Kinder haben das Recht auf Freizeit und Spiel. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigungen, wie zum Beispiel Musik machen, Theater spielen, Sport treiben oder Freundinnen und Freunde treffen. Kinder haben aber auch das Recht auf Ruhe und Erholung. Kinder sollen aussuchen können, was sie in ihrer Freizeit machen möchten. Außerdem sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, an kulturellen oder künstlerischen Angeboten teilnehmen zu können. Hier geht´s zum Wortlaut des Rechts auf Spiel in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 31)
Deutsches Kinderhilfswerk – wer wir sind
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit über 45 Jahren für ein kinderfreundliches Deutschland ein. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kinderrechte und die Hilfe für benachteiligte Kinder. Wir engagieren uns für die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland, für Demokratiebildung durch Beteiligung, genügend Möglichkeiten zum Spielen, kulturelle Bildung sowie für einen kompetenten Umgang mit Medien.
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist eine politisch und konfessionell unabhängige Kinderrechtsorganisation und als gemeinnützig anerkannter Verein auf Spenden angewiesen.
























































