Disco, Alkohol, Medien und Co.

Was regelt das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient sowohl dazu, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich bestimmter Medien zu schützen sowie ihre Entwicklung zu selbstbestimmt agierenden Persönlichkeiten zu fördern.

Im Bereich der Öffentlichkeit regelt das Jugendschutzgesetz den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Freigabe von Filmen und Computerspielen und legt die Aufenthalte verschiedener Altersgruppen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, wie beispielsweise in Clubs und Diskotheken, fest. Das Gesetz richtet sich an Verantwortliche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Diskotheken oder bei öffentlichen Veranstaltungen.

Im Bereich der Medien kommt neben dem Jugendschutzgesetz auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder zum Einsatz. Beide Gesetze lenken zusammen den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Medieninhalten:

  1. Das Jugendschutzgesetz (JuschG) regelt den Umgang mit Trägermedien, wie zum Beispiel Bücher, DVDs, CDs etc., also Text-, Ton- oder fotografische Inhalte die haptisch greifbar sind und buchstäblich weitergereicht werden können.

  2. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, z.B. das Internet). Diesen haben alle Bundesländer einzeln unterzeichnet, inhaltlich gibt es jedoch keine Unterscheidungen. Hier können Sie den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Wortlaut herunterladen.

Damit Kinder Medien sicher nutzen

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Die Haltung und Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes zu kinderrelevanten Themen sind in den Positionspapieren nachzulesen. Diese können der Politik dabei als Handlungsanleitung dienen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung unserer Positionen zu Themen des Jugendschutzes:

Position des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder auf, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung eines wirksamen Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche zu treffen, damit die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls hier zum Tragen kommt. Denn der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche entspricht nicht den höchstmöglichen Standards:

  • Schulbereich: In fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) gibt es Ausnahmen vom Rauchverbot in Schulen.

  • Kitabereich: In Nordrhein-Westfalen darf bei „nichteinrichtungsbezogenen Veranstaltungen“ innerhalb der Einrichtung geraucht werden – selbst wenn am Tag darauf wieder der reguläre Kita-Betrieb stattfindet. Bei Veranstaltungen, Ausflüge, Fahrten und Feste von Kindereinrichtungen, die außerhalb der Einrichtungen stattfinden, ist lediglich in sechs Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland) das Rauchen explizit verboten.

  • Kindertagespflege in privaten Räumen: Nur in sechs Bundesländern müssen die Räumlichkeiten, in denen Kinder betreut werden, komplett rauchfrei sein (Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Berlin und Hessen darf nur dann nicht geraucht werden, wenn Kinder anwesend sind. In Mecklenburg-Vorpommern darf in den „Nebenräumen“ geraucht werden. In sieben Bundesländern gibt es gar keine Regelung.

  • Kinderspielplätze: Lediglich in Bayern, Brandenburg und im Saarland gibt es landesgesetzliche Regelungen für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien. Bei den kommerziellen Indoor-Spielplätzen gibt es in kaum einem Bundesland eine eindeutige Regelung.

Zum kompletten Positionspapier Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche

Position des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Kindern und Sucht

  • Grundsätzlich sind die Erziehung zur Selbständigkeit und ein gut ausgebildetes Selbstwertgefühl die besten Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche ein suchtfreies Leben führen können. Zudem sind die Prävention durch Gesundheitsförderung und die Stärkung der Handlungskompetenz wichtige Faktoren.
     
  • Es ist wichtig durch gelebte Vorbilder Kindern und Jugendlichen zu zeigen, dass Sucht kein Ausweg ist. Ihnen muss durch Lob und Anerkennung wie durch das Aufzeigen von Grenzen und Leistungsansprüchen das Heranwachsen zu starken Persönlichkeiten ermöglicht werden.
     
  • Konsum und Abhängigkeit von Tabak und Alkohol sind bei sozial benachteiligten Gruppen am höchsten. Hier müssen dringend die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Kinder und Jugendliche sinnvoll schützen, wie bundesweite einheitliche Regelungen zu rauchfreien Schulen, Schulhöfen, Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen sowie der Schutz vor gezielten Werbemaßnahmen der Suchtmittelindustrie.
     
  • Nur 11 % aller Abhängigen bekommt ärztliche Hilfe. Besonders dramatisch ist die Tatsache, dass sie, je jünger sie sind, desto weniger Hilfe erhalten. Auch die Behandlung von spielsüchtigen Kindern und Jugendlichen muss wie bei den Erwachsenen dringend verbessert werden.

Zum kompletten Positionspapier Prävention und Hilfsangebote ausbauen! 

Position des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Jugendmedienschutz

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält eine Anpassung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland für notwendig, denn Jugendschutz bedeutet aus unserer Sicht mehr als das Bewahren vor schädlichen Medieninhalten:

  • Wir begreifen Kinder und Jugendliche als eigenständige Mediennutzerinnen und -nutzer. Orientierungshilfe bei der Verarbeitung von Inhalten, die im Gegensatz zu den Grundwerten unserer Verfassung stehen, sollte daher Vorrang vor gesetzlichen Zugangsverboten eingeräumt werden.
     
  • Kinder sollen zum einen an der Diskussion um Medieninhalte und damit zuweilen verbundenen Werteverletzungen beteiligt werden. Zum anderen sollen sie in die Lage versetzt werden, Medien aktiv selbst zu gestalten sowie diese kritisch analysieren zu können. Dies ermöglicht ihnen auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien.
     
  • Damit jedes Kind eine gleichberechtigte Chance hat, Medienkompetenz zu erlernen, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die bundesweite Etablierung und institutionelle Verankerung von Medienbildung in den Lehrplänen der Schulen, in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen und in der Fachkräfteausbildung.
     
  • Viele Institutionen und Projekte arbeiten nebeneinander her, so dass viele Erfahrungen und theoretische Grundlagen immer wieder neu entwickelt werden müssen. Wir schlagen daher die Gründung einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Stiftung Medienkompetenz vor, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden.
     
  • Und schließlich ist es auf dem Weg zu mehr Transparenz im Jugendmedienschutz langfristig sinnvoll, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu verbessern. Auch wenn aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes der Bund für Trägermedien (Kino, DVD, Computerspiele) und die Länder für elektronisch verbreitete Inhalte (Fernsehen, Internet) zuständig sind, sollten Inhalte und nicht mehr die Verbreitungswege im Vordergrund stehen.

Lesen Sie hier das komplette Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes „MEHR TRANSPARENZ IM JUGENDMEDIENSCHUTZ!“

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