Richtlinie zur Reisekostenerstattung für Externe

Reisekosten von Externen werden erstattet, sofern diese vertraglich geregelt sind. Sofern keine vertragliche Regelung besteht, bedarf es einer vorherigen formlosen Genehmigung per E-Mail. In beiden Fällen sind die voraussichtlichen Kosten dem Projektverantwortlichen zu nennen.

Für die Abrechnung ist das Reisekostenformular für Externe einzureichen.

Die Richtlinie zur Erstattung von Reisekosten für Externe finden Sie hier zum Download:

Reisekostenrichtlinie

Das Formular zur Abrechnung von Reisekosten finden Sie hier zum Download:

Reisekostenformular

Hinweis: Die Formulare sind nicht für Microsoft Edge geeignet!

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