturerfahrung oder Ruhe und Rückzug.

  6. In Ermangelung adäquater Angebote auf öffentlichen Spielplätzen ist den Bedürfnissen von unter Dreijährigen durch die Gestaltung besondere Rechnung zu tragen.

  7. Bei der Entstehung sind möglichst hohe ökologische Standards anzustreben.

  8. Die Planung und Gestaltung des Geländes sind beteiligungsorientiert durchzuführen.
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