
Sophie Pohle
Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Medienbildung
pohle@dkhw.de 030 - 30 86 93-67geteilte Verantwortung
#NichtNurElternsache

Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar. Wichtig ist dabei, Familien nicht mit ihrer Verantwortung bei der Medienerziehung alleine zu lassen. Das gute Aufwachsen von Kindern in der digitalen Welt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Ergebnisse der Studie Kinder. Bilder. Rechte. – Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie (2018) haben gezeigt, dass Eltern die Daten ihrer Kinder grundsätzlich schützen wollen, sich aber zumeist nicht ausreichend kompetent in der Nutzung verschiedener Dienste fühlen. Dementsprechend müssen Eltern und Kinder bei der kompetenten und kindgerechten Nutzung von Medien unterstützt und gestärkt werden – und zwar auch, wenn es um das Teilen und Veröffentlichen von Kinderfotos über Soziale Medien geht.
Mehr Anbieterverantwortung und ein moderner, ganzheitlicher Kinder- und Jugendmedienschutz
Hier sieht das Deutsche Kinderhilfswerk auch Anbieter von Social-Media- und Messengerdiensten in der Verantwortung. Diese müssen ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch an kinderrechtlichen bzw. kinder- und jugendmedienschutzrechtlichen Maximen ausrichten und Safety by Design zum Standard machen. Dazu gehört auch, dass es innerhalb der Dienste und Plattformen einfach auffindbare und verständliche Hinweise zu Fragen des Rechts am eigenen Bild und des Schutzes personenbezogener Daten von Kindern gibt.
Hilfreich wäre es dabei vor allem, wenn die entsprechenden Richtlinien der Anbieter für das Veröffentlichen von Kinderfotos transparenter und leichter aufzufinden sind. Gleichzeitig müssen die Plattformen und Dienste ein effizienteres Melde– und Beschwerdesystem vorhalten, das es Nutzerinnen und Nutzern einfacher macht, Fotos oder auch dazugehörige Kommentare, die gegen die Richtlinien verstoßen, zu melden und vom Plattformanbieter löschen zu lassen.
Für Anbieter von Mediendiensten, ob im Inland- oder Ausland, muss daher ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der verschiedene Maßgaben für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das jeweilige Angebot vorsieht, ebenso Kontrollmechanismen wie auch eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen. Bei der anstehenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes müssen auch diese Aspekte in den Fokus gerückt werden.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert aus diesem Grund für einen modernen, ganzheitlichen und ausdrücklich an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichteten Jugendmedienschutz, der gleichermaßen Schutz, Teilhabe und Kompetenzförderung von Kindern in den Medien absichert und Eltern und Erziehungsberechtigten ein maximales Orientierungsniveau auf Plattformen und Diensten sowie in den Geräten garantiert.
Medienkompetenzförderung entlang der Bildungskette
Im Sinne eines ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes braucht es auch verstärkte Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen über die Rechte von Kindern im digitalen Raum – und zwar für Erziehende und Kinder. Schule und Kita sind neben den Familien und dem sozialen Umfeld die wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Diese Institutionen erreichen nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern, um diese für einen verantwortungsvollen mit digitalen Medien – und eben auch einen kinderrechtssensiblen Umgang mit Kinderfotos im Netz – zu sensibilisieren. Auch Erziehungsberatungsstellen können hier eine unterstützende Rolle übernehmen, indem sie niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote sowohl vor Ort als auch online vorhalten.
Um unterstützend und koordinierend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ‚Stiftung Medienkompetenz‘ unterstützt werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden.