Kinderrechte ins Grundgesetz
Aktionsbündnis Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Aktionsbündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt folgende Kernelemente für eine Verfassungsänderung vor:
- Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen;
- Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Mehr als 200 Organisationen und über 50.000 Einzelpersonen unterstützen das Aktionsbündnis. Weitere Informationen und Möglichkeiten der Unterzeichnung unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de